screenLine Medientechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
07.03.2007 Kruse - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
15.12.2006 Breitkopf - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 142/03) vom 21.09.2006 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. - -
19.06.2003 Breitkopf - - - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst (Amtsgericht Hamburg, 67g IN 142/03). Gemäß § 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG von Amts wegen eingetragen. - -
14.04.2003 Breitkopf - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67g IN 142/03) vom 07.04.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. - -
22.01.2003 Kruse - Die Gesellschafterversammlung hat am 02.09.2002 beschlossen, das Stammkapital (DEM 100.000,--) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 51.129,19 um EUR 70,81 auf EUR 51.200,-- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2002 hat eine Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 2a beschlossen. Führung einer Agentur für Kommunikation, Public Relations, Werbung und eines PrePress-Studios für elektronische Bildverarbeitung, Fotografie, Multimedia, Datenbank-Management sowie die Ausübung aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. - - Gesellschaftsvertrag Blatt 95 ff Sonderband 2
04.04.2002 Piel Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.01.1997 zuletzt geändert am 01.08.2000 Führung eines Prepress-Studios für elektronische Bildverarbeitung, Fotografie, Multimedia sowie die Ausübung aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Mit der Gesellschaft ist gemäß Verschmelzungsvertrag vom 1. August 2000 die Screen Line GmbH, Digitale Bildverarbeitung, (Amtsgericht Hamburg, HRB 60 935) verschmolzen worden. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Gesellschaftsvertrag Blatt 63ff Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 21.03.1997

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