PosterNetwork AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
08.11.2012 Dr. Freitag - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 26.10.2012 im Wege des Formwechsels in die PosterNetwork GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 125126) umgewandelt. - -
08.11.2012 Dr. Freitag - Die Hauptversammlung vom 26.10.2012 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 36.495,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. - - - -
23.08.2012 Dr. Freitag - Durch Beschluss des Vorstands vom 02.04.2012 ist die Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 2 geändert. - - - -
08.12.2011 Bremer - Die Hauptversammlung vom 18.10.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 ( Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Nr. 2 beschlossen. - - - Fall 28
15.02.2011 Bremer - Die Hauptversammlung vom 24.01.2011 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - - - Fall 26
28.12.2010 Bremer - Die Hauptversammlung vom 09.12.2010 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - - - -
05.11.2009 Breitkopf Geschäftsanschrift: Forsmannstraße 6-8, 22303 Hamburg - - - - -
29.11.2006 Dr. Bumke - , 4 a (Genehmigtes Kapital) und 10 beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03. Juli 2006 ermächtigt worden, in der Zeit bis zum 02. Juli 2011 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 42.425,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von mindestens EUR 1,00 entfällt, zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen können durch Bar- und/oder Sacheinlagen erfolgen. Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen, welches durch den Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates in den in der Satzung in der Fassung vom 19. Juli 2006 aufgeführten Fällen ausgeschlossen werden kann. - Satzung Blatt 154 ff. Sonderband 2
01.02.2005 Freytag - Die Hauptversammlung vom 13.12.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4a Ziffer 1 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 24. Juni 2006 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um insgesamt bis zu EUR 22.425,00 durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag am Grundkapital von mindestens EUR 1,-- entfällt, zu erhöhen - Satzung Blatt 149 ff Sonderband 2
26.10.2004 Freytag - Der Vorstand hat aufgrund der am 20.06.2002 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.06.2001 am 18.06.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 30.06.2004 die Erhöhung des Grundkaitals um bis zu 15.000.00 EUR auf bis zu 157.575,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist in voller Höhe durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 30.06.2004 die Änderung der Satzung in den §§ 4 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 a (Genehmigtes Kapital) beschlossen - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 25.06.2001 beträgt nunmehr noch 22.425,00 EUR. - Satzung Blatt 144 ff Sonderband 2
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 25.06.2001 beträgt nunmehr noch 37.425,-- EUR. - -
16.02.2004 Ruholl - Der Vorstand hat auf Grund der am 20.06.2002 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 25.06.2001 am 20.10.2003 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 27.10.2003 die Erhöhung des Grundkapitals um weitere EUR 5.850,-- auf EUR 142.575,-- beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 27.10.2003 die Änderung der Satzung - - - Satzung Blatt 119 ff. Sonderband 2
16.06.2003 Dr. Krüger - Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 06.12.2002 sind die §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und 4 a (Genehmigtes Kapital) der Satzung geändert. - Durch Beschluss des Vorstandes vom 29.07.2002 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 20.08.2002 ist unter teilweiser Ausnutzung des am 20.06.2002 eingetragenen genehmigten Kapitals das Grundkapital um 16.725,-- EUR auf 136.725,-- EUR erhöht worden. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die erteilte Ermächtigung (genehmigtes Kapital) umfasst nunmehr noch einen Betrag in Höhe von 43.275,-- EUR. - Gesellschaftsvertrag Blatt 101 ff. Sonderband 2
17.02.2003 Dr. Krüger - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.02.2003 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der Firmen PosterNetwork Media GmbH und PosterNetwork Production GmbH vom selben Tage mit der PosterNetwork Media GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 57261) sowie mit der PosterNetwork Production GmbH mit Sitz in Hamburg (AG Hamburg, HRB 74574) als übertragende Rechtsträger verschmolzen. - Verschmelzungsvertrag Blatt 80-83 Sonderband
14.12.2001 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 23.08.1999 zuletzt geändert am 27.12.2000 Herstellung, Bearbeitung und Vertrieb von Werbemitteln aller Art. Der Vorstand wird für den Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 57ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 14.12.2001. Tag der ersten Eintragung: 29.11.1999
20.06.2002 Dr. Meixner - Die Hauptversammlung vom 25.06.2001 hat beschlossen, § 9 Abs. 1 Satz 2 der Satzung ersatzlos zu streichen. Die Hauptversammlung vom 25.06.2001 hat beschlossen, das - - - Satzung Blatt 75 ff. Sonderband

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