Paul Berger GmbH Türen- und Stahlbau

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.08.2022 Culemann - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
15.11.2021 Böttcher - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (Az. 64 IN 129/15) vom 22.09.2021 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - -
03.09.2015 Metz - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.09.2015 (64 IN 129/15) ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - -
28.05.2015 Gröll - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Duisburg (64 IN 129/15) vom 28.05.2015 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
14.03.2011 Gröll Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Hülsermannshof 16, 47179 Duisburg - - - - -
14.03.2007 Kassen - Die Gesellschafterversammlung vom 18.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages durch Einfügung eines § 13 a (Tod eines Gesellschafters) beschlossen. - - - Sdb.Bl. 78-95
14.06.2002 Kott Duisburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 25.01.1992 zuletzt geändert am 12.03./02.06.1993 der Bau von Türen und Toren aus Eisen und Stahl und der Stahlbau im übrigen, der Betrieb einer Schlosserei, der Handel mit Eisenwaren, Beschlägen, Schlössern, vorgefertigten Türen und Toren aus Eisen und Stahl und sonstigen Stahlbauten. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer berufen, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Die Gesellschafter können die Vertretungsbefugnis abweichend regeln. Durch Gesellschafterbeschluß kann Einzel- oder Gesamtvertretung für alle oder einzelne Geschäftsführer angeordnet werden. Durch Gesellschafterbeschluß kann Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft zusammen mit einem Prokuristen zu vertreten oder im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung in Duisburg: 23.06.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. SB Bl. 1-68

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