Sima 2 gemeinnützige GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Werdener Straße, 1, 40227, Düsseldorf
Kapital: 25000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (nachfolgend die AO). Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung - von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin und des Natur- und Umweltschutzes, - von Bildung und Erziehung, insbesondere die Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, - der Kinder- und Jugendhilfe, - von Kunst und Kultur, insbesondere die Unterstützung von Künstlern und Ermöglichung von Ausstellungen einschließlich der dazugehörigen Dokumentation und Kataloge, - der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, insbesondere Förderung internationaler Beziehungen in Naturschutz und Ökologie, - des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere des Schutzes der biologischen Vielfalt und Erhaltung natur- und sozialvertraglicher Strukturen des Wohnens und Arbeitens in Stadt und Land, des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in ihrer jeweiligen Fassung und anderer internationaler Menschenrechtsabkommen, - des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtwesens, - der Gerda Henkel Stiftung Düsseldorf, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Stiftungszwecke dieser Stiftung, - der Moving Child gGmbH, München, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Satzungszwecke dieser Körperschaft. b) die selbstlose Unterstützung von bedürftigen Personen und Familien, die aufgrund von außergewöhnlichen Not- und Katastrophenfällen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, von gemeinnützigen Einrichtungen, die den vorstehend genannten Personen Hilfe und Unterstützung gewähren, im Inland und, soweit dies mit der AO vereinbar ist, auch im Ausland. Die Gesellschaft wird zur Verwirklichung dieser Zwecke Mittelweitergaben tätigen (Art der Zweckverwirklichung) und hierbei die folgenden Grundsätze beachten: a) Mittelweitergaben an Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaften. Die Gesellschaft wird einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ihre Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (nachfolgend die Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft). Insoweit darf eine Mittelweitergabe nur erfolgen, wenn sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Zuwendung die Steuerbegünstigung der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft hat nachweisen lassen durch eine Ausfertigung (I) der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, deren Datum nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegt oder (II) des Freistellungsbescheids, dessen Datum nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegt oder (III) des Bescheids über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, dessen Datum nicht länger als drei (3) Jahre zurückliegt, wenn der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde. b) Mittelweitergaben an Ausländische Empfängerkörperschaften. Die Gesellschaft kann auch einer Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, die keine Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft ist (nachfolgend die Ausländische Empfängerkörperschaft), ihre Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO zuwenden. Insoweit ist mit der Ausländischen Empfängerkörperschaft ein Zuwendungsvertrag abzuschließen, nach dem sichergestellt ist, dass die Mittel im Ausland ausschließlich zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO verwendet werden. c) Mittelweitergaben zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung. Die Gesellschaft ist unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 3 AO darüber hinaus dazu berechtigt, ihre Mittel auch zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung einer Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft zuzuwenden. Hierzu hat die Gesellschaft mit der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft einen Zuwendungsvertrag abzuschließen, nach dem sichergestellt ist, dass die Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft die unter diesem Zuwendungsvertrag erhaltenen Mittel und deren Erträge (I) nur zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke der Gesellschaft einsetzt und (II) nicht für weitere Mittelweitergaben nach § 58 Nr. 3 AO zur Vermögensausstattung verwendet.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Satzung
- - - Mittelweitergaben zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung. Die Gesellschaft ist unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 3 AO darüber hinaus dazu berechtigt, ihre Mittel auch zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung einer Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft zuzuwenden. Hierzu hat die Gesellschaft mit der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft einen Zuwendungsvertrag abzuschließen, nach dem sichergestellt ist, dass die Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft die unter diesem Zuwendungsvertrag erhaltenen Mittel und deren Erträge (I) nur zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke der Gesellschaft einsetzt und (II) nicht für weitere Mittelweitergaben nach § 58 Nr. 3 AO zur Vermögensausstattung verwendet. -
- Mittelweitergaben an Ausländische Empfängerkörperschaften. Die Gesellschaft kann auch einer Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, die keine Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft ist (nachfolgend die Ausländische Empfängerkörperschaft), ihre Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter - - -
04.08.2022 Sönnichsen - Die Gesellschafterversammlung vom 22.07.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und damit des Unternehmensgegenstandes sowie in § 3 (Selbstlosigkeit, Mittelverwendung) beschlossen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und -
27.04.2021 Schäfer Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: c/o BFP Brune Financial Planning GmbH, Grafenberger Allee 82, 40237 Düsseldorf - - -
- - - - -
- - - - -
19.04.2021 Schäfer Änderung zur Geschäftsanschrift: BFP Brune Financial Planning GmbH, Grafenberger Allee 82, 40237 Düsseldorf Die Gesellschafterversammlung vom 09.04.2021 hat den Gesellschaftsvertrag vollständig neu gefasst und dabei insbesondere die Firma und den Gegenstand des Unternehmens geändert. 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (nachfolgend die AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist: -
17.02.2021 Pollmächer Düsseldorf Geschäftsanschrift: c/o Cormoran GmbH, Am Zirkus 2, 10117 Berlin Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 10.02.2021 Die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Firmendokumente

Ähnliche Unternehmen

Top 10 ähnliche Firmen zu Sima 2 gemeinnützige GmbH
Firma Rechtsform Stadt Adresse
SiMa GmbH GmbH Augsburg Affinger Straße, 4, 86167, Augsburg
SIMA GmbH GmbH Wurzen Dresdener Straße, 48, 04808, Wurzen
SIMA GmbH GmbH Steinach Anton-Tonoli-Straße, 3, 77790, Steinach
sima GmbH GmbH Konstanz Turmstraße, 12, 78467, Konstanz
A.p.e. gemeinnützige GmbH GmbH Hettenshausen Schefflerring, 35, 85276, Hettenshausen
SiMa GmbH GmbH Schüttorf Am Werkshorn, 23, 48465, Schüttorf
Sima gemeinnützige GmbH GmbH Düsseldorf Werdener Straße, 1, 40227, Düsseldorf
I W U gemeinnützige GmbH GmbH Witten Ernst-Abbe-Str., 4, 44149, Witten
Sima GmbH GmbH Dortmund Ostwall, 60, 44135, Dortmund
V.I.V.A.-gemeinnützige GmbH GmbH Alzey Wormser Straße, 42, 55232, Alzey
Sima 2 gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (nachfolgend die AO). Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung - von Wissenschaft und Forschung, insbesondere auf den Gebieten der Medizin und des Natur- und Umweltschutzes, - von Bildung und Erziehung, insbesondere die Fort- und Weiterbildung auf dem Gebiet des Natur- und Umweltschutzes, - der Kinder- und Jugendhilfe, - von Kunst und Kultur, insbesondere die Unterstützung von Künstlern und Ermöglichung von Ausstellungen einschließlich der dazugehörigen Dokumentation und Kataloge, - der Völkerverständigung und der Entwicklungshilfe, insbesondere Förderung internationaler Beziehungen in Naturschutz und Ökologie, - des Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutzes, insbesondere des Schutzes der biologischen Vielfalt und Erhaltung natur- und sozialvertraglicher Strukturen des Wohnens und Arbeitens in Stadt und Land, des Schutzes der Menschenrechte, insbesondere der Einhaltung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 in ihrer jeweiligen Fassung und anderer internationaler Menschenrechtsabkommen, - des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege und des Wohlfahrtwesens, - der Gerda Henkel Stiftung Düsseldorf, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Stiftungszwecke dieser Stiftung, - der Moving Child gGmbH, München, solange diese als gemeinnützig anerkannt ist, bzgl. aller Satzungszwecke dieser Körperschaft. b) die selbstlose Unterstützung von bedürftigen Personen und Familien, die aufgrund von außergewöhnlichen Not- und Katastrophenfällen in eine wirtschaftliche Notlage geraten sind, hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, von gemeinnützigen Einrichtungen, die den vorstehend genannten Personen Hilfe und Unterstützung gewähren, im Inland und, soweit dies mit der AO vereinbar ist, auch im Ausland. Die Gesellschaft wird zur Verwirklichung dieser Zwecke Mittelweitergaben tätigen (Art der Zweckverwirklichung) und hierbei die folgenden Grundsätze beachten: a) Mittelweitergaben an Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaften. Die Gesellschaft wird einer anderen Körperschaft oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ihre Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO zuwenden. Die Zuwendung von Mitteln an eine beschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist (nachfolgend die Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft). Insoweit darf eine Mittelweitergabe nur erfolgen, wenn sich die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Zuwendung die Steuerbegünstigung der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft hat nachweisen lassen durch eine Ausfertigung (I) der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid, deren Datum nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegt oder (II) des Freistellungsbescheids, dessen Datum nicht länger als fünf (5) Jahre zurückliegt oder (III) des Bescheids über die Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach § 60a Abs. 1 AO, dessen Datum nicht länger als drei (3) Jahre zurückliegt, wenn der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft bisher kein Freistellungsbescheid oder keine Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid erteilt wurde. b) Mittelweitergaben an Ausländische Empfängerkörperschaften. Die Gesellschaft kann auch einer Körperschaft oder juristischen Person des öffentlichen Rechts mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausland, die keine Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft ist (nachfolgend die Ausländische Empfängerkörperschaft), ihre Mittel zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO zuwenden. Insoweit ist mit der Ausländischen Empfängerkörperschaft ein Zuwendungsvertrag abzuschließen, nach dem sichergestellt ist, dass die Mittel im Ausland ausschließlich zur Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der AO verwendet werden. c) Mittelweitergaben zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung. Die Gesellschaft ist unter den Voraussetzungen des § 58 Nr. 3 AO darüber hinaus dazu berechtigt, ihre Mittel auch zur erstmaligen oder weiteren Vermögensausstattung einer Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft zuzuwenden. Hierzu hat die Gesellschaft mit der Steuerbegünstigten Empfängerkörperschaft einen Zuwendungsvertrag abzuschließen, nach dem sichergestellt ist, dass die Steuerbegünstigte Empfängerkörperschaft die unter diesem Zuwendungsvertrag erhaltenen Mittel und deren Erträge (I) nur zur Verwirklichung der steuerbegünstigten Satzungszwecke der Gesellschaft einsetzt und (II) nicht für weitere Mittelweitergaben nach § 58 Nr. 3 AO zur Vermögensausstattung verwendet. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Sima 2 gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Sima 2 gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Sima 2 gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

Weitere Unternehmen: