Regionalplanungs- und Wirtschaftsförderungs GmbH der Stadt Bischofswerda

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.05.2008 Perband - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141a FGG von Amts wegen gelöscht. - -
21.02.2008 Schneider - - - Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 02.01.2008, AZ: 563 IN 2100/02, mangels einer die Kosten des Verfahrens deckenden Masse eingestellt. Von Amts wegen vermerkt: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. -
15.02.2005 Schneider Bischofswerda Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.12.1991 zuletzt geändert am 12.12.2002 Die Durchführung von regionalplanerischen Aufgaben und ihre Umsetzung und Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Gebietes der kommunalen Gesellschafter. Zur Erreichung dieses Zweckes ist die Gesellschaft insbesondere berechtigt, Grundstücke zu erwerben, zu erschließen, zu verpachten und zu veräußern (inklusive der im kommunalen Besitz befindlichen Grundstücke und Gebäude), für die Ansiedlung von Betrieben im Gebiet der Gesellschaft zu werben, ansiedlungsinteressierte und ansässige Betriebe bei der Beschaffung von Grundstücken, Arbeitskräften, Krediten usw. zu beraten und zu unterstützen und zu diesem Zweck eine Strukturdaten- Sammlung zur Bestimmung der Standortfaktoren anzulegen und diese fortzuschreiben, die Gesellschafter bei der örtlichen Planung zu beraten und zu unterstützen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 30.10.2002, Az.: 530 IN 2100/02, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Dadurch ist die Gesellschaft aufgelöst. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft Tag der ersten Eintragung: 19.05.1992. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 30 SB.

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