SET Design GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
09.01.2004 Wandres - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 204/03) vom 23.10.2003 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und ein Zustimmungsvorbehalt angeordnet worden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 204/03) vom 22.12.2003 ist ein allgemeines Verfügungsverbot - -
- - - - - - Beschluss Blatt 46 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 50 ff. Sonderband
29.09.2003 - Die Gesellschafterversammlung vom 25.06.2003 hat eine - - - -
08.07.2003 Pollmächer - Die Gesellschafterversammlung vom 08.05.2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziff. 1 und damit der Firma beschlossen. - - - Beschluss Blatt 32 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 36 ff. Sonderband
17.06.2003 Pollmächer Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.01.2003 Die Gesellschafterversammlung vom 31.03.2003 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Hamburg (bisher AG Hamburg, HRB 86256) nach Düsseldorf sowie eine Änderung in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Das Consulting im Bereich der Informationstechnologie und Internet, die Realisierung und der Betrieb von Softwarelösungen und Mobile Commerce Application sowie die Erstellung und der Vertrieb von Software-Dienstleistungen und Personalbereitstellung sowie alle diesen Gegenständen dienlichen oder nützlichen Geschäfte, soweit vorstehender Gegenstand nicht genehmigungsbedürftig ist. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Der alleinige Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Beschluss Blatt 8 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 12 ff. Sonderband
15.01.2009 Wandres - - - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (502 IN 204/03) vom 07.01.2009 ist das Insolvenzverfahren eingestellt. - -
26.05.2011 Dr. Poncelet - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -

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