SEVEN PRINCIPLES AG

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: AG
Adresse Adresse: Reichenspergerplatz, 1, 50670, Köln
Registrierungsort Registrierungsort: Köln
Registerindex Registerindex: 50670
Registernummer Registernummer: HRB 30660
Kapital: 3770662.00 EUR
Zweck: die Beratung, Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie und Durchführung begleitender Fortbildungsmaßnahmen. Daneben werden im Rahmen von Kundenaufträgen Hard- und Software vermarktet.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Kommentar
13.07.2022 Dr. Stephan - Die Hauptversammlung vom 23.06.2022 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen. - - -
20.11.2020 Breuer Änderung zur Geschäftsanschrift: Ettore-Bugatti-Straße 6 - 14, 51149 Köln - - - -
von Amts wegen berichtigt. - - - - Lfd. Nr. 53 Spalte 6
03.09.2020 Stalberg - Die Hauptversammlung vom 23.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 2 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Hauptversammlung vom 23.07.2020 hat beschlossen, das Genehmigte Kapital I, II und III und dementsprechend § 6 Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 5 der Satzung aufzuheben. Weiterhin wurde beschlossen, das Bedingte Kapital I und II und dementsprechend § 6 Abs. 4 und Abs. 6 der Satzung aufzuheben. Es wurde die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals I beschlossen und § 6 Abs. 2 der Satzung neugefasst. die Beratung, Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie und Durchführung begleitender Fortbildungsmaßnahmen. Daneben werden im Rahmen von Kundenaufträgen Hard- und Software vermarktet. Die Gesellschaft als übertragener Rechtsträger hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2020 im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (den Geschäftsbereich "intomarkets") als Gesamtheit auf die Seven Principles intomarkets GmbH (künftig intomarkets GmbH) mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 99790) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Die Gesellschaft als übertragener Rechtsträger hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.07.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 23.07.2020 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.07.2020 im Wege der Ausgliederung Teile ihres Vermögens (den Geschäftsbereich "TMT") als -
09.07.2019 Stalberg - Die Hauptversammlung vom 27.06.2019 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung) Abs. 1 und Abs. 2 beschlossen. Ferner wurde beschlossen, die Satzung in § 13 (Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder) Abs. 1 zu ändern und Abs. 2 ersatzlos zu streichen. Die bisherigen Abs. 3 bis 6 sind daher nunmehr die Abs. 2 bis 5 in § 13 der Satzung. - - -
31.08.2018 Stalberg - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 02.07.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenen Rechtsträgers vom 27.08.2018 mit der Data Transition Services GmbH mit Sitz in Eschborn (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 98357) verschmolzen. -
29.08.2017 Stalberg - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Hauptversammlung vom 22.06.2017 mit der 7P ERP Consulting GmbH mit Sitz in Mannheim, (Amtsgericht Mannheim, HRB 700021) verschmolzen. -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 02. Juni 2021 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 434.465,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital III). Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die Satzung Bezug genommen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 538.665,00 eingeteilt in bis zu 538.665,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 1). Die bedingte Kapitalerhöhung wird durch Ausgabe von bis zu 538.665,00 auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahrs ihrer Ausgabe nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber beziehungsweise Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen oder von Optionsscheinen aus Optionsschuldverschreibungen, die aufgrund der Ermächtigung des Vorstands durch die Hauptversammlung der SEVEN PRINCIPLES AG vom 3. Juni 2016 bis zum 2. Juni 2021 begeben werden, von ihrem Wandlungs- /Optionsrecht Gebrauch machen, ihrer Wandlungs/Optionspflicht genügen oder Andienungen von Aktien erfolgen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 1.346.665,00 eingeteilt in bis zu 1.346.665 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch -
04.07.2016 Engeland - Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat eine Ergänzung der Satzung in § 6 um einen neuen Abs. 5 (Genehmigtes Kapital III) beschlossen. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 03.06.2016 ist das in der Hauptversammlung vom 30.11.2015 geschaffene bedingte Kapital I in der Fassung der Änderung vom 30.11.2015 aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (Bedingtes Kapital I) geschaffen worden. Die Satzung wurde entsprechend in § 6 Abs. 4 geändert. Die Hauptversammlung vom 03.06.2016 hat eine Ergänzung der Satzung in § 6 um einen neuen Abs. 6 (Bedingtes Kapital - - -
29.12.2015 Schumacher - Die am 30.11.2015 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 2.693.330,00 EUR durchgeführt. § 6 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) ist durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 29.12.2015 entsprechend geändert. - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10. Juni 2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 538.665,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes -
03.12.2015 Schumacher - Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft um bis zu Euro 2.693.330,00 auf bis zu Euro 3.770.662,00 beschlossen. Sie hat ferner die Änderung der Satzung in § 6 (Grundkapital) - - -
03.12.2015 Schumacher - Die Hauptversammlung vom 30.11.2015 hat die vereinfachte Kapitalherabsetzung um 4.309.335,00 EUR auf 1.077.332,00 EUR beschlossen. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom selben Tag wurde die Satzung entsprechend in § 6 Abs. 1 (Grundkapital) geändert. Die Hauptversammlung hat weiter beschlossen, den bisherigen § 6 Abs. 3 der Satzung zu streichen und das darin geregelte bedingte Kapital von bis zu 137.500,00 EUR aufzuheben. - - -
02.07.2015 Engeland - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.06.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses Ihrer Hauptversammlung vom 11.06.2015 mit der 7P Business Solutions GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 65133) verschmolzen. -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 10.06.2020 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 2.693.333,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes -
30.06.2015 Schumacher - Die Hauptversammlung vom 11.06.2015 hat das bisherige genehmigte Kapital I aufgehoben und ein neues genehmigtes Kapital I geschaffen. § 6 (Grundkapital) Abs. 2 der Satzung wurde entsprechend geändert. - - -
29.09.2014 Schumacher - Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital I) und der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20.06.2011 erteilten Ermächtigung (Genehmigtes Kapital II) ist unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals I in Höhe von 306.667,00 EUR und unter vollständiger Ausnuntzung des Genehmigten Kapitals II in Höhe von 1.040.000,00 EUR die Erhöhung des Grundkapitals um insgesamt 1.346.667,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 15.09.2014 ist § 6 der Satzung (Grundkapital) in Abs. 1, Abs. 2 und Abs 3 geändert. - Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 665.833,00 Euro. -
12.04.2013 Dohnke - Der Aufsichtsrat hat am 28.03.2013 beschlossen, die Satzung in § 5 (Bekanntmachungen) zu ändern. - - -
07.02.2012 Dohnke - Aufgrund der von der Hauptversammlung am 16.06.2006 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital) sind im Jahr 2011 12.500 neue nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) als Bezugsaktien ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt nunmehr: 4.040.000,00 EUR. Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 20.01.2011 ist § 6 (Grundkapital) der Satzung in Abs. 1 und 4 geändert. - Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 137.500,00 eingeteilt in bis zu 137.500 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung -
29.06.2011 Dohnke - Die Hauptversammlung hat am 20.06.2011 beschlossen, das bisherige Genehmigte Kapital II aufzuheben und ein neues Genehmigtes Kapital II zu schaffen sowie § 6 Abs. 3 der Satzung entsprechend zu ändern. Ferner wurde die Änderung von § 13 der Satzung (Vergütung der Aufsilchtsratsmitglieder) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital in der Zeit bis zum 19.6.2016 einmalig oder mehrmals gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt Euro 1.040.000,00 durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie zu erhöhen (Genehmigtes Kapital II). Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates jeweils über den Ausschluß der gesetzlichen Bezugsrechte der Aktionäre zu entscheiden. Ein Bezugsrechtsauschluß ist jedoch nur in bestimmten Fällen zulässig. -
29.11.2010 Dohnke - In teilweiser Ausnutzung des in der Hauptversammlung vom 18.6.2010 beschlossenen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital I) hat der Vorstand am 27.10.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates beschlossen, das Grundkapital um bis 447500.- Euro auf bis zu 4.027.500 Euro zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 27.10.2010 ist § 6 Absatz 1 und 2 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital I beträgt nunmehr noch 972500.- Euro. -
21.07.2010 Breuer Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: - - - -
09.07.2010 Dohnke - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 ist das bisherige genehmigte Kapial I aufgehoben, ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital I) geschaffen und § 6 (Grundkapital) der Satzung entsprechend geändert worden. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.06.2010 ist das in der Hauptversammlung vom 04.10.2005 geschaffene bedingte Kapital aufgehoben, ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital II) geschaffen und § 6 (Grundkapital) der Satzung entsprechend und weiter geändert worden. Außerdem ist § 14 (Hauptversammlung) der Satzung geändert. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats -
26.05.2010 Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen - - - -
16.11.2009 Dohnke - Durch Beschluß des Aufsichtsrates vom 23.09.2009 ist § 6 Abs. 3 (Grundkapital) der Satzung redaktionell geändert. - - -
09.07.2008 Maintzer - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 06.06.2008 ist die Satzung in § 13 um einen Abs. (2) erweitert, die bisherigen Absätze (2) bis (5) sind nunmehr Absätze (3) bis (6), § 14 Abs. 4 letzter Satz ist neu gefasst. - - -
27.06.2008 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 06.06.2008 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. - - -
21.06.2007 Maintzer - Die Hauptversammlung vom 01.06.2007 hat die Änderung der - - -
07.02.2007 Maintzer - Auf Grund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.10.2005 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluß des Aufsichtsrats am 22.12.2006 beschlossen, das Grundkapital von Euro 3.525.000,00 um Euro 55.000,00 auf Euro 3.580.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Das Genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch - - -
19.07.2006 Kahl - Aufgrund der durch Beschluß der Hauptversammlung vom 04.10.2005 erteilten Ermächtigung hat der Vorstand mit Beschluß des Aufsichtsrats am 19.05.2006 beschlossen, das Grundkapital von Euro 3.400.000,00 um Euro 125.000,00 auf Euro 3.525.000,00 zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.Das genehmigte Kapital beträgt nunmehr noch Euro 1.475.000,00. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 (Grundkapital) Absätze (1) und (2). - - Beschluss Bl. 797 ff. Sdb.
29.06.2006 Kahl - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.06.2006 ist ein neues bedingtes Kapital geschaffen worden. Die Satzung ist entsprechend in § 6 (Grundkapital) um einen neuen Absatz (4) ergänzt. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu EUR 150.000,00 eingeteilt in bis zu 150.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien, auf die jeweils ein rechnerischer Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 entfällt, durch Ausgabe neuer Aktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstandes und Mitarbeiter der Gesellschaft aufgrund der am 16. Juni 2006 von der Versammlung der Aktionäre beschlossenen Ermächtigung für einen "Aktienoptionsplan 2006". Die bedingte Kapitalerhöhung - - Beschluss Bl. 704 ff. Sdb.
19.10.2005 Haase - Die am 04.10.2005 beschlossene Erhöhung des Grundkapitals ist in Höhe von 822.376 EUR durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 6 Abs. (1). - - Beschl. Bl. 661 ff. Sonderband
12.10.2005 Maintzer - Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.10.2005 ist die Satzung insgesamt neugefasst. Die Hauptversammlung hat am 04.10.2005 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von derzeit EUR 2.577.624,00 um bis zu EUR 922.376,00 auf bis zu EUR 3.500.000,00 gegen Bareinlagen zu erhöhen durch Ausgabe von bis zu 922.376 Stück neuen auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 und Gewinnanteilberechtigung ab dem 01. Januar 2005. - - Beschluss Bl. 493 ff. Sdb.
20.08.2001 Bergmann - Die Hauptversammlung vom 01.06.2001 hat die Erhöhung des - - Beschl. Bl. 272 ff. Sdb.
27.03.2014 Behrendt Änderung zur Geschäftsanschrift: Erna-Scheffler-Straße 1a, 51103 Köln - - - -

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SEVEN PRINCIPLES AG ist ein Unternehmen vom Typ AG, das in Köln registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen die Beratung, Entwicklung, Realisierung und Vermarktung von Informationstechnologie und Durchführung begleitender Fortbildungsmaßnahmen. Daneben werden im Rahmen von Kundenaufträgen Hard- und Software vermarktet. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 30660. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 3770662.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von SEVEN PRINCIPLES AG unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SEVEN PRINCIPLES AG. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SEVEN PRINCIPLES AG ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Köln und darüber hinaus.

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