Nordex SE

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: SE

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
12.09.2023 Gödke - - - - - Fall 111
14.06.2023 Lenz - - - Von Amts wegen berichtigt: Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. - Fall 110 Berichtigung von Amts wegen gemäß § 17 Abs. 1 HRV
13.06.2023 Lenz - Die Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 19 (Ort und Einberufung) und § 20 (Teilnahmerecht und Stimmrecht) beschlossen. - Die ordentliche Hauptversammlung vom 06.06.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 05.06.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 21.194.622,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das nicht ausgenutzte bisherige "Genehmigte Kapital!" ist aufgehoben. - Fall 109
24.04.2023 Lenz - Die Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Das bisherigen "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben. Die außerordentliche Hauptversammlung der vom 27.03.2023 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu Euro 21.194.623,00 durch Ausgabe von bis zu 21.194.623 neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt zu erhöhen ("Bedingtes Kapital l"). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Wandlungs- oder Optionsrechten (oder bei Erfüllung entsprechender Wandlungspflichten) oder bei Ausübung eines Wahlrechts der Gesellschaft, ganz oder teilweise anstelle der Zahlung des fälligen Geldbetrags Stückaktien der Gesellschaft zu gewähren, an die Inhaber von Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 27.03.2023 bis zum Ablauf des 26.03.2026 von der Gesellschaft gegen Bareinlagen ausgegeben werden. Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 21.194.623,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital l"). Die außerordentliche Hauptversammlung vom 27.03.2023 hat den Vorstand bis zum Ablauf des 26.03.2026 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu Euro 42.389.245,00 gegen Bar- - Fall 107
10.10.2022 Gödke - - - - - Fall 104
08.09.2022 Lenz - Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 19 (Ort und Einberufung) beschlossen. - - - Fall 102
25.07.2022 Lenz - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital II und Genehmigtes Kapital III - ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.923.089,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 10.07.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 81.118,00 EUR. - Fall 101
28.06.2022 Lenz - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.05.2022 erteilten Ermächtigung - Genhmigtes Kapital I ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.002.103,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.06.2022 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. - Fall 97
03.06.2022 Lenz - Die Hauptversammlung vom 31.05.2022 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Der Vorstand ist bis zum 30.05.2025 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 32.004.207,00 gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital II"). - Fall 96
28.09.2021 Weers - - - - - Entsprechend § 17 HRV von Amts wegen eingetragen: Lfd. Nr. 62 Spalte 6 Eintragung vom 13.08.2020: die Rötung (Bedingtes Kapital I) ist aufgehoben.
- - - - Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital II ist infolge vollständiger Ausnutzung aufgehoben. Das Genehmigte Kapital III beträgt noch 299.578,00 EUR. - Fall 92
- - - - Die in der Hauptversammlung vom 16.07. 2020 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital l, die in Höhe von EUR 15.522.041,00 noch nicht ausgenutzt ist, wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des durch vorgenannte Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals I aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 23.469.751,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Das von der außerordentlichen Hauptversammlung vom 16.07. 2020 beschlossene "Genehmigte Kapital llI" ist in "Genehmigtes Kapital ll" umbenannt. Der Vorstand ist bis zum 04.05.2024 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital III"). Die in der Hauptversammlung vom 04.06.2019 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe von neuen Aktien aus dem Genehmigten Kapital ll, die in voller Höhe von EUR 2.900.000,00 noch nicht ausgenutzt ist (das bisherige Genehmigte Kapital ll), wurde mit Wirkung zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Genehmigten Kapitals lll aufgehoben. Die von der ordentlichen Hauptversammlung vom 04.06.2019 beschlossene Ermächtigung zum Aktienoptionsplan 2019 sowie die Beschlussfassung über das bisherige Bedingte Kapital ll werden zum Zeitpunkt der Eintragung des mit vorgenannter Hauptversammlung vom 05.05.2021 beschlossenen neuen Bedingten Kapitals ll aufgehoben. Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu EUR 3.500.000,00 ("Bedingtes Kapital ll") durch Ausgabe von bis zu 3.500.000,00 neuen, auf den lnhaber lautenden Stückaktien bedingt zu erhöhen. - -
25.05.2021 Lenz - Die Hauptversammlung vom 05.05.2021 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 13 (Einberufung), 14 (Beschlussfassung) und 20 (Teilnahmerecht und Stimmenrecht) beschlossen. - - - -
03.12.2020 Freese - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 16.07.2020 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 01.12.2020 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 10.668.068,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 01.12.2020 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital I beträgt noch 15.522.041,00 EUR. - Fall 85
10.11.2020 Bänder - - - - - Fall 83
13.08.2020 Freese - Die Hauptversammlung vom 16.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Das alte "Genehmigte Kapital I" ist aufgehoben. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 26.190.109,- gegen Bar- oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Der Vorstand ist bis zum 15.07.2023 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.002.103,- gegen Bareinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen auszuschließen. Das alte "Bedingte Kapital I" ist aufgehoben. Die Hauptversammlung hat mit Beschluss vom 16.07.2020 das Grundkapitals um bis zu EUR 18.436.138,- durch Ausgabe von bis zu 18.436.138 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zur Durchführung von bis zum 15.07.2023 ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). - Fall 82
09.10.2019 Freese - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 10.05.2016 erteilten Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 08.10.2019 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um 9.698.244,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 08.10.2019 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das "Genehmigte Kapital I" beträgt noch EUR 9.678.245,00. - Fall 9
26.06.2019 Freese - Die Hauptversammlung vom 04.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG um bis zu EUR 2.900.000,- durch Ausgabe von bis zu 2.900.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital - Fall 78
16.11.2018 Eick - - - - - Fall 76
06.06.2018 Gödke - - - - - Fall 74
13.04.2018 Gödke - - - - - Fall 73
19.01.2018 Eick - - - - - Fall 72
- - - - - - Fall 71
25.07.2017 Eick - - - - - Fall 70
12.07.2017 Gödke - - - - - Fall 69
05.04.2017 Gödke - - - - - Fall 67
07.09.2016 Gödke - - - - - Beschluss vom 30.08.2016
27.06.2016 Weers - - - von Amts wegen ergänzt: Das Bedingte Kapital II ist aufgehoben. - -
13.06.2016 Weers - - - Der Vorstand wird bis zum 9. Mai 2021 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 19.376.489,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen ("Genehmigtes Kapital I"). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können dabei auch von einem oder mehreren vom Vorstand zu bestimmenden Kreditinstituten oder Unternehmen im Sinne von § 186 Abs. 5 Satz 1 AktG mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten ("mittelbares Bezugsrecht"). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen einmalig oder mehrmalig auszuschließen: - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlage zur Gewährung von Aktien, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen und Beteiligungen, Forderungen oder sonstigen - -
09.06.2016 Weers - Die Hauptversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist gemäß § 192 Abs. 2 Nr. 1 AktG um bis zu EUR 19.376.489,- durch Ausgabe von bis zu 19.376.489 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes - -
02.05.2016 Weers - Durch Beschluss Aufsichtsrats vom 15.04.2016 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - - - -
18.04.2016 Gödke - - - - - Beschluss vom 03.04.2016
05.04.2016 Weers - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 03.06.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 16.100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 31.03.2016 ist § 4 Abs. 1, 2, 3 und 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital I ist infolge vollständiger Ausnutzung erloschen. - -
28.07.2015 Gödke - - - - - Beschluss vom 20.05.2015
23.06.2015 Weers - Die Hauptversammlung vom 02.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 18 (Vergütung) beschlossen. - - - -
03.07.2014 Weers - Eintragung lfd. Nr. 4, Spalte 6 vom 15.06.2010 hinsichtlich des Satzungsdatums entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen aufgrund offensichtlicher Unrichtigkeit auf den 26.05.2009 geändert. - - - -
02.07.2014 Weers - Die Hauptversammlung vom 03.06.2014 hat eine Änderung der Satzung in § 4 Absatz 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - Der Vorstand ist bis zum 31. Mai 2019 ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtrats einmalig oder mehrmalig insgesamt um bis zu EUR 16.100.000,- gegen Bar- und/oder Sacheinlage durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann ("Genehmigtes Kapital I"). - -
28.11.2013 Freese - Aufgrund der in der Satzung vom 07.06.2011 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die am 26.11.2013 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals um EUR 7.352.948,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.11.2013 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. - Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 7.347.052,00. - -
10.02.2011 Gödke Geändert, nun: Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Langenhorner Chaussee 600 22419 Hamburg - - - - -
03.01.2011 Gödke Nordex SE, 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848 Norderstedt Die Zweigniederlassung ist verlegt Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22419 Hamburg, Geschäftsanschrift: Langenhorner Chaussee 600, 22419 Hamburg - - - - -
07.10.2010 Gödke - - - - - Beschluss vom 27.08.2010
10.08.2010 Hagemann Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbarch 2, 22848 Norderstedt - - - - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 6 Spalte 2 b
10.08.2010 Hagemann Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Bornbarch 2 22848 Norderstedt - - - - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Berichtigung der Eintragung vom 05.08.2010, lfd. Nr. 5 Spalte 2 b
05.08.2010 Hagemann Zweigniederlassung unter gleicher Firma errichtet in 22848 Norderstedt, Geschäftsanschrift: Bornbach 2, 22848 Norderstedt - - - - -
05.08.2010 Hagemann Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock Geschäftsanschrift der Hauptverwaltung: Bornbach 2 22848 Norderstedt - - - - -
15.06.2010 Freese - Satzung vom 26.05.2010 Die Hauptversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § § 4 Abs. 2 (Grundkapital) beschlossen - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 31. Mai 2015 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluss des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, - -
29.03.2010 Hagemann - - - Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: - Eintragung vom 04.03.2010 lfd. Nr. 1 Spalte 6 gemäß § 319 ZPO analog von Amts wegen berichtigt.
04.03.2010 Freese Rostock Geschäftsanschrift: Erich-Schlesinger-Straße 50, 18059 Rostock Europäische Aktiengesellschaft (SE) Die Führung, die Verwaltung, der Erwerb und die Veräußerung von Gesellschaften in In- und Ausland, die sich schwerpunktmäßig auf den Gebieten industrieller Fertigung, Vertrieb und Dienstleistungen insbesondere im Bereich "Regenerative Energien" betätigen. Die Gesellschaft kann auf den in diesem Absatz genannten Geschäftsgebieten auch selbst tätig werden. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Nordex AG, mit Sitz in Rostock (Amtsgericht Rostock, HRB 8790) nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.05.2009. Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30. April 2011 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 13.586.250,- gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautende Stückaktien zu erhöhen, jedoch höchstens bis zu dem Betrag, in dessen Höhe zum Zeitpunkt der Umwandlung der Nordex Aktiengesellschaft in eine Europäische Aktiengesellschaft (SE) gemäß Umwandlungsplan vom 6. April 2009 das genehmigte Kapital gemäß § 4 Absatz (2) der Satzung der Nordex Aktiengesellschaft noch vorhanden ist (Genehmigtes Kapital I). Den Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu. Die Aktien können auch von einm oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Der Ausschluß des Bezugsrechts ist insbesondere in folgenden Fällen zulässig: . bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien, Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten -
02.03.2012 Gödke - - - - - Beschluss vom 26.11.2011
01.11.2011 Gödke - - - - - Beschluss vom 05.09.2011
28.07.2011 Freese - - - Angabe zum verbliebenen Genehmigten Kapital I gelöscht - -
30.03.2011 Freese - Aufgrund der in der Satzung vom 08.06.2010 enthaltenen Ermächtigung - Genehmigtes Kapital I - ist die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 6.684.499,00 durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 29.03.2011 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals und Genehmigtes Kapital I) geändert. - Das Genehmigte Kapital I beträgt noch EUR 6.901.751,00. - -
19.06.2012 Freese - Die ordentliche Hauptversammlung vom 05.06.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 3 Abs.1 (Bekanntmachung und Informationen) und § 18 (Vergütung) beschlossen. - - - -
01.03.2021 Gödke - - - - - Fall 87
13.01.2021 Gödke - - - - - Fall 86 Beschluss vom 19.11.2020

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