Rheingold AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
11.05.2023 Groß - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - Fall 16
01.12.2022 Peter - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (Az. 280 IN 9/13) vom 12.09.2022 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - Fall 15
15.04.2013 Groß - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 9/2013) vom 11.04.2013 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Fall 14
04.02.2013 Groß - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Mainz (280 IN 9/2013) vom 18.01.2013 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Fall 13
25.08.2009 Röttger - - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.10.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 92.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 03.04.2009 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Fall 12 Eintragung lfd. Nr. 9 vom 21.08.2009 in Spalte 6b von Amts wegen ergänzt:
21.08.2009 Röttger - - - Aufgrund der durch die Satzungsänderung vom 30.10.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 92.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Fall 10
11.05.2009 Röttger Geschäftsanschrift: Jockel-Fuchs-Platz 3, 55116 Mainz Die Hauptversammlung vom 03.04.2009 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) und § 11 (Beschlussfassung und Niederschrift) beschlossen. - - - Fall 8
01.04.2009 Röttger - - - - - Fall 7
18.12.2007 Wolf - Die Hauptversammlung vom 08.11.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 100.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. - - - -
11.12.2007 Wolf - - - In Ergänzung der Eintragung vom 01.12.2006 nachgetragen: Die Hauptversammlung vom 30.10.2006 hat in der Satzung eine Bestimmung § 4 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.10.2006 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 30.11.2011 das Grundkapital durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 100.000,00 EUR zu erhöhen. Er ist ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre hinsichtlich dieser Aktien auszuschließen. - -
01.12.2006 Wolf Mainz Aktiengesellschaft Satzung vom 30.10.2006 Das Betreiben von Gastronomiebetrieben, gastronomieähnlichen Betrieben und gastronomischen Veranstaltungen jeglicher Art sowie das Merchandising. - Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bl. 1 - 32 Sdbd. Satzung Bl. 14 - 17 Sdbd.

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