Spohr EDV-Systeme GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
13.01.2012 Deussen - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
12.04.2011 Schultes - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (Az. 92 IN 107/05) vom 04.03.2011 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. - Vergleiche Blatt 40 ff. Hauptband
25.10.2005 Schultes - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 107/05) vom 13.10.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - Vergleiche Blatt 34 f. Hauptband
27.07.2005 Dittert - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Krefeld (92 IN 107/05) vom 20.07.2005 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - Vergleiche Blatt 30 f. Hauptband
24.02.2005 Deussen Tönisvorst Die Gesellschafterversammlung vom 01.02.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung nach Tönisvorst beschlossen. - - - Anmeldung Blatt 24 f. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 26 ff. Sonderband
10.03.2003 Bird Krefeld Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 05.09.1997 zuletzt geändert am 30.09.1998 Erbringung von EDV- Dienstleistungen aller Art einschließlich Schulung und Beratung, Vertrieb und Reparatur von EDV- Hardware sowie Vertrieb von Softwaresystemen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die mit diesem Unternehmensgegenstand zusammenhängen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle den Gesellschaftszweck fördernden und im Zusammenhang damit stehenden Geschäfte zu tätigen, insbesondere Zweigniederlassungen zu errichten, andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu übernehmen und sich an solchen zu beteiligen. - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einzelnen oder mehreren Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Tag der ersten Eintragung in Krefeld: 30.10.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.02.2003. Gesellschaftsvertrag Blatt 13 ff. Sonderband

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