Sony Classical Zweigniederlassung der Sony Entertainment Holdings GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
22.03.2007 Breitkopf - - - Die Eintragungen zu dieser Zweigniederlassung werden ab dem 1. Januar 2007 nur noch bei dem Gericht der Hauptniederlassung/des Sitzes geführt. Das Registerblatt wird geschlossen. Gemäß Artikel 61 Abs. 6 EGHGB von Amts wegen eingetragen. - -
22.05.2003 Breitkopf - Die Gesellschafterversammlung hat am 20.12.2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 50.000.000,--) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564.594,06 um EUR 55,94 auf EUR 25.564.650,-- zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in den §§ 1 (Sitz) und 3 (Stammkapital) zu ändern. - - - Gesellschaftsvertrag Blatt 54 ff. Sonderband
26.09.2002 Breitkopf Der Sitz der Hauptniederlassung ist verlegt: Zweigniederlassung in Hamburg der Sony Entertainment Holdings GmbH mit Sitz in Berlin (AG Charlottenburg, HRB 85 235) - - - - -
22.03.2002 Kastanias Zweigniederlassung in Hamburg der Sony Entertainment Holdings GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (AG Frankfurt/ Main, HRB 32838 ) - - - - Eintragung Nr. 1 Spalte 2 vom 22.03.2002 von
22.03.2002 Kastanias Hamburg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 22.11.1990 zuletzt geändert am 19.09.1995 die Herstellung und der Vertrieb von Unterhaltungssoftware (entertainment software) aller Art, insbesondere von Tonträgern, Video- und sonstigen Bildaufzeichnungen sowie elektronischen Spielen, ferner die Herstellung und der Vertrieb von Fernseh- und Radiosendungen, wie auch der Verleih von Filmen sowie ferner der Erwerb und die Lizensierung von Urheberrechten aller Art, insbesondere an Werken der Tonkunst und Literatur. Die Gesellschaft benutzt bei ihrer Tätigkeit vorwiegend das Warenzeichen "Sony". Die Gesellschaft übt ihre Tätigkeit überwiegend durch ihre auf den genannten Gebieten tätigen Tochtergesellschaften aus, sie übt bei diesen Gesellschaften Holdingfunktionen aus. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 20. September 1991 und durch Beschluß der Gesellschafterversammlung der Sony Music Publishing GmbH in Frankfurt am Main vom 20. September 1991 ist die letztgenannte Gesellschaft auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20. September 1991 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes auf die Sony Music Holding GmbH mit dieser gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 KapErhG verschmolzen. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 10 ff. Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Tag der ersten Eintragung: 14.06.1996

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