Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Christinenstraße, 18/19, 10119, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 10119
Registernummer Registernummer: HRB 41860 B
Kapital: 51150 EUR
Zweck: Zweck der Gesellschaft ist 1.1 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 1.2 die Förderung der Jugendhilfe, 1.3 die Förderung des Wohlfahrtswesens, 1.4 die Förderung von Kunst und Kultur, 1.5 die Förderung der Hilfe von Benachteiligten, insbesondere für Flüchtlinge und Behinderte, 1.6 die Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, 1.7 die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: 2.1. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung und Bildung (Kindertageseinrichtungen). Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Kindertagesstätten betreiben. 2.2. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zur Erziehung, Kooperationen von Schule und Jugendhilfe sowie Erziehungsberatung. Dazu kann die Gesellschaft neben dauerhaften Angeboten auch zeitlich begrenzte Projekte der Jugendhilfe entwickeln und durchführen. 2.3. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung. Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Schulen und Ausbildungsstätten betreiben. Sie kann Maßnahmen der beruflichen Orientierung, der Berufsvorbereitung und andere Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen der Qualifizierung und des Beschäftigungstrainings von Arbeitslosen und/oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsalltag durchführen. Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfanges darf die Gesellschaft auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand ausführen. 2.4. die Durchführung von Projekten und Maßnahmen der kulturellen, sozialen und politischen Weiterbildung für Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene. 2.5. die Durchführung kultureller, multikultureller und künstlerischer Vorhaben und Projekte, die die Vielfalt Berlins aufgreifen, darunter Konzerte, Ausstellungen, Lesungen und soziokulturelle Veranstaltungen, insbesondere auf dem Pfefferberg. 2.6. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit, insbesondere der Nachbarschaftsarbeit und der allgemeinen Wohlfahrtspflege, darunter von Projekten, die die Integration und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern nichtdeutscher Nationalität, darunter Flüchtlingen, und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke unterstützen. Dazu kann die Gesellschaft Einrichtungen wie Nachbarschaftshäuser, Familienzentren und Wohnprojekte gründen und betreiben sowie Beratungs- und Begleitungsangebote vorhalten. 2.7. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Studentenwohnheimen und von Einrichtungen/Projekten der Studentenhilfe. 2.8. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen für den in § 53 AO bezeichneten Personenkreis, insbesondere von Wohnungen, Wohn-, Arbeits- und Lebensformen für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf (Behinderung) zur Umsetzung des Anspruchs auf Inklusion. 2.9. die Durchführung von Projekten, die der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung dienen, darunter kulturelle, Beratungs- und Begegnungsprojekte, die das friedliche Zusammenleben in Berlin fördern, und internationale Austausch- und Begegnungsprojekte von Jugendlichen und Fachkräften. 3.1 Zur Verwirklichung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke wirkt die Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Körperschaften im Verbund des Pfefferwerk planmäßig gem. § 57 Abs. 3 AO zusammen. Dabei werden folgende Leistungen erbracht bzw. bezogen: - Kaufmännische, administrative und technische Dienstleistungen sowie Servicedienstleistungen (unter anderem in den Bereichen Verwaltung, Beratung, Hausmeister, IT und der Immobilien) - Überlassung und Vermietung von Immobilien - Catering- und Veranstaltungsleistungen Zu den satzungsgemäßen Kooperationspartnern gem. § 57 Abs. 3 AO im Verbund Pfefferwerk gehören folgende gemeinnützige Körperschaften (Stand Nov. 2022): 1. Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur 2. Pfefferwerk Akademie gGmbH 3. Berlin Bilingual School Pfefferwerk gGmbH 4. Bewegte Eltern Berlin e.V. 5. KinderKinder Berlin e.V. 6. Chiligebirge e.V. 7. Berlin Kids International e.V 3.2. Zur Umsetzung der Ziele kann die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
23.12.2022 Rabenow - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 21.12.2022 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 2 (Gegenstand). Zweck der Gesellschaft ist 1.1 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung ein- schließlich der Studentenhilfe, 1.2 die Förderung der Jugendhilfe, 1.3 die Förderung des Wohlfahrts- wesens, 1.4 die Förderung von Kunst und Kultur, 1.5 die Förderung der Hilfe von Benachteiligten, insbesondere für Flüchtlinge und Behinderte, 1.6 die Förderung der internatio- nalen Gesinnung und des Völker- verständigungsgedankens, 1.7 die Förderung des bürger- schaftlichen Engagements zuguns- ten der oben genannten steuerbe- günstigten Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: - - -
07.12.2018 Rabenow - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 19.11.2018 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand). Zweck der Gesellschaft ist 1.1 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung ein- schließlich der Studentenhilfe, 1.2 die Förderung der Jugendhilfe, - - -
22.12.2017 Rabenow Geschäftsanschrift: Christinenstraße 18/19, 10119 Berlin Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 04.12.2017 und 18.12.2017 ist der Gesell- schaftsvertrag neu gefasst, insbe- sondere geändert in § 2 (Gegen- stand. Die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung der Jugendhiife, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung von Kunst und Kul- tur, die Förderung der Hilfe von - - -
31.07.2017 Rabenow - - - Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahme- vertrages vom 12.07.2017 Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb "Berlin Bilingual School") auf die Berlin Bilingual School Pfeffer- werk gGmbH, mit dem Sitz in Ber- lin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 186414 - -
25.11.2013 Bialek - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 09.07.2013 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 8 (Geschäftsführung). - - Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Ge- -
04.10.2010 Höfs Die Eintragung zur Geschäftsan- schrift wird gemäß § 3 EGGmb- HG von Amts wegen ergänzt: Geschäftsanschrift: Fehrbelliner Straße 92, 10119 Berlin - - - - -
16.08.2007 Bergmann - Durch Beschluss der Gesellschaf- terversammlung vom 03.08.2007 ist der Gesellschaftsvertrag geän- dert in § 2(Gegenstand),§ 8(Ge- schäftsführung)und § 13(Gesell- schafterversammlung). Die Beratung, Förderung, Durch- führung, Errichtung und Vernet- zung - kultureller, multikulturel- ler und künstlerischer Vorhaben und Projekte, - ökologischer und stadtgestaltender Projekte, wie z. B. der Schutz von Baudenkmä- lern im Sinne von Stadtkultur, - von Projekten, die der Völkerver- ständigung dienen, insbesonde- re durch internationale Kulturaus- tauschprojekte - kultureller, so- zialer und politischer Bildungs- und Weiterbildungsprojekte, - von Projekten und Einrichtungen der Jugendarbeit, -Hilfe und Förde- - Die Gesellschaft hat einen oder meh- rere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaft- lich durch zwei Geschäftsführer ver- treten. -
- - - - - - Beschluss Bl. 163
01.09.2006 Schmidt - - - - Die Eintragung laufende Nummer 1 betreffend die allgemeine Vertre- tungsbefugnis der Geschäftsführer ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: -

Firmendokumente

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Gesellschaft zur Förderung der Kommunikation gGmbH GmbH Ulm Schillerstraße, 1/10, 89077, Ulm
Gesellschaft zur Förderung der Kinderrechte gGmbH GmbH Berlin Lepsiusstraße, 37 b, 12163, Berlin
privacy4people - Gesellschaft zur Förderung des Datenschutzes gGmbH GmbH Berlin Budapester Straße, 31, 10787, Berlin
Consense Gesellschaft zur Förderung von Kultur GmbH GmbH Berlin Schönhauser Allee, 36, 10435, Berlin
Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zweck der Gesellschaft ist 1.1 die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, 1.2 die Förderung der Jugendhilfe, 1.3 die Förderung des Wohlfahrtswesens, 1.4 die Förderung von Kunst und Kultur, 1.5 die Förderung der Hilfe von Benachteiligten, insbesondere für Flüchtlinge und Behinderte, 1.6 die Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens, 1.7 die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der oben genannten steuerbegünstigten Zwecke. 2. Die Gesellschaft verfolgt ihre Zwecke insbesondere durch: 2.1. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der frühkindlichen Erziehung und Bildung (Kindertageseinrichtungen). Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Kindertagesstätten betreiben. 2.2. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Jugendhilfe. Hierzu zählen insbesondere Hilfen zur Erziehung, Kooperationen von Schule und Jugendhilfe sowie Erziehungsberatung. Dazu kann die Gesellschaft neben dauerhaften Angeboten auch zeitlich begrenzte Projekte der Jugendhilfe entwickeln und durchführen. 2.3. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der schulischen und beruflichen Bildung. Die Gesellschaft kann zur Erlangung ihres Satzungszweckes Schulen und Ausbildungsstätten betreiben. Sie kann Maßnahmen der beruflichen Orientierung, der Berufsvorbereitung und andere Maßnahmen zur Integration von Jugendlichen in den Arbeitsmarkt sowie Maßnahmen der Qualifizierung und des Beschäftigungstrainings von Arbeitslosen und/oder von Arbeitslosigkeit Bedrohten mit dem Ziel der Integration in den Arbeitsalltag durchführen. Im Rahmen ihres vorgenannten Tätigkeitsumfanges darf die Gesellschaft auch Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen der öffentlichen Hand ausführen. 2.4. die Durchführung von Projekten und Maßnahmen der kulturellen, sozialen und politischen Weiterbildung für Kinder, Jugendliche, Familien und Erwachsene. 2.5. die Durchführung kultureller, multikultureller und künstlerischer Vorhaben und Projekte, die die Vielfalt Berlins aufgreifen, darunter Konzerte, Ausstellungen, Lesungen und soziokulturelle Veranstaltungen, insbesondere auf dem Pfefferberg. 2.6. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen der Sozial- und Gemeinwesenarbeit, insbesondere der Nachbarschaftsarbeit und der allgemeinen Wohlfahrtspflege, darunter von Projekten, die die Integration und Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern nichtdeutscher Nationalität, darunter Flüchtlingen, und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger Zwecke unterstützen. Dazu kann die Gesellschaft Einrichtungen wie Nachbarschaftshäuser, Familienzentren und Wohnprojekte gründen und betreiben sowie Beratungs- und Begleitungsangebote vorhalten. 2.7. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Studentenwohnheimen und von Einrichtungen/Projekten der Studentenhilfe. 2.8. die Durchführung von Projekten und das Betreiben von Einrichtungen für den in § 53 AO bezeichneten Personenkreis, insbesondere von Wohnungen, Wohn-, Arbeits- und Lebensformen für Menschen mit und ohne Assistenzbedarf (Behinderung) zur Umsetzung des Anspruchs auf Inklusion. 2.9. die Durchführung von Projekten, die der internationalen Gesinnung und der Völkerverständigung dienen, darunter kulturelle, Beratungs- und Begegnungsprojekte, die das friedliche Zusammenleben in Berlin fördern, und internationale Austausch- und Begegnungsprojekte von Jugendlichen und Fachkräften. 3.1 Zur Verwirklichung der satzungsgemäßen steuerbegünstigten Zwecke wirkt die Gesellschaft mit anderen gemeinnützigen Körperschaften im Verbund des Pfefferwerk planmäßig gem. § 57 Abs. 3 AO zusammen. Dabei werden folgende Leistungen erbracht bzw. bezogen: - Kaufmännische, administrative und technische Dienstleistungen sowie Servicedienstleistungen (unter anderem in den Bereichen Verwaltung, Beratung, Hausmeister, IT und der Immobilien) - Überlassung und Vermietung von Immobilien - Catering- und Veranstaltungsleistungen Zu den satzungsgemäßen Kooperationspartnern gem. § 57 Abs. 3 AO im Verbund Pfefferwerk gehören folgende gemeinnützige Körperschaften (Stand Nov. 2022): 1. Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur 2. Pfefferwerk Akademie gGmbH 3. Berlin Bilingual School Pfefferwerk gGmbH 4. Bewegte Eltern Berlin e.V. 5. KinderKinder Berlin e.V. 6. Chiligebirge e.V. 7. Berlin Kids International e.V 3.2. Zur Umsetzung der Ziele kann die Gesellschaft Tochtergesellschaften gründen und sich an anderen Gesellschaften beteiligen. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 41860 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 51150 EUR, was die finanzielle Stabilität von Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Christinenstraße 18/19, 10119. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Pfefferwerk Stadtkultur gGmbH - Gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Stadtkultur ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.

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