Scope International Life Sciences Hamburg AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
21.11.2017 Bremer - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 15
- - - - - - von Amts wegen eingetragen
11.09.2017 Rullmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (Az. 67g IN 383/08) vom 11.08.2017 ist das Insolvenzverfahren nach - -
09.12.2008 Schellmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 383/08) vom 01.12.2008 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. - von Amts wegen eingetragen
16.09.2008 Breitkopf - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 383/08) vom 11.09.2008 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. - von Amts wegen eingetragen
18.07.2008 Kruse - Die Hauptversammlung vom 11.07.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. - Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. Juni 2013 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um bis zu EUR 100.000,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. Die Hauptversammlung vom 11.07.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 100.000,00 beschlossen. - -
28.09.2007 Kruse - Die Hauptversammlung vom 14.06.2007 hat die Änderung der Satzung in den §§ 3 (Bekanntmachungen), 4 (Grundkapital) Abs. (4) (Genehmigtes Kapital) und 5 beschlossen. - Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2012 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um bis zu EUR 20.000,-- zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft erfolgt. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. - -
10.11.2005 Kruse - Die Hauptversammlung vom 24.08.2005 hat die Änderung der Satzung in § 8 beschlossen. - - - Satzung Blatt 90 ff Sonderband 2
- - - - Das genehmigte Kapital gemäß Ermächtigung vom 04.05.2004 beträgt nach Teilausnutzung noch 17.700,00 EUR. - -
03.09.2004 Kruse - Der Vorstand hat auf Grund der am 24.05.2004 eingetragenen Ermächtigung der Hauptversammlung vom 04.05.2004 am 01.06.2004 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 04.05.2004 die Erhöhung des Grundkapitals um 2.300,00 EUR auf 502.300,00 EUR beschlossen. - - - Satzung Blatt 85 ff. Sonderband 2
24.05.2004 Kruse - Die Hauptversammlung vom 04.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30.06.2007 durch Ausgabe von neuen, auf den Namen lautende Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um bis zu 20.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, soweit die Ausgabe an Arbeitnehmer der Gesellschaft erfolgt. Der Vorstand wird ferner ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe mit Zustimmung des Aufsichtsrates festzulegen. - Satzung Blatt 65-74 Sonderband 2
31.07.2003 Kruse - Die Hauptversammlung vom 14.05.2003 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 64.122,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und Abs. 4 (Grundkapital) und § 12 Abs. 3 beschlossen. - - - Satzung Blatt 46 ff. Sonderband 2
12.09.2002 Kruse - - - Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.09.2002 wirksam geworden. - -
12.09.2002 Kruse - Die Gesellschaft hat im Wege der Nachgründung unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 23.07.2002 den Vertrag vom 17.05.2002 geschlossen. Auf die eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Hauptversammlung vom 12.06.2002 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Scope International Life Sciences Aktiengesellschaft, Hamburg (AG Hamburg HRB 79526) im Wege der Abspaltung die Erhöhung des Grundkapitals um EUR 385.878,00 und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) und die Ergänzung in § 4 um Abs. 4.3. und 4.4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats - Satzung Blatt 42 ff. Sonderband Abspaltungsplan Blatt 31 ff. Sonderband
12.09.2002 Kruse - , 2 Abs. 2.1 (Gegenstand) und 6 ( Vorstand , Zusammenstetzung, Vertretung). Dienstleistungen für die internationale - Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so ist dieses alleinvertretungsberechtigt. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder Satzung Blatt 25 ff.
04.01.2002 Heucke - - - - Der Vorstand besteht aus mindestens einer höchstens vier Personen. Besteht er aus einer Person, vertritt diese allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern wird die Gesellschaft durch Eintragung Nr. 1 Spalte d vom 04.01.2002 von Amts wegen berichtigt Eintragung Nr. 3 Spalte d vom 04.01.2002 von Amts wegen berichtigt
04.01.2002 Heucke Hamburg Aktiengesellschaft Satzung vom 20.11.2000 Verwaltung von eigenen Vermögenswerten. - Der Vorstand besteht aus mindestens einer höchstens vier Personen. Besteht er aus einer Person, vertritt diese allein. Bei mehreren Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten vorzunehmen (Befreiung vom Vertretungsverbot des § 181, 2. Alt. BG Satzung Blatt 12 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 23.03.2001

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