Rapid Relief Team gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Oststraße, 18, 51674, Gummersbach
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: (1) Ziel der Gesellschaft ist es, Betroffenen schnelle Unterstützung im Fall von Armut, Krankheit, Leid, Notlagen, Unglücken, Behinderungen und Hilflosigkeit zu gewähren. (2) Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO, b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, insbesondere im Fall von bereits eingetretenenen oder drohenden Ereignissen und Unfällen durch Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen, Dürre, Feuer und Erdbeben sowie Auswirkungen des Klimawandels, c) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO aufgrund der unter a) und b) beschriebenen Ereignisse, d) die selbstlose Unterstützung von aufgrund von Armut, Krankheit, Behinderung und Hilfslosigkeit hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Nr. 1 und 2 AO. (3) Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft die unter § 2 (2) genannten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung von tatsächlichen und finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung dieser Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Förder-gGmbH im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Durchführung von Sammlungen von Sachspenden (beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung) und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Organisation von Helfern für die aktive Hilfe im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Organisationen von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Helfer zur professionellen und gesetzeskonformen Abwicklung aller Hilfestellungen, - die Unterstützung von lokalen und überregionalen Hilfsorganisationen bei der Planung und Ausführung von Aktivitäten im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Förderung des sozialen Bewusstseins in der Gesellschaft und den Zusammenhalt durch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch Informationsstände, - die Förderung des Zusammenwirkens auf europäischer und internationaler Ebene mit RRT (International) sowie weiteren sozialen und caritativen Organisationen, sowie - die Unterstützung anderer Wohltätigkeitsorganisationen. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen.

Historische Daten

Datum Adresse
27.01.2021 Keßler Änderung zur Geschäftsanschrift: Oststraße 18, 51674 Wiehl

Firmendokumente

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Rapid Relief Team gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Ziel der Gesellschaft ist es, Betroffenen schnelle Unterstützung im Fall von Armut, Krankheit, Leid, Notlagen, Unglücken, Behinderungen und Hilflosigkeit zu gewähren. (2) Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 10 AO, b) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, insbesondere im Fall von bereits eingetretenenen oder drohenden Ereignissen und Unfällen durch Naturkatastrophen, insbesondere Überschwemmungen, Dürre, Feuer und Erdbeben sowie Auswirkungen des Klimawandels, c) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr i.S.v. § 52 Abs. 2 Nr. 11 AO aufgrund der unter a) und b) beschriebenen Ereignisse, d) die selbstlose Unterstützung von aufgrund von Armut, Krankheit, Behinderung und Hilfslosigkeit hilfsbedürftiger Personen i.S.v. § 53 Nr. 1 und 2 AO. (3) Darüber hinaus verwirklicht die Gesellschaft die unter § 2 (2) genannten Zwecke i.S.v. § 58 Nr. 1 AO durch Beschaffung von tatsächlichen und finanziellen Mitteln und durch Weiterleitung dieser Mittel an steuerbegünstigte Körperschaften. Insoweit fungiert die Gesellschaft als Förder-gGmbH im Sinne einer Mittelbeschaffungskörperschaft. Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. (4) Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch - die Beschaffung von Mitteln durch Beiträge und Spenden und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Durchführung von Sammlungen von Sachspenden (beispielsweise Nahrungsmittel, Kleidung) und die Weitergabe der so beschafften Mittel an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die diese für die Verwirklichung der o.g. steuerbegünstigten Zwecke einzusetzen haben, - die Organisation von Helfern für die aktive Hilfe im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Organisationen von Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen für Helfer zur professionellen und gesetzeskonformen Abwicklung aller Hilfestellungen, - die Unterstützung von lokalen und überregionalen Hilfsorganisationen bei der Planung und Ausführung von Aktivitäten im Rahmen der in § 2 (2) aufgeführten Zwecke, - die Förderung des sozialen Bewusstseins in der Gesellschaft und den Zusammenhalt durch Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, u.a. durch Informationsstände, - die Förderung des Zusammenwirkens auf europäischer und internationaler Ebene mit RRT (International) sowie weiteren sozialen und caritativen Organisationen, sowie - die Unterstützung anderer Wohltätigkeitsorganisationen. (5) Soweit die Gesellschaft ihre Aufgaben nicht selbst wahrnimmt, wird sie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben Hilfspersonen im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO bedienen. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Rapid Relief Team gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Gummersbach, Oststraße 18, 51674. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Rapid Relief Team gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Rapid Relief Team gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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