Net Markt 24 Internet AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.03.2016 Schumacher - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Abs. 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
23.07.2015 Schumacher - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (Az. 65 IN 15/08) vom 22.06.2015 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
11.07.2008 Schroeder - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (65 IN 15/08) vom 01.07.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. - -
15.05.2008 Eberding - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg (65 IN 15/08) vom 14.05.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
13.09.2007 - Die Hauptversammlung vom 16.07.2007 hat die Erhöhung des - - - -
14.11.2005 Roßkamp Bad Zwischenahn Aktiengesellschaft Satzung vom 08.06.2000 zuletzt geändert am 06.09.2001 Entwicklung, Vermarktung und Kommunizierung von Internetdienstleistungen und Internetprodukten, einschließlich des Handels auf eigene Rechnung und Komissionshandels mit Produkten und Dienstleistungen aller Art mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Waren, die Entwicklung von innovativen Handelsportalen und technischen Plattformen oder ähnlicher Einrichtungen zum Betrieb von Internetdienstleistungen oder Internetprodukten, sowie die Erbringung von Beratungsleistungen im Internetgeschäft. Die Gesellschaft ist berechtigt zur Errichtung von Niederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland, zur Beteiligung an anderen Unternehmen sowie zum Abschluss von Kooperationsverträgen. Die Gesellschaft kann andere Unternehmen aller Art gründen, erwerben, vertreten oder sich an ihnen beteiligen. Sie kann ihren Gegenstand ganz oder teilweise mittelbar verwirklichen. Sie kann Unternehmensverträge abschließen und stille Beteiligungen an ihrem Unternehmen begründen. Erfolgt die Erhöhung durch Ausgabe von Vorzugsaktien, darf der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates das gesetzliche Bezugsrecht der Stammaktionäre ausschließen, sofern gleichzeitig in einem dem bisherigen Verhältnis dieser Aktiengattungen entsprechenden Umfang unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Vorzugaktionäre auch Stammaktien ausgegeben werden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechtes der Aktionäre zu entscheiden und die weiteren Einzelheiten der jeweiligen Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die vollständige Ausgabe neuer Aktien durch den Vorstand an Arbeitnehmer der Gesellschaft unter Ausschluß des Bezugsrechts der bestehenden Aktionäre ist zulässig. Werden Vorzugsaktien ausgegeben, bleibt die Ausgabe weiterer Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den vorhandenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen, nach § 141 Abs. (2) S. 2 Aktiengesetz vorbehalten. Gleiches gilt für die Umwandlung von Stammaktien in Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens den vorhandenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder gleichstehen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister das eingetragene Grundkapital der Gesellschaft - nominal Euro 75.000,00 (in Worten: fünfundsiebzigtausend) - einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt Euro 37.500,00 (in Worten: Euro siebenunddreißigtausendfünfhundert) durch Ausgabe neuer auf den Namen lautender Stamm- und stimmrechtsloser Vorzugsaktien zu erhöhen und einen vom Gesetz abweichenden Beginn der Gewinnbeteiligung zu bestimmen. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Vorstandsmitgliedern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis und die Befugnis erteilt werden im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Satzung Blatt 51 - 123 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 05.07.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 7335 Amtsgericht Westerstede getreten. Freigegeben am 14.11.2005.

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