N.I.S. Bauunternehmen GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsverhältnisse Satzung
17.11.2017 Streidl - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. -
24.01.2012 Daum Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Böcksteiner Str. 29, 80687 München - Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten.
07.11.2007 Wickop - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1502 IN 3293/05) vom 16.01.2006 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von -
31.10.2007 Wickop - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1502 IN 3293/05) vom 16.10.2006 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
29.10.2007 Wickop - Die Eintragung Nr. 6 vom 02.08.2006 wird hinsichtlich des Beschlusses des Insolvenzgerichts vom 16.01.2006 von Amts wegen gelöscht, da der Beschluß heute außer Vollzug gesetzt wurde. -
26.10.2007 Wickop - Der Beschluß des Amtsgerichts vom 28.07.2006 - 1502 IN 3782/05 - wurde durch Beschluß vom 02.08.2007 aufgehoben. -
12.07.2007 Daum - Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (Beschluss des Amtsgerichts München vom 22.03.2007), sind durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 02.05.2007 (Az. 1507 IN 813/07) aufgehoben worden. -
28.03.2007 - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des -
11.02.2007 Wickop - Die irrtümliche Eintragung der Löschung der Gesellschaft wegen Vermögenslosigkeit wird von Amts wegen gelöscht. -
14.09.2006 Posch - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG gelöscht. Von Amts wegen eingetragen. -
10.08.2006 Kittelberger - Vermerk über Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung zu 1502 IN 3782/05 gelöscht aufgrund Aufhebung des Anordnungsbeschlusses vom 28.07.2006. -
02.08.2006 Kittelberger - Geändert, nun: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1502 IN 3293/05) vom 16.1.2006 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Ferner: Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 28.7.2006 (Az. 1502 IN 3782/05) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. -
04.04.2006 Kittelberger - Durch rechtskräftige Beschlüsse des Amtsgerichts München (Az. 1502 IN 3782/5 und 1502 IN 3293/05) vom 16.1.2006 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
13.01.2004 Böhm - Die Beschlüsse des Amtsgerichts München vom 01.12.2003 (Insolvenzeröffnung) sind durch Beschlüsse des Amtsgerichts -
04.12.2003 Böhm - Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts München vom 01.12.2003 (Az. 1506 IN 3048/03 -
10.07.2009 Daum - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1508 IN 3718/07) vom 25.08.2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. -
13.03.2009 Daum - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München (Az. 1508 IN 3718/07) vom 25.08.2008 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgelehnt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten.
10.04.2008 Wickop - Der Beschluß des Insolvenzgerichts vom 16.01.2006 wurde durch Beschluß desselben Gerichts aufgehoben. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft

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