protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.). -Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für Kinder bzw. Unterstützung von familiären Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung von Besuchen bei Freunden oder Verwandten, etc.). -Lern- und Bildungsmöglichkeiten (Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder, Wissenszugang via Internet oder Büchern, Elternfortbildung, Zuschüsse für Klassenfahrten, etc.). -Stärkung des eigenen Selbstwerts, um Anerkennung in Familie und Freundeskreis zu steigern (z.B. Schulung der Persönlichkeit, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Einbindung in Vereinen, Förderung von Hobbys, geistigen und künstlerischen Tätigkeiten, etc.). b) Förderung von Modellprojekten oder Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Patenschaften von wohlhabenden Familien für bedürftige Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger in der Schule", etc) c)Hilfestellung in akuten Notlagen als Start einer nachhaltigen Unterstützung (z.B. Unfall, Tod eines Elternteils, etc) d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1 genannten bedürftigen Personen oder Personengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe, administrative Unterstützung, etc. e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie beispielsweise Besuche im Sinne einer sozialen Einbindung, Betreuung bei Einkäufen oder Ausflügen, Unterstützung bei Arztbesuchen, Kinderbetreuungsservice zur Entlastung der Eltern, etc. f) finanzielle Unterstützung zur Aufbesserung der familiären Einkommenssituation g) laufende oder einmalige Unterstützung durch finanzielle Zuwendungen und Beratung für hilfsbedürftige Personen im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszweckes einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
- | Förderung von Modellprojekten oder Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Patenschaften von wohlhabenden Familien für bedürftige Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger in der Schule", et | - | d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1 genannten bedürftigen Personen oder Personengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe, administrative Unterstützung, etc. e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie beispielsweise Besuche im Sinne einer sozialen Einbindung, Betreuung bei | - |
- | - | - | . -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, | - |
06.04.2010 Dr. Kroiß | Bad Aibling Geschäftsanschrift: Hochriesstr. 24, 83043 Bad Aibling | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 09.03.2010. | . -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.03.2010
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 09.03.2010
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eingang // 30.03.2010 // Anmeldung vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eingang // 30.03.2010 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 09.03.2010
- Anzeige nach Eingang // 30.03.2010 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am <,Aufnahmedatum unbekannt>,
- Anzeige nach Eingang // 30.03.2010 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 09.03.2010
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protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 1. Zweck der Gesellschaft ist Schutz und Förderung des Familienverbundes im Allgemeinen. Im Mittelpunkt steht dabei die uneigennützige Unterstützung von bedürftigen Menschen in Deutschland, aber auch weltweit, die in sehr problematischen familiären Verhältnissen leben. Besonderes Augenmerk wird gelegt auf - Allein erziehende Mütter, aber auch allein erziehende Väter, mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Allein stehende ältere Frauen, aber auch allein stehende ältere Männer ohne familiäre Unterstützung, die in unzumutbar schwierigen Verhältnissen, Bedingungen und Situationen leben -Frauen, aber auch Männer, die sich in unzumutbaren familiären Verhältnissen (z.B. Opfer von häuslicher Gewalt) bzw. unverschuldeten Notlagen befinden (z.B. Wohnungslosigkeit, Unfall, Tod des Partners, etc). -Alle Mitglieder von Familien, die auf Grund geringen Einkommens oder unverschuldet in so schwierigen Verhältnissen leben müssen, dass Eltern und Kindern keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. -Einkommensschwache Familien, deren Lebensbedingungen und Situationen (z.B. Krankheit, Behinderung, Arbeitslosigkeit, etc) so schwierig sind, dass die Kinder an deutlichem Mangel materieller und finanzieller Mittel, Lern- und Bildungsmöglichkeiten sowie Lebensfreude, gesellschaftlicher Teilhabe oder liebevoller Zuwendung leiden. -Kinderreiche Familien, die unterhalb der relativen Armutsgrenze leben bzw. deren Einkommenssituation nicht ausreicht, um den Kindern eine lebenswerte Basis im Hinblick auf Ernährung, Wohnsituation und angemessenen Ausbildungschancen bieten zu können. -Hilfebedürftige Kindern jeden Geschlechts, Hautfarbe, Konfession, Herkunft, denen auf Grund zerrütteter oder nicht mehr existierender Familienverhältnisse (z.B. Strassen- und Heimkinder) keine Grundlage zum Leben, Lieben, Lachen und Lernen geboten werden kann. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) Hilfe für in Punkt 1 genannte bedürftige Personen oder Personengruppen zur Verbesserung der familiären Lebensumstände im Hinblick auf -Ernährung (z.B. Lebensmittelzuwendung allgemein, Pausenbrot für schulpflichtige Kinder, Ernährungsberatung, etc). -Lebens- und Wohnsituation (z.B. Möbel- und Hausratzuwendung, Kleidung, Spielzeug, Schöner Wohnen-Beratung, Finanzberatung, etc.). -Lebensfreude (z.B. Geburtstags- und Weihnachtsgeschenkeservice, Urlaub für Kinder bzw. Unterstützung von familiären Freizeit- und Urlaubsaktivitäten, Förderung von Besuchen bei Freunden oder Verwandten, etc.). -Lern- und Bildungsmöglichkeiten (Organisation von Nachhilfe, Lernkreisen oder Arbeitsplatzoptionen für Kinder, Wissenszugang via Internet oder Büchern, Elternfortbildung, Zuschüsse für Klassenfahrten, etc.). -Stärkung des eigenen Selbstwerts, um Anerkennung in Familie und Freundeskreis zu steigern (z.B. Schulung der Persönlichkeit, Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe durch Einbindung in Vereinen, Förderung von Hobbys, geistigen und künstlerischen Tätigkeiten, etc.). b) Förderung von Modellprojekten oder Förderung und Durchführung von Maßnahmen, die dem Satzungszweck entsprechen (z.B. Patenschaften von wohlhabenden Familien für bedürftige Familien, Schulprojekt "Prävention Hunger in der Schule", etc) c)Hilfestellung in akuten Notlagen als Start einer nachhaltigen Unterstützung (z.B. Unfall, Tod eines Elternteils, etc) d) Vertretung der Interessen von in Punkt 1 genannten bedürftigen Personen oder Personengruppen gegenüber Politik, Gesellschaft, öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft in Form von Beratung, Amtshilfe, administrative Unterstützung, etc. e) direkte und indirekte praktische Hilfe wie beispielsweise Besuche im Sinne einer sozialen Einbindung, Betreuung bei Einkäufen oder Ausflügen, Unterstützung bei Arztbesuchen, Kinderbetreuungsservice zur Entlastung der Eltern, etc. f) finanzielle Unterstützung zur Aufbesserung der familiären Einkommenssituation g) laufende oder einmalige Unterstützung durch finanzielle Zuwendungen und Beratung für hilfsbedürftige Personen im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. 3. Die Gesellschaft kann zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszweckes einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten, Hilfspersonen heranziehen und ihre Mittel anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften im Rahmen des § 58 der Abgabenordnung zur Verfügung stellen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Bad Aibling, Hochriesstr. 24, 83043. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist protegoon FamilienStiftung Astrid Steidl gemeinnützige GmbH Anstiften zum familiären Leben Lieben Lachen + Lernen ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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