SECANDA AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Marienstraße, 10, 78054, Villingen-Schwenningen
Zweck: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Systemen und Produkten für bargeldloses Bezahlen, die Identifikation von Personen, das Druck- und Dokumentenmanagement, die Zutrittskontrolle und die Gebäudesicherheit, die Gebäudeleittechnik, die Zeitwirtschaft und das Fuhrparkmanagement sowie das Erbringen von Beratungs-, Service- und sonstigen Dienstleistungen und der Handel auf diesen Gebieten.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
21.12.2021 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 08.11.2021, mit Ergänzung vom 20.12.2021, die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der am 22.06.2021 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2021) ist das Grundkapital um 302.970,00 EUR auf 2.323.633,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 22.06.2021, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 920.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 617.030,00 EUR. -
12.07.2021 Fischer - Die Hauptversammlung vom 22.06.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 845.000,00EUR zu erhöhen -
15.06.2021 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 09.03.2021 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der am 25.06.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) ist das Grundkapital um 161.663,00 EUR auf 2.020.663,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2019, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 845.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2019) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 514.337,00 EUR. -
19.11.2020 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 12.10.2020 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der am 25.06.2019 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2019) ist das Grundkapital um 169.000,00 EUR auf 1.859.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25.06.2019 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 845.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 676.000,00 EUR. -
11.08.2020 Hürttlen - Die Hauptversammlung vom 21.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) beschlossen. - -
18.07.2019 Fischer - Die Hauptversammlung vom 25.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2018, das Grundkapital der Gesellschaft nach teilweiser Ausschöpfung des ursprünglichen Betrages von bis zu 800.000,00 EUR um restlich 710.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018), ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom -
- - - Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.06.2018, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 800.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2018) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 710.000,00 EUR. -
16.08.2018 - Der Aufsichtsrat hat am 13.07.2018 die Änderung der - -
06.07.2018 Tänzel - Die Hauptversammlung vom 26.06.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital und Aktien) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2015, das Grundkapital der Gesellschaft nach teilweiser Ausschöpfung des ursprünglichen Betrags von bis zu 700.000,00 EUR um restlich 550.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2015), ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom -
29.06.2017 Fischer - Die Hauptversammlung vom 27.06.2017 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrates) beschlossen. - -
- - - Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2015, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 700.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 550.000,00 EUR. -
20.03.2017 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 23.02.2017 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. - -
02.09.2015 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 27.07.2015 die Änderung der Satzung in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Aufgrund der am 23.06.2015 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2015) ist das Grundkapital um 67.000,00 EUR auf 1.517.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2015 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 700.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015), beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 633.000,00 EUR. -
07.07.2015 Fischer - Die Hauptversammlung vom 23.06.2015 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) und § 14 (Vergütung) beschlossen. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013 das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom -
11.12.2013 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 28.11.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2013) ist das Grundkapital um 130.000,00 EUR auf 1.450.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2013, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 600.000,00 EUR zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2013) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 470.000,00 EUR. -
09.07.2013 Fischer - Die Hauptversammlung vom 18.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 300.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2009/I) ist aufgehoben. -
05.04.2013 Fischer - Der Aufsichtsrat hat am 01.03.2013 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. Aufgrund der in der Satzung enthaltenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2009/I) ist das Grundkapital um 120.000,00 EUR auf 1.320.000,00 EUR erhöht. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Ermächtigung des Vorstands durch Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2009, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 300.000,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital 2009/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 180.000,00 EUR. -
20.07.2010 Hoffmann - Die Hauptversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung der Satzung in §§ 16 (Ort und Einberufung) und 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts) beschlossen. - -
07.08.2009 Hoffmann Geschäftsanschrift: Marienstraße 10, 78054 Villingen- Schwenningen Die Hauptversammlung vom 23.06.2009 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Grundkapital) und 14 (Vergütung) beschlossen. Die in der Satzung enthaltene Ermächtigung des Vorstands, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 525.400,00 EUR zu erhöhen, (Genehmigtes Kapital) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom -
03.07.2008 Mertens - Die Hauptversammlung vom 17.06.2008 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Teilnahme an der Hauptversammlung) beschlossen. - -
20.12.2006 Meisinger - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.05.2006 erteilten Ermächtigung ist die Kapitalerhöhung um 149.200,00 EUR auf 1.200.000,00 EUR durchgeführt. Der Aufsichtsrat hat am 18.12.2006 die Änderung der Satzung in § 4 (Grundkapital) beschlossen. - Satzung: Sonderband 1 Blatt 277 ff

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SECANDA AG ist ein Unternehmen vom Typ AG. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von Systemen und Produkten für bargeldloses Bezahlen, die Identifikation von Personen, das Druck- und Dokumentenmanagement, die Zutrittskontrolle und die Gebäudesicherheit, die Gebäudeleittechnik, die Zeitwirtschaft und das Fuhrparkmanagement sowie das Erbringen von Beratungs-, Service- und sonstigen Dienstleistungen und der Handel auf diesen Gebieten. tätig. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Villingen-Schwenningen, Marienstraße 10, 78054. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SECANDA AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SECANDA AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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