Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
16.01.2007 Dielmann - - - Die Eintragungen zu dieser Zweig- niederlassung werden ab dem 1. Ja- - -
29.11.2006 Jacobsen - - - - - Beschluss Bl.54
13.10.2006 Jacobsen - Die Hauptversammlung vom 19.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 17 (Änderung der Satzung, Auflösung) beschlossen. - - - Satzung Bl.40ff Beschluss Bl.31ff
- - - - - - Bl.29/30
17.05.2006 Jacobsen - - - - - Bl. 24ff
20.04.2006 Jacobsen - Die Hauptversammlung vom 13.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs.1 (Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsra- tes ) beschlossen. - - - Beschluss Bl.4 ff Satzung Bl. 13ff SB 3
10.02.2006 Tritthart - - - - - Bl. 146 ff.
07.12.2005 Jacobsen - - - - - Beschluss Bl144/145
05.04.2005 Liewald - - - - - Bl.138
- Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, - Auftreten als Sachverständiger auf den Gebieten der wirtschaftli- chen Betriebsführung, d) Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und Wahrung fremder Interessen und e) treuhänderische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. - - -
01.10.2004 Grötzsch Berlin Zweigniederlassung der unter der Firma Rölfs WP Partner AG Wir- schaftsprüfungsgesellschaft in Düsseldorf bestehenden Hauptnie- derlassung ( Amtsgericht Düssel- dorf, HRB 35050). Aktiengesellschaft Satzung vom 25.06.1997 mit letzter Änderung vom 31.03.2000 Die für Wirtschaftsprüfungsge- sellschaften gesetzlich und berufs- rechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO, insbesondere Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwand- lung der Firma A & T Rölfs Büh- ler & Partner GmbH Wirtschafts- prüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düssel- dorf, HRB 3505) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.06.1997. Es besteht ein Teil-Gewinnabfüh- rungsvertrag mit der Altenburg & Tewes Rölfs, Bühler GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, dem die Hauptversammlung durch Be- schluss vom 10.11.1997 Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vor- standsmitglieder oder durch ein Vor- standsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Mitglied des Vorstandes Wirtschaftsprüfer, so ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt (§ 32 WPO). Tag der ers- ten Eintragung 28.01.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umge- schrieben wor- den und dabei an die Stelle des bisherigen Regis- terblattes getre- ten.

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