PAX-FAMILIENFÜRSORGE Krankenversicherung AG im Raum der Kirchen

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung Kommentar
13.09.2007 Peetz Neuer Sitz (jetzt AG Lemgo, HRB 6420): Detmold - - - -
III - Die Hauptversammlung vom 17.06.2005 hat ferner eine Änderung der Satzung in § 8 (Vorstand -alte Fassung, nunmehr § 5) beschlossen. - Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Satzung Ziffer VI Sonderband
III - Die Hauptversammlung vom 15.09.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in § 7 (Aufsichtsrat), § 8 (Der Vorsitzende des Aufsichtsrates) und § 10 Die Gesellschaft betreibt die private Krankenversicherung im Bereich der christlichen Kirchen einschließlich Diakonie und Caritas sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege. Das Geschäftsgebiet umfasst das In- und Ausland. - Beschluss Blatt 3 f. Sonderband
II - Die Hauptversammlung vom 17.06.2005 hat weiterhin eine Änderung der Satzung in § 1 Absatz 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - Satzung Blatt Ziffer VI Sonderband
II - Die Hauptversammlung vom 17.06.2005 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Im übrigen ist die Satzung vollständig neugefasst. Der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Bereich der christlichen Kirchen einschließlich Diakonie und Caritas sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Betrieb und die Vermittlung von Geschäften, die im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang damit stehen. Das Geschäftsgebiet der Gesellschaft umfasst das In- und Ausland. Die Gesellschaft ist berechtigt, Versicherungsverträge, Bausparverträge und sonstige Finanzdienstleistungen, die im - Satzung Ziffer VI Sonderband
- - Die Hauptversammlung vom 05.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 7 Abs. 6 und Abs. 14 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - Beschluss Blatt 50 ff. Sonderband Satzung Ziffer V Sonderband
II - und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in § 7 Abs. 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - Beschluss Blatt 4 f. Sonderband
08.04.2003 Haueiss - Die Hauptversammlung vom 12.02.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.430.000,00 EUR auf 2.000.000,00 Euro und die entsprechende Änderung der Satzung in § 3 (Grundkapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Im übrigen ist die Satzung vollständig neugefasst. - - Beschluss Blatt 170 ff. Sonderband Satzung Ziffer III Sonderband
20.03.2003 Dick - - - - Firmennamen von Amts wegen berichtigend eingetragen
- - Die Hauptversammlung vom 23. Mai 2002 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 520.000,00 EUR beschlossen und die Satzung in § 3 geändert. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom selben Tage hat ferner eine Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 5 -jetzt § 8- (Vorstand) beschlossen. Im Übrigen ist die Satzung vollständig neu gefasst worden. Die Hauptversammlung vom 24. Juli 2002 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Der unmittelbare und mittelbare Betrieb aller Arten der Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Bereich der christlichen Kirchen einschließlich Diakonie und Caritas sowie der Verbände der freien Wohlfahrtspflege sowie der Betrieb und die Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann einzelnen Mitgliedern des Vorstandes allgemein oder im Einzelfall gestatten, die Gesellschaft bei Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Beschluss Blatt 36 ff. , 66 Sonderband
16.05.2002 Dick Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 19. Februar 2002 Die Verwaltung eigenen Vermögens. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten. Den Mitgliedern des Vorstandes ist es gestattet, in Namen des Vertretenen auch als Vertreter eines Dritten ein Rechtsgeschäft vorzunehmen, sie sind insoweit von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beschluss Blatt 16 ff, 27 f. Sonderband Satzung Blatt 20 ff. Sonderband

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