Riff freie Medien gGmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Aßmannshauser Straße, 17, 14197, Berlin
Registrierungsort Registrierungsort: Berlin
Registerindex Registerindex: 14197
Registernummer Registernummer: HRB 175175 B
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger (FU Berlin) über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich auf neue Weise unabhängig und nachhaltig finanzieren kann. Ein weiteres Projekt erkundet durch Feldforschung, wie Qualitätssicherung durch Lektoren und Journalisten erfolgt. Alle Forschungsergebnisse werden zeitnahe veröffentlicht. 2. Förderung der Bildung: Die Gesellschaft führt Bildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Medienschaffende im Bereich Journalismus und Medien durch oder fördert diese, zum Beispiel in Form von Weiterbildungen zur Qualitätssicherung im journalistischen Arbeitsprozess, um die Öffentlichkeit mit verläßlichen Informationen (sorgfältig recherchiert und wahrheitsgetreu wiedergegeben) zu versorgen. Die Gesellschaft führt Maßnahmen der Medienbildung durch oder fördert diese, zum Beispiel durch eine Kooperation mit staatlich geführten oder gemeinnützig organisierten Bibliotheken und Schulen zur Vermittlung journalistischer Arbeitsweisen und Themen. Dies soll erfolgen, indem Journalisten zum Beispiel in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin und bei gemeinnützigen Bildungsträgern Vorträge halten und dadurch der Öffentlichkeit, insbesondere jungen Menschen, Grundlagen der Medienarbeit vermitteln. Die Gesellschaft ist für eine freie und demokratische Meinungsbildung auf verläßliche, fundierte und vielfältige Informationsangebote angewiesen. Die Gesellschaft fördert deshalb Recherche, Qualitätssicherung und Vermittlung von qualitativ hochwertiger journalistischer Arbeit freier Journalisten, die zur Volksbildung beiträgt und deren Themen sich auf das in § 52 Abs.2 AO beschriebene Spektrum gemeinnütziger Zwecke und verwandter Bereiche beziehen. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren, Die Gesellschaft entwickelt oder fördert technische oder auch künstlerische Hilfsmittel, mit denen Journalismus, Wissenschaft und Gesellschaft im Dienst gemeinnütziger Zwecke nachhaltig verbunden werden können, zum Beispiel OpenSource-Tools, die Experten und die Bevölkerung in den journalistischen Arbeitsprozess einbinden oder interaktive, künstlerische Medienapplikationen, und stellt diese kostenfrei öffentlich zur Verfügung. Dadurch werden die Ressourcen effizienter genutzt. Zudem dienen diese Maßnahmen auch der Medienbildung, weil Experten und Bevölkerung den medialen Arbeitsprozess miterleben. 3. Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die der Zersetzung des Vertrauens in das demokratische Staatswesen und öffentliche Institutionen und der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit durch "Fake News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale Fehler und Falschdarstellungen entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche und rechtliche Qualitätssicherung durch Lektoren, Faktenprüfer und Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen, unterstützt. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. 4. Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und das mehrsprachige Publizieren fördert und zum Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
- - und § 2 (Gegenstand) sowie ergänzt um § 3a (Mittelverwendung) sowie wei- ter geändert in § 3a (Mittelverwen- dung), § 12 (Abfindung) und in § 14 (Jahresabschluss und Gewinn- verwendung).. Die Gesellschaft verfolgt aus- schließlich und unmittelbar fol- gende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbe- günstigte Zwecke" der Abgaben- ordnung: 1. Förderung von Wis- senschaft und Forschung: Die Ge- sellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Jour- nalismus im demokratischen Ge- meinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger (FU Ber- lin) über journalistische Nachhal- tigkeit und Erlösmodelle. Gegen- stand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Un- tersuchung ist es, wie unabhängi- ger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbil- dungsprozess unerläßlich ist, des- sen traditionelle Finanzierungs- wege aber durch zahlreiche Fak- -
18.08.2017 Schnitker - und § 3 (Stammkapi- tal). - -
14.03.2016 Melchior Berlin Geschäftsanschrift: Aßmannshauser Straße 17, 14197 Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haf- tung Gesellschaftsvertrag vom: 17.11.2015 mit Änderung vom 11.03.2016 in § 19 (Gründungsauf- wand) Dienstleistungen für Journalisten und andere kreative Berufe, ins- besondere Aufbau einer Plattform zur Teamgründung, Kooperati- on, Sicherstellung journalistischer Qualität, Publizieren und gemein- samem Auftreten Jeder Geschäftsführer vertritt die Ge- sellschaft allein.

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Riff freie Medien gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung: 1. Förderung von Wissenschaft und Forschung: Die Gesellschaft betreibt und unterstützt Forschung u.a. in den Bereichen Journalismus und Rolle des Journalismus im demokratischen Gemeinwesen, zum Beispiel durch ein Forschungsprojekt mit einem akademischen Träger (FU Berlin) über journalistische Nachhaltigkeit und Erlösmodelle. Gegenstand der kommunikations- und publizistikwissenschaftlichen Untersuchung ist es, wie unabhängiger Qualitätsjournalismus, der für den demokratischen Meinungsbildungsprozess unerläßlich ist, dessen traditionelle Finanzierungswege aber durch zahlreiche Faktoren am Kollabieren sind, sich auf neue Weise unabhängig und nachhaltig finanzieren kann. 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Förderung des demokratischen Staatswesens: Die Gesellschaft entwickelt und fördert Maßnahmen, die der Zersetzung des Vertrauens in das demokratische Staatswesen und öffentliche Institutionen und der Zersetzung der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Informationsfreiheit durch "Fake News", irreführende Informationen in sozialen Medien, mediale Fehler und Falschdarstellungen entgegenwirken. Sie tut dies, indem sie sprachliche, inhaltliche und rechtliche Qualitätssicherung durch Lektoren, Faktenprüfer und Medienrechtler bei journalistischen Projekten, die sich auf Themen aus § 52 Abs.2 AO beziehen, unterstützt. Dies geschieht zum Beispiel durch Fellowships, Förderprogramme oder Preise für solche journalistischen Projekte. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. 4. Förderung der internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens: Die Gesellschaft fördert die Entwicklung einer internationalen Gesinnung und des Völkerverständigungsgedankens unter Journalisten und in der Öffentlichkeit, zum Beispiel indem sie durch Programme oder Stipendien die internationale Zusammenarbeit freier Journalisten und das mehrsprachige Publizieren fördert und zum Entstehen einer europäischen Öffentlichkeit beiträgt. Die Allgemeinheit ist über die Vergabe der festgelegten Leistungen und die Vergaberichtlinien durch entsprechende Veröffentlichungen der Gesellschaft zu informieren. (2) Die Körperschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 175175 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Riff freie Medien gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Aßmannshauser Straße 17, 14197. 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