SMP AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.05.2023 Braun - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 06.04.2023 im Wege des Formwechsels in die SMP GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 100863) umgewandelt. - -
10.05.2023 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 06.04.2023 hat die Herabsetzung des Grundkapitals um 1.180,82 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 06.04.2023 beschlossene Herabsetzung des Grundkapitals um -1.180,82 EUR ist durchgeführt. - - - -
28.04.2023 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 06.04.2023 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um 311,89 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die am 06.04.2023 beschlossene Herabsetzung des - - - -
16.02.2023 Kordus Änderung zur Geschäftsanschrift: Josephinenstraße 17, 40212 Düsseldorf - - - - -
17.09.2012 Kordus Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Wasserstr. 8, 40213 Düsseldorf - - - - -
29.08.2005 Pollmächer - Die Hauptversammlung vom 11.03.2005 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 Nr. 6 und 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 18 Nr. 1 S. 3 (Vergütung des Aufsichtsrats), 19 Nr. 3 (Einberufung der Hauptversammlung) und 24 Nrn. 1, 2 und 3 (Jahresabschluß und Lagebericht, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2009 durch Ausgabe neuer Namensaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten EUR 20.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital I). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31.12.2009 durch Ausgabe neuer Namensaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchsten EUR 5.000,00 unter Ausschluß des Bezugsrechts der Altaktionäre zur Ausgabe an Arbeitnehmer oder zum Ausgleich von Spitzenbeträgen auszugeben (Genehmigtes Kapital II). - Beschluss Blatt 90 ff Sonderband Satzung Blatt II Sonderband
- - , § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) und § 8 (Vertretung). - - - -
Ziff. I Sonderband - Die Hauptversammlung vom 2. Juli 2001 hat die Umstellung des Grundkapitals auf 51.129,19 EUR sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Grundkapitals um 363,52 EUR auf 51.492,71 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 (Grundkapital, Aktien) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Es wurde ein genehmigtes Kapital I in Höhe von 20.000,00 EUR und ein genehmigtes Kapital II in Höhe von 5.000,00 EUR geschaffen. Durch die Schaffung der genehmigten Kapitale wurde der § 4 der Satzung um die Abschnitte (6) und (7) ergänzt. Diese haben folgenden Wortlaut: 6. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2004 durch Ausgabe neuer Namensaktien (Stückaktien) gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens 20.000,00 EUR zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). 7. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 31. Dezember 2004 durch Ausgabe neuer Namensaktien (Stückaktien) gegen Die Unternehmensberatung. Zum Unternehmensgegenstand gehört dabei auch die Beratung von Unternehmen bei Investitionsentscheidungen und in Finanzierungsfragen jedweder Art. Ferner ist Gegenstand des Unternehmens der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie das Verwalten eigenen Vermögens. Ausgenommen sind Bankgeschäfte im Sinne des § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen. - Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass auch beim Vorhandensein mehrerer Vorstandsmitglieder einzelne Vorstandsmitglieder allein zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein sollen. Der Aufsichtsrat kann alleinvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 2. Alt. BGB befreien, so dass sie berechtigt sind, zugleich als Vertreter eines Dritten zu handeln. Beschluss Sdb.
02.08.2001 Gottschling Düsseldorf Aktiengesellschaft Satzung vom 9. April 1998 Die Unternehmensberatung. Zum Unternehmensgegenstand gehört dabei auch die Beratung von Unternehmen bei Investitionsentscheidungen und in Finanzierungsfragen jedweder Art. - Die Mitglieder des Vorstands sind einzelvertretungsbefugt. Tag der ersten Eintragung: 29. Juli 1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2001. Satzung Blatt 10 Sonderband

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