Oldenburgische IHK Projektförderung GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.12.2006 Rohwer-Kahl- mann, Stephan - - - Die vermögenslose Gesellschaft ist auf Grund § 141 a des Ge- setzes über die Angelegenhei- ten der freiwilligen Gerichts- barkeit von Amts wegen ge- löscht. - -
21.02.2006 Peinelt, Ange- lika - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsge- richts Bremen vom 06.01.2006 (AZ: 40 IN 60/01R) nach Abhal- tung des Schlusstermins aufge- hoben worden. - -
29.06.2005 Stender, Brit- ta Bremen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.05.1997 Durch Beschluss der Gesell- schafterversammlung vom 16.11.1998 ist der Sitz der Gesellschaft von Delmenhorst (Amtsgericht Delmenhorst, HRB 2761) nach Bremen verlegt und der Gesellschaftsvertrag geän- dert in §§ 1, 5. Die Schadstoffsanierung für Grundwasser, Boden, Luft und Gebäude, die Entwick- lung im Bereich der techni- schen Schadstoffsanierung, die Gebäudeentkernung (oh- ne den Bereich, der die Bau- statik betrifft) sowie die Klimakanalreinigung. Die Ge- sellschaft übt keine Tätig- keit aus, die der staatli- chen Genehmigung aufgrund der Handwerksordnung bedarf. Die Gesellschaft ist zu al- len Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittel- bar dem Zweck des Unterneh- mens dienen oder ihn zu för- dern geeignet sind. Die Ge- sellschaft kann gleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben sich an solchen be- teiligen, pachten und sämt- liche einschlägigen Geschäf- te betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern. Über das Vermögen der Gesell- schaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen vom 14.03.2001 (AZ: 40 IN 60/01) die vorläufige Insolvenzver- waltung angeordnet und be- stimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzver- walters wirksam sind. Über das Vermögen der Gesell- schaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Bremen am 17.05.2001 (AZ: 40 IN 60/01) das Insolvenzverfahren eröff- net worden. Die Gesellschaft ist auf Grund der Eröffnung des Insolvenz- verfahrens aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Ist ein Geschäftsführer be- stellt, so vertritt er die Ge- sellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsfüh- rer mit einem Prokuristen ver- treten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten abzu- schließen, befreit werden (§ 181 BG Gesellschafts- vertrag Bl.11 Beschluss Bl.5 Tag der ers- ten Eintragung 22.01.1999 Dieses Blatt ist zur Fort- führung auf EDV umge- schrieben wor- den und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblat- tes getreten.

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