Paul und Schmidt Steuerberatung Verwaltungsgesellschaft mbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu übernehmen, einschließlich der Übernahme deren Geschäftsführung, soweit die Unternehmen den folgenden Gegenstand haben: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gern. § 33 i. V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft ist zur Verwaltung von eigenem Vermögen berechtigt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
28.12.2017 Dr. Poller | Bad Reichenhall Geschäftsanschrift: Wittelsbacherstr. 18, 83435 Bad Reichenhall | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 18.12.2017. | Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu übernehmen, einschließlich der Übernahme deren Geschäftsführung, soweit die Unternehmen den folgenden Gegenstand haben: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gern. § 33 i. V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft ist zur Verwaltung von eigenem Vermögen berechtigt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2017
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 28.12.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 18.12.2017
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 28.12.2017
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 22.12.2017 // Anmeldung vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 22.12.2017 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 18.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 22.12.2017 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 28.12.2017
- Anzeige nach Eingang // 22.12.2017 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 18.12.2017
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Paul und Schmidt Steuerberatung Verwaltungsgesellschaft mbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Gegenstand des Unternehmens sind die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Gesellschaften ähnlicher Art zu beteiligen oder gleichartige Unternehmen zu erwerben, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu übernehmen, einschließlich der Übernahme deren Geschäftsführung, soweit die Unternehmen den folgenden Gegenstand haben: Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbarten Tätigkeiten gern. § 33 i. V. mit § 57 Abs. 3 StBerG. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft ist zur Verwaltung von eigenem Vermögen berechtigt. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Paul und Schmidt Steuerberatung Verwaltungsgesellschaft mbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bad Reichenhall, Wittelsbacherstr. 18, 83435. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Paul und Schmidt Steuerberatung Verwaltungsgesellschaft mbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Paul und Schmidt Steuerberatung Verwaltungsgesellschaft mbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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