PrintNet AG Gesellschaft für Medienintegration

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.10.2011 Linder - - - Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 07.10.2011 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
27.09.2011 Linder - - - Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2011 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.08.2011 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "PrintNet Gesellschaft für Medienintegration mbH", Östringen (Amtsgericht Mannheim HRB 231942) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. - -
14.10.2010 Linder Geschäftsanschrift: Waldhofer Straße 19, 69123 Heidelberg - - - - -
20.02.2006 Kucher Heidelberg Aktiengesellschaft Satzung vom 10.02.2004 1. Die Integration von verschiedenen Medienträgern untereinander, insbesondere das Erstellen von Daten, die sowohl internetfähig sowie für Bild-, Ton- und Druckerzeugnisse geeignet sind. Diese Daten sollen an Datenbanken vermietet werden. Ferner die Erstellung, Vermittlung und der Vertrieb von Druckerzeugnissen und medienunabhängigen Daten aller Art. Die Gesellschaft kann auch Geschäfte im Bereich des Mobilienleasings tätigen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge formwechselnder Umwandlung der Firma PrintNet Gesellschaft für Medienintegration mbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 337377) aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 10. Februar 2004 gemäß §§ 190 ff., 238 ff. UmwG Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat bestimmt im übrigen die Zahl der Vorstandsmitglieder. Es können stellvertretende Vorstandsmitglieder bestellt werden. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 16.02.2006. Tag der ersten Eintragung: 08.07.2004 Satzung: Sonderband 1 Blatt 153 ff.

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