Savills Fund Management GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Rotfeder-Ring, 7, 60327, Frankfurt am Main
Kapital: 5113000.00 EUR
Zweck: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) in offener und geschlossener Form. (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: 1.Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 bis 213 KAGB, 2.Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 bis 219 KAGB, 3.Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4.Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 5.geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 bis 292 KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, c) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, f) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB, 6. unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren und 7. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: 1.die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen, insbesondere Immobilien und immobiliengleicher Rechte für andere mit Entscheidungsspielraum sowie Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, 2.die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB, 3.die Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB, 4.Die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB, 5.die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, 6.den Vertrieb von Anteilen an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, 7.die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des KWG angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, 8.sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
18.04.2022 Pussehl - - - - Fall 75
17.05.2018 Krämer - - - - Fall 74
19.01.2017 Krämer - - - - Fall 73
09.11.2016 Krämer - - - - Fall 72
14.09.2016 Krämer - - - - Fall 71
13.06.2016 Krämer - - - - Fall 70
26.02.2016 Krämer - - - - Fall 69
09.02.2016 Krämer - - - - Fall 68
- - - - - Fall 67
04.01.2016 Krämer - - - - Fall 66
21.12.2015 Krämer - - - - Fall 65
16.12.2015 Krämer - - - - Fall 64
10.11.2015 Zentgraf - - - - Fall 63
- - - - - Fall 62
16.10.2015 Krämer - - - - Fall 61
14.10.2015 Krämer - - - Mit der Savills Fund Management Holding AG (vormals: SEB Asset Management AG) (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75345) als herrschendem Unternehmen ist am 01.09.2015 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2015 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Fall 60
01.09.2015 Zentgraf - beschlossen. - - Fall 59
01.09.2015 Zentgraf - - - Der mit der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75345) am 12.06.2006 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 17.08.2015 mit Wirkung zum Ende des 31.08.2015 aufgehoben. Fall 58
07.08.2015 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 28.07.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr) beschlossen. - - Fall 57
06.07.2015 Krämer - - - - Fall 56
28.05.2015 Zentgraf - - - - Fall 55
05.03.2015 Krämer - - - - Fall 53
09.02.2015 Zentgraf - - - - Fall 52
16.01.2015 Pussehl - - - - Fall 51
08.10.2014 von Hof - - - - Fall 50 zu lfd. Nr. 47 vom
24.09.2014 von Hof - - - - Fall 49
13.08.2014 von Hof - - - - Fall 48
- Anteile oder Aktien an ÖPPProjektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, - Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, f) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB, 6. unter Ausschluss von Hedgefonds - -
26.05.2014 von Hof - Die Gesellschafterversammlung vom 04.04.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Gegenstand geändert, nun: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAG - Fall 47
21.07.2011 Simon - - - - Fall 36
18.04.2011 Pauls - - - - Fall 35
02.03.2011 Pauls - - - - Fall 34
- - - - - Fall 33
29.11.2010 Faldus - - - Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.09.2010 mit Nachtrag vom 25.11.2010 sowie der -
29.11.2010 Leifert - - - Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 08.10.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.11.2010 Teile ihres Vermögens (Investmentkontenkundenbeziehungen) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die SEB AG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 6800) übertragen. Fall 32
03.11.2010 Simon - - - - Fall 31
13.04.2010 Dreßler - - - - Fall 29
27.01.2010 Wilhelm - - - - Fall 28
07.09.2009 Leifert - - - - Fall 27
07.07.2009 Leifert - - - - Fall 26
02.04.2009 Merz - - - - Fall 25
24.02.2009 Leifert Geschäftsanschrift: Rotfeder-Ring 7, 60327 Frankfurt am Main - - - Fall 24
17.07.2008 Seltmann - - - - Fall 23
- - - - - -
23.06.2008 Klose-Mokroß Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 66 bis 82 InvG, und § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gemischten Sondervermögen gemäß §§ 83 bis 86 InvG, d) Altersvorsorge-Sondervermögen gemäß §§ 87 bis 90 InvG, e) Infrastruktur-Sondervermögen gemäß §§ 90a bis 90 f InvG, f) Sonstige Sondervermögen gemäß §§ 90g Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.05.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SEB Invest GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 17439) verschmolzen. Fall 22
19.02.2008 Harder - - - - Fall 21
13.11.2007 Leifert - - - - Fall 20
16.10.2007 Leifert - - - - Fall 19
26.06.2007 Wetscherka-Hildner - Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2007 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 Absatz 1 (Gegenstand) beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Investmentgesetzes. (2) Die Gesellschaft legt bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz (InvG) zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Immobiliensondervermögen an und stellt über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) aus. (3) Neben den in Abs. 2 genannten Geschäften und Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft folgende Geschäfte und Tätigkeiten beschreiben - Anteilscheine für andere verwahren und verwalten, die nach - -
07.12.2006 Frink-Zinnhardt - Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 7 Absatz 1 und 12 Absatz 1 (Aufsichtsrat) beschlossen. - Der mit der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75345) am 12.06.2006 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 30.11.2006 in § 2 Satz 6 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2006 hat der Änderung zugestimmt. Gesellschaftsvertrag Blatt 71 ff. Sonderband
28.08.2006 Simon - - - - Anmeldung Blatt 45 Sonderband II
01.08.2006 Frink-Zinnhardt - Die Gesellschafterversammlung vom 11.07.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 Absatz 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie § 14 (Aufsichtsrat) beschlossen. (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalanlagegesellschaft im Sinne des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). (2) Die Gesellschaft legt bei ihr eingelegtes Geld im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rechnung der Einleger (Anteilinhaber) nach dem Grundsatz der Risikomischung in den nach dem Investmentgesetz (InvG) zugelassenen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Immobiliensondervermögen an und stellt über die hieraus sich ergebenden Rechte der Einleger (Anteilinhaber) Urkunden (Anteilscheine) aus. (3) Neben den im Abs. 2 genannten Geschäften und Geschäften, die zur Anlage - Gesellschaftsvertrag Blatt 40 f. Sonderband II
22.06.2006 Dr. Klose-Mokroß - - - Mit der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main, (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 75345) als herrschendem Unternehmen ist am 12.06.2006 ein Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2006 und die Hauptversammlung der Obergesellschaft am 28.03.2006 zugestimmt. Anmeldung Blatt 1 ff. Sonderband II
13.01.2006 Frink-Zinnhardt - - - Der mit der SEB AG (vormals BfG Bank AG) mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frnakfurt am Main, HRB 6800) am 05.12.1995 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrag ist durch Vertrag vom 16.12.2005 aufgehoben. Anmeldung Blatt 87 f. Sonderband I b
28.12.2005 Dr. Klose-Mokroß - Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2005 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 4 (Bekanntmachungen), 7 Abs.1, 12 Abs.1 und 4 und 14 Abs.3 (Aufsichtsrat) beschlossen. - - Anmeldung Blatt 75 ff. Sonderband I b
18.12.2013 Müller-Schwarz - - - Der mit der SEB Asset Management AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 75345) am 12.06.2006 abgeschlossene Gewinnabführungs- und Verlustübernahmevertrages ist durch Vertrag vom 27.11.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. Fall 43
30.01.2014 Müller-Schwarz - - - - Fall 45
23.01.2014 Müller-Schwarz - - - - Fall 46
07.01.2014 Schollmeyer - - - - Fall 44
- - - - - Fall 42
02.07.2013 Schwarz - - - - Fall 41
09.11.2012 Raab - - - - Fall 40
17.09.2012 Pauls - - - - Fall 39
- - - - - Fall 38
20.09.2011 Pauls - - - - Fall 37

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VIB Fund Management GmbH GmbH Neuburg a.d.Donau Tilly-Park, 1, 86633, Neuburg a.d.Donau
Morphais Fund Management GmbH GmbH Berlin Linienstraße, 98, 10115, Berlin
Savills Immobilien Management GmbH GmbH Frankfurt am Main Taunusanlage, 18, 60325, Frankfurt am Main
Fund Finance Management GmbH GmbH Frankfurt am Main c/o Institutional Investment-Partners GmbH, Hamburger Allee, 45, 60486, Frankfurt am Main
DvH Fund Management GmbH GmbH Köln Goltsteinstraße, 106, 50968, Köln
ERIC Fund Management GmbH GmbH - -
Savills Fund Management GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen AIF (kollektive Vermögensverwaltung) in offener und geschlossener Form. (2) Folgende inländische Investmentvermögen sind Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung gemäß § 1 Abs. 19 Nr. 24 KAGB: 1.Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 bis 213 KAGB, 2.Gemischte Investmentvermögen gemäß §§ 218 bis 219 KAGB, 3.Sonstige Investmentvermögen gemäß §§ 220 bis 224 KAGB, 4.Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 bis 260 KAGB, 5.geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 bis 272 KAGB und geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 bis 292 KAGB, die jeweils gemäß ihren Anlagebedingungen in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: a) Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB, b) Anteile oder Aktien an ÖPP-Projektgesellschaften gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, c) Anteilen oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 KAGB sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, d) Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB, e) Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen Publikums-AIF nach Maßgabe der §§ 261 bis 272 KAGB oder an europäischen oder ausländischen geschlossenen Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 KAGB, f) Vermögensgegenstände nach den §§ 193 bis 195 KAGB, 6. unter Ausschluss von Hedgefonds gemäß § 283 KAGB, allgemeine offene inländische Spezial-AIF gemäß § 282 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren und 7. offene inländische Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, welche in die in § 284 Abs. 1 und Abs. 2 KAGB genannten Vermögensgegenstände investieren. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-Investmentvermögen oder ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Daneben darf die Gesellschaft folgende Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: 1.die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen, insbesondere Immobilien und immobiliengleicher Rechte für andere mit Entscheidungsspielraum sowie Anlageberatung (individuelle Vermögensverwaltung und Anlageberatung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB, 2.die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB, 3.die Anlageberatung gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB, 4.Die Verwahrung und Verwaltung von Anteilen an inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF für andere gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 4 KAGB, 5.die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB, 6.den Vertrieb von Anteilen an fremden Investmentvermögen gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 6 KAGB, 7.die Abgabe einer Zusage gegenüber dem Anleger, dass bei Rücknahme von Anteilen, bei Beendigung der Verwaltung von in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des KWG angelegter Vermögen und der Beendigung der Verwahrung und Verwaltung von Anteilen inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländischen AIF mindestens ein bestimmter oder bestimmbarer Betrag an den Anleger gezahlt wird (Mindestzahlungszusage) gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 7 KAGB, 8.sonstige Tätigkeiten, die mit den in diesem Absatz genannten Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbunden sind gemäß § 20 Abs. 3 Nr. 9 KAGB. (5) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage ihres eigenen Vermögens erforderlich sind. (6) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (7) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 5113000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Savills Fund Management GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Rotfeder-Ring 7, 60327. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Savills Fund Management GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Savills Fund Management GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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