Rölfs WP Partner AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Parchim

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung
20.07.2007 Niemann - - - Die Eintragung zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/ desSitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. -
18.12.2006 Niemann - Die Hauptversammlung vom 19.09.2006 hat die Änderung der Satzung in § 7 (Vorstand) und § 17 (Änderung der Satzung, Auflösung) beschlossen. - - -
24.11.2006 Matthiessen - Die Hauptversammlung vom 13.02.2006 hat die Änderung der Satzung in § 8 Abs. 1 (Wahl und Zusammensetzung des Aufsichtsrates) beschlossen. - - -
23.11.2006 Matthiessen Beratung und Vertretung in steuerlichen Angelegenheiten, Aktiengesellschaft Satzung vom 25.06.1997 zuletzt geändert durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.08.2001. Auftreten als Sachverständiger auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, d) Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten und Wahrung fremder Interessen und e) treuhändische Verwaltung. Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. Zwischen der Altenburg & Tewes Rölfs, Bühler GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als Obergesellschaft und der A & T Rölfs Bühler & Partner Aktiengesellschaft ist am 17. Juni 1997 ein Teilgewinnabführungsvertrag (stiller Gesellschaftsvertrag) abgeschlossen worden. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen. Ist nur eine Person zum Vorstand bestellt, so vertritt diese die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstands in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Mitglied des Vorstands Wirtschaftsprüfer, so ist dieser stets alleinvertretungsberechtigt (§ 32 WPO). Auch wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, kann einzelnen von ihnen die Befugnis zur Alleinvertretung erteilt werden.

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