Pironet AG


Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Rechtsverhältnisse | Satzung | Kommentar |
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03.04.2019 Keusch | Nach Sitzverlegung (jetzt Amtsgericht München HRB 247873) nunmehr: München | - | - | - | - | - |
13.07.2016 Keusch | - | , § 10 (Einberufung des Aufsichtsrats ) und § 20 (Jahresabschluss) beschlossen. | - | - | - | - |
07.07.2014 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 13.06.2014 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung und Amtsdauer) und § 13 (Vergütung) beschlossen. | - | - | - | - |
09.07.2012 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung) beschlossen. | - | - | - | - |
30.12.2011 Richter | - | Systembedingt von Amts wegen eingetragen: Satzung vom 08.03.1999, zuletzt geändert am 30.08.2011 | - | - | - | - |
21.09.2011 Engeland | - | Die Hauptversammlung vom 30.08.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 30.08.2011 hat beschlossen § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 3 der Satzung zu ändern und damit ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und Abs. 4 aufzuheben. | ist die Tätigkeit einer geschäftsführenden Holding, d.h. der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, deren Schwerpunkt auf Beratungs-, Entwicklungs-, Betriebs- und ergänzende Leistungen im Bereich der Informationstechnologie liegt. In diese Tätigkeit eingeschlossen ist die Erbringung administrativer Dienstleistungen für diese Unternehmen, ferner die Führung dieser Unternehmen durch Übernahme der strategischen Steuerung und Koordination | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29. August 2016 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt | - | - |
21.07.2011 Keusch | - | - | - | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.07.2011 mit der Pironet NDH APA AG mit Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart, HRB 24994) verschmolzen. | - | - |
23.10.2009 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 04.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | die Tätigkeit einer geschäftsführenden Holding, d.h. der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im In- und Ausland, die sich mit der Entwicklung und dem Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen im Bereich der Datenverarbeitung mit einer hohen Ausrichtung auf Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien und den künftig daraus resultierenden Zusatztechnologien sowie dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet be- schäftigen, ferner die Führung dieser Gesellschaften durch Übernahme der strategischen Steuerung und Koordination einschließlich der Bestimmung der Geschäftsfelder und der Unternehmenspolitik, der Ausübung einheitlicher Leitung, der Tätigkeitsabstimmung, Ergebniskontrolle und der Mitentscheidung bei solchen Maßnahmen der Gesellschaften, an denen die Pironet NDH AG unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. | - | - | - |
14.10.2009 Keusch | - | - | - | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 25.08.2009 mit der hecaris Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 52585) verschmolzen. | - | - |
23.09.2009 Engeland | - | - | - | Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 04. August 2009 und der Hauptversammlung der Imperia AG vom 19. August 2009 einen Teil ihres Vermögens (den Teilbetrieb "Sofrtware Solutions") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Imperia AG mit Sitz in Hürth (Amtsgericht Köln, HRB 45063) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. | - | - |
23.09.2009 Engeland | - | - | - | Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 19.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 19.08.2009 und der Hauptversammlung der SA2 Retail Aktiengesellschaft vom 19. August 2009. Teile ihres Vermögens (den Teilbetrieb "Consumer Product Goods/Retail") als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die SA2 Retail Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 64595) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. | - | - |
21.08.2009 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 04.08.2009 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung des Aufsichtsrats) beschlossen. | - | - | - | - |
01.04.2009 Knepper | Geschäftsanschrift: Wettern-Str. 27, 51149 Köln | - | - | - | - | - |
15.06.2007 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 06.06.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachung und Informationsübermittlung) beschlossen. | - | - | - | - |
05.09.2006 Keusch | - | - | - | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2006 mit der agentes Beteiligungs GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 53114) verschmolzen. | - | Beschluss Bl. 1693 ff. Sdb. |
05.09.2006 Keusch | - | - | - | Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 05.09.2006 wirksam geworden. | - | - |
05.09.2006 Keusch | - | - | - | Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 15.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 15.08.2006 Teile des Vermögens (Teilbetrieb Programmierung) der hecaris GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, 52585) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. | - | Beschluss Bl. 1681ff. Sdb.,Vertrag Bl.1675 Sdb. |
22.08.2006 Keusch | - | Aufgrund der am 10.Februar 2000 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu EUR 1.148.000 sind in dem am 31. Dezember 2005 abgelaufenen Geschäftsjahr 9.900 Bezugsrechte auf 9.900 auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ausgeübt und auf dieser Grundlage 9.900 auf den Inhaber lautende Stammaktien der Gesellschaft ausgegeben worden. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 7. Dezember 2005 beschlossen, § 4 Abs. 1, 2 und 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der vorstehenden Ausgabe von Bezugsaktien zu ändern. | - | Das Grundkapital ist um weitere EUR 1.138.100,00 durch | - | Beschluss Bl. 1578 ff. Sdb. |
15.06.2005 Keusch | - | Die Hauptversammlung vom 25.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs 3 (genehmigtes Kapital I), 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital II) und in § 13 Abs.1 Satz 1 (Vergütung der Aufsichtsmitglieder) beschlossen. | - | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 1.458.000,00 gegen Bareinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 24. Mai 2010 einmalig oder mehrmalig um bis zu insgesamt EUR 5.832.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der | - | Beschluss Bl. 1509 ff. Sdb. |
23.11.2001 Bergmann | - | - | - | Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2001 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 17.04.2001 mit der NDH IT Service Aktiengesellschaft mit Sitz in Köln ( AG Köln HRB 30071 ) verschmolzen. | - | Sp. 6 von Amts wegen berichtigt |
- | - | - | - | - | - | Beschlüsse Bl. 1088 f. Sdb., Vertrag Bl. 1090 ff. Sdb. |
- | - | - | - | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. April 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 5.832.000,00 durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je EUR 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 25. April 2006 mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 1.458.000,00 durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je EUR 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: - zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, - wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapital nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, - zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. | - | - |
19.09.2001 Oppermann | Köln | Aktiengesellschaft Satzung vom 08.03.1999, zuletzt geändert am 15.08.2000. | die Entwicklung und der Vertrieb von Produkten, Dienstleistungen und Lösungen im Bereich der Datenverarbeitung mit einer hohen Ausrichtung auf Internet-, Intranet- und Extranet-Technologien und den künftig daraus resultierenden Zusatztechnologien, sowie der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen über das Internet. Gegenstand des Unternehmens ist darüber hinaus das Halten und Finanzieren von Beteiligungen an Unternehmen, die sich mit | Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Januar 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je 1 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: -zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, -zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 17. Januar 2005 mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 1.148.000,00 EUR durch die Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Beteiligungswert von je 1 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die Stückaktien dürfen gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen ausgegeben werden. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Ein Bezugsrechtsausschluß ist jedoch nur in folgenden Fällen zulässig: -zum Ausgleich von Spitzenbeträgen, -wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapital nicht überschreitet und der Ausgabepreis der Aktien den Börsenkurs nicht wesentlich unterschreitet, -zum Erwerb von Unternehmen oder Unternehmensteilen bzw. von Beteiligungen an anderen Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft. | Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | Tag der ersten Eintragung: 16.04.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 19.09.2001. |
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M.O.S AG | AG | Aachen | Kurbrunnenstraße, 26, 52066, Aachen |
Pironet AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Pironet AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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