Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: NINO-Allee, 11, 48529, Nordhorn
Kapital: 250000.00 EUR
Zweck: 1. Die Durchführung der Maßnahmen zur Aufbereitung und Vermarktung des ehemaligen Nino-Geländes Nordhorn. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Zu den genannten Maßnahmen und Geschäften gehören beispielsweise a) die Altlastensanierung und Altlastensicherung, b) die Verlegung von Leitungen und Umsetzung von Betriebseinrichtungen, c) die Erschließung, d) der Ausbau von öffentlichen Grünflächen und Teichanlagen, e) die Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie die Sanierung der Abwassertrasse vom früheren Betriebsgelände der Nino bis zur Kläranlage GfA, f) die Ausrichtung von Gutachterverfahren, g) das Marketing und die Aquisition. Die Gesellschaft ist nicht handwerklich tätig. 2. Die Gesellschaft läßt gemäß § 13 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17.03.1998 bzw. § 6 des Entwurfs der Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.09.1998 (Kabinettsfassung) von einem Sachverständigen eine Sanierungsuntersuchung durchführen und einen Sanierungsplan erstellen. Die Sanierungsuntersuchung und der Sanierungsplan sind entsprechend den Anforderungen in Anhang 3 der Bodenschutzverordnung auszuführen. Der Sanierungsplan ist gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesbodenschutzgesetzes der zuständigen Behörde (Untere Abfall-, Bodenschutz- und Wasserbehörde des Landkreises) zur Zustimmung vorzulegen. Die Sanierung wird gemäß dem genehmigten Sanierungsplan ausgeführt und durch den Landkreis überwacht. 3. Die Gesellschaft läßt durch einen Sachverständigen eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, in der unter Berücksichtigung der Altlastensituation alternative Nutzungskonzepte im Hinblick auf den ökonomischen Aufwand und den ökologischen und städtebaulichen Nutzen in Form einer Kosten-/Nutzenanalyse gegenübergestellt werden. Die Studie stellt eine Entscheidungsgrundlage für den von der Stadt Nordhorn zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenplan dar.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
02.01.2020 Buß-Jörgensen - - - Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. -
17.01.2017 Duram - Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12 (Geschäftsführung) beschlossen. - - - -
30.12.2010 Duffe Geschäftsanschrift: NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn - - - - -
21.09.2006 Röggener die Verlegung von Leitungen und Umsetzung von Betriebseinrichtungen, Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 28.10.1999 zuletzt geändert am 15.06.2005 die Erschließung, d) der Ausbau von öffentlichen Grünflächen und Teichanlagen, e) die Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie die Sanierung der Abwassertrasse vom früheren Betriebsgelände der Nino bis zur Kläranlage GfA, f) die Ausrichtung von Gutachterverfahren, g) das Marketing und die Aquisition. Die Gesellschaft ist nicht handwerklich tätig. 2. Die Gesellschaft läßt gemäß § 13 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17.03.1998 bzw. § 6 des Entwurfs der Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.09.1998 (Kabinettsfassung) von einem Sachverständigen eine Sanierungsuntersuchung durchführen und einen Sanierungsplan erstellen. Die Sanierungsuntersuchung und der Sanierungsplan sind entsprechend den - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Der oder die Geschäftsführer können befugt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesellschaftsvertrag Blatt 81-83 Sonderband Tag der ersten Eintragung: 17.01.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HRB 2270 Amtsgericht Nordhorn getreten. Freigegeben am 21.09.2006.

Firmendokumente

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Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Die Durchführung der Maßnahmen zur Aufbereitung und Vermarktung des ehemaligen Nino-Geländes Nordhorn. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Gesellschaftszweck stehen. Zu den genannten Maßnahmen und Geschäften gehören beispielsweise a) die Altlastensanierung und Altlastensicherung, b) die Verlegung von Leitungen und Umsetzung von Betriebseinrichtungen, c) die Erschließung, d) der Ausbau von öffentlichen Grünflächen und Teichanlagen, e) die Sanierung und Erneuerung von Gebäuden sowie die Sanierung der Abwassertrasse vom früheren Betriebsgelände der Nino bis zur Kläranlage GfA, f) die Ausrichtung von Gutachterverfahren, g) das Marketing und die Aquisition. Die Gesellschaft ist nicht handwerklich tätig. 2. Die Gesellschaft läßt gemäß § 13 des Bundesbodenschutzgesetzes vom 17.03.1998 bzw. § 6 des Entwurfs der Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 01.09.1998 (Kabinettsfassung) von einem Sachverständigen eine Sanierungsuntersuchung durchführen und einen Sanierungsplan erstellen. Die Sanierungsuntersuchung und der Sanierungsplan sind entsprechend den Anforderungen in Anhang 3 der Bodenschutzverordnung auszuführen. Der Sanierungsplan ist gemäß § 13 Abs. 6 des Bundesbodenschutzgesetzes der zuständigen Behörde (Untere Abfall-, Bodenschutz- und Wasserbehörde des Landkreises) zur Zustimmung vorzulegen. Die Sanierung wird gemäß dem genehmigten Sanierungsplan ausgeführt und durch den Landkreis überwacht. 3. Die Gesellschaft läßt durch einen Sachverständigen eine Durchführbarkeitsstudie erstellen, in der unter Berücksichtigung der Altlastensituation alternative Nutzungskonzepte im Hinblick auf den ökonomischen Aufwand und den ökologischen und städtebaulichen Nutzen in Form einer Kosten-/Nutzenanalyse gegenübergestellt werden. Die Studie stellt eine Entscheidungsgrundlage für den von der Stadt Nordhorn zu entwickelnden städtebaulichen Rahmenplan dar. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 250000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Nordhorn, NINO-Allee 11, 48529. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Nino Sanierungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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