Savills Investment Management KVG GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Rotfeder-Ring, 7, 60327, Frankfurt am Main
Kapital: 300000.00 EUR
Zweck: 2.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2.2 Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung (kollektive Vermögensverwaltung) von (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, (b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff KAGB, (c) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis g KAGB erworben werden, (d) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, sofern es sich um Gesellschaften handelt, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände gemäß vorstehend 2. lit. (d) i. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, v. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend 2. lit. (d) ii. und 2 lit. (d) iii. begeben werden. vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB dürfen Gelddarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB begeben werden. (e) EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 2.3 Neben der Verwaltung der Investmentvermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) bis (e) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e und f KAGB sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände, (b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolio¬ver-waltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, (c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, (d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), (e) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. 2.4 Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 2.5 Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 2.6 Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. 2.7 Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - - - Fall 21
06.02.2021 Krämer - - - - - Fall 20
01.09.2020 Krämer - - - - - Fall 19
27.05.2020 Schollmeyer - - - - - Fall 18
07.10.2019 Zentgraf - - - - - Fall 17
27.06.2019 - Die Gesellschafterversammlung vom 07.05.2019 hat eine 2.1 Die Gesellschaft ist eine - - -
07.05.2019 Krämer - - - - - Fall 15
17.09.2018 Krämer - - - - - Fall 14
03.07.2018 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 28.06.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 9 (Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) beschlossen. - - - Fall 12
01.02.2018 Krämer - - - - - Fall 11
- - - - - - Fall 10
- - - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an - - -
- - - - - - -
08.12.2017 Zentgraf - - Gegenstand von Amts wegen berichtigt, nun: 2.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - Fall 9
- - - den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an - - -
- - - - Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. - -
30.11.2017 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 8 (Aufsichtsrat) beschlossen. 2.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - - -
21.11.2017 Zentgraf - - - - - Fall 7
06.02.2017 Krämer - - - - - Fall 6
- - - - - - Fall 5
20.12.2016 Krämer - Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in der Ziffer 9 (Sitzungen und Beschlussfassung des Aufsichtsrates) - - - -
04.11.2016 Krämer - - - - - Fall 4
19.02.2016 Krämer - - - - - Fall 2
21.01.2016 Pussehl und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: ( Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.09.2012, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 11.12.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Ziff. 1.2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher Amtsgericht Düsseldorf HRB 68783) nach Frankfurt am Main beschlossen. 2.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAG - Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 28.09.2012

Firmendokumente

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Savills Investment Management KVG GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen 2.1 Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB). 2.2 Gegenstand ihrer Tätigkeit ist die Verwaltung (kollektive Vermögensverwaltung) von (a) Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. §§ 192 ff. KAGB, (b) Immobilien-Sondervermögen gemäß §§ 230 ff KAGB, (c) Offenen inländischen Spezial-AIF mit festen Anlagebedingungen gemäß § 284 KAGB, für deren Rechnung ausschließlich Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. a bis g KAGB erworben werden, (d) Geschlossene inländische Publikums-AIF gemäß §§ 261 ff. KAGB sowie geschlossene inländische Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, welche in die folgenden Vermögensgegenstände investieren dürfen: i. Vermögensgegenstände gem. § 261 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB, ii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 2 KAGB, iii. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB, sofern es sich um Gesellschaften handelt, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände gemäß vorstehend 2. lit. (d) i. sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen, iv. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB, v. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB (Gelddarlehen), die ausschließlich an Gesellschaften gem. vorstehend 2. lit. (d) ii. und 2 lit. (d) iii. begeben werden. vi. Wertpapiere gemäß § 193 KAGB, vii. Geldmarktinstrumente gemäß § 194 KAGB, viii. Bankguthaben gemäß § 195 KAGB. Für geschlossene inländische Spezial-AIF gem. §§ 285 ff. KAGB dürfen Gelddarlehen im Rahmen des § 285 Abs. 3 KAGB begeben werden. (e) EU-OGAW, EU-AIF und ausländische AIF, die mit den oben genannten inländischen Investmentvermögen vergleichbar sind. 2.3 Neben der Verwaltung der Investmentvermögen gemäß Ziffer 2.2 (a) bis (e) und neben Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, darf die Gesellschaft nur die folgenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen erbringen: (a) die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) im Hinblick auf Vermögensgegenstände im Sinne des § 284 Abs. 2 Nr. 2 lit. e und f KAGB sowie die Anlageberatung im Hinblick auf diese Vermögensgegenstände, (b) die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolio¬ver-waltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes, (c) den Vertrieb von Anteilen oder Aktien an fremden Investmentvermögen, (d) die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung), (e) sonstige mit den vorstehenden Dienstleistungen und Nebendienstleistungen unmittelbar verbundene Tätigkeiten. 2.4 Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. 2.5 Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. 2.6 Die Gesellschaft darf ihren Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen Gelddarlehen für eigene Rechnung gewähren. 2.7 Weitere Geschäfte darf die Gesellschaft nicht betreiben. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 300000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Savills Investment Management KVG GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Frankfurt am Main, Rotfeder-Ring 7, 60327. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Savills Investment Management KVG GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Savills Investment Management KVG GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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