SpreeFlanke gemeinnützige GmbH






Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
Zwecke der Gesellschaft sind die: Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO)), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe, - die Förderung erfolgt inklusiv, die Angebote der Gesellschaft stehen daher allen jungen Menschen offen. Im Sinne eines ganzheitlichen Inklusionsbegriffs gilt dies auch für Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie für Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen, - eine barrierearme Gestaltung der vorgenannten Projekte und Angebote, - die Förderung von Maßnahmen und Angeboten im Kanon des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), die insbesondere die Förderung und Hilfe für junge Menschen im Blick haben, - die Initiierung, Entwicklung und operative Umsetzung, Begleitung bei der Organisation von integrativen und präventiven insbesondere (Sport-)- Projekten und Angeboten in den Stadtteilen insbesondere mit erhöhtem Bedarf an Förderung, - das Angebot von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Sportpädagogik, auch als Projektträger im Rahmen des offenen Ganztags. Ebenso führt die Gesellschaft an allen Schulformen Projekte an, die insbesondere das soziale Lernen im Blickfeld haben. b) Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizierten Weiterbildung und Qualifizierung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, - Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbildung und zur Stärkung berufsspezifischer Kompetenzen, - die Entwicklung und Umsetzung von außerschulischen Lern- und Bildungsorten, die vor allem die persönliche und berufliche Reife im Blick haben. c) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - nationale und internationale Veranstaltungen, Projekte und Angebote, die der Integration und dem internationalen Austausch dienen, - die Förderung des interkulturellen Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäischen Leitbildes soll zur Realisierung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen werden. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern auch im Ausland (nachfolgend zusammen "Institutionen") gesucht, wobei (i) die Gesellschaft diese Zwecke auch bei der möglichen Zusammenarbeit mit Institutionen selber verwirklichen wird und (ii) die Institutionen nur dann Mittel von der Gesellschaft erhalten dürfen, wenn die betreffende Institution selber gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. d) Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) - Zusammenarbeit mit anerkannten Stiftungen, die sich der Förderung des demokratischen Staatswesens verpflichtet haben, - Maßnahmen wie Seminare, Kurse, Ferienkurse sowie Veranstaltungen zur aktiven Aufklärung, Partizipation, Gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung sowie Politische Bildung, - Aufklärungsarbeit im direkten Umfeld von geflüchteten Menschen sowie sozialen Brennpunkten durch aufsuchende Sozialarbeit, - Präsenz- sowie Onlineformate zur grundsätzlichen Steigerung des Demokratieverständnisses. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch dadurch verwirklicht, a) dass die Gesellschaft zur Zweckerreichung anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellt, wenn diese Stellen mit den Mitteln oben genannte Maßnahmen fördern, b) dass die Gesellschaft die Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO akquiriert und beschafft.
Historische Daten
Datum | Adresse | Gegenstand |
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- | dass die Gesellschaft die Mittel für die Verwirklichung der steu- erbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Ver- wirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßga- be des § 58 Nr. 1 AO akquiriert und beschafft. | - |
- | - | Förderung internationaler Ge- sinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völ- kerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - nationale und internationale Ver- anstaltungen, Projekte und Ange- bote, die der Integration und dem internationalen Austausch dienen, - die Förderung des interkulturel- len Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäi- schen Leitbildes soll zur Realisie- rung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen wer- den. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trä- gern auch im Ausland (nachfol- gend zusammen "Institutionen") gesucht, wobei (i) die Gesellschaft diese Zwecke auch bei der mögli- chen Zusammenarbeit mit Institu- tionen selber verwirklichen wird und (ii) die Institutionen nur dann |
- | Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizier- ten Weiterbildung und Qualifizie- rung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, - Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbil- dung und zur Stärkung berufsspe- zifischer Kompetenzen, - die Entwicklung und Umsetzung von außerschulischen Lern- und Bildungsorten, die vor allem die persönliche und berufliche Reife im Blick haben. | - |
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T.A.N.Z.B.A.S.I.S. gemeinnützige GmbH | GmbH | Berlin | Eldenaer Straße, 44, 10247, Berlin |
S+I gemeinnützige GmbH | GmbH | - | - |
3 L Verlag gemeinnützige GmbH | GmbH | - | - |
Krauße gemeinnützige GmbH | GmbH | - | - |
SpreeFlanke gemeinnützige GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH, das in Berlin registriert ist. Das Unternehmen ist in den Bereichen Zwecke der Gesellschaft sind die: Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO)), Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO), die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe, - die Förderung erfolgt inklusiv, die Angebote der Gesellschaft stehen daher allen jungen Menschen offen. Im Sinne eines ganzheitlichen Inklusionsbegriffs gilt dies auch für Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie für Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen, - eine barrierearme Gestaltung der vorgenannten Projekte und Angebote, - die Förderung von Maßnahmen und Angeboten im Kanon des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), die insbesondere die Förderung und Hilfe für junge Menschen im Blick haben, - die Initiierung, Entwicklung und operative Umsetzung, Begleitung bei der Organisation von integrativen und präventiven insbesondere (Sport-)- Projekten und Angeboten in den Stadtteilen insbesondere mit erhöhtem Bedarf an Förderung, - das Angebot von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Sportpädagogik, auch als Projektträger im Rahmen des offenen Ganztags. Ebenso führt die Gesellschaft an allen Schulformen Projekte an, die insbesondere das soziale Lernen im Blickfeld haben. b) Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizierten Weiterbildung und Qualifizierung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, - Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbildung und zur Stärkung berufsspezifischer Kompetenzen, - die Entwicklung und Umsetzung von außerschulischen Lern- und Bildungsorten, die vor allem die persönliche und berufliche Reife im Blick haben. c) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - nationale und internationale Veranstaltungen, Projekte und Angebote, die der Integration und dem internationalen Austausch dienen, - die Förderung des interkulturellen Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäischen Leitbildes soll zur Realisierung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen werden. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern auch im Ausland (nachfolgend zusammen "Institutionen") gesucht, wobei (i) die Gesellschaft diese Zwecke auch bei der möglichen Zusammenarbeit mit Institutionen selber verwirklichen wird und (ii) die Institutionen nur dann Mittel von der Gesellschaft erhalten dürfen, wenn die betreffende Institution selber gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. d) Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) - Zusammenarbeit mit anerkannten Stiftungen, die sich der Förderung des demokratischen Staatswesens verpflichtet haben, - Maßnahmen wie Seminare, Kurse, Ferienkurse sowie Veranstaltungen zur aktiven Aufklärung, Partizipation, Gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung sowie Politische Bildung, - Aufklärungsarbeit im direkten Umfeld von geflüchteten Menschen sowie sozialen Brennpunkten durch aufsuchende Sozialarbeit, - Präsenz- sowie Onlineformate zur grundsätzlichen Steigerung des Demokratieverständnisses. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch dadurch verwirklicht, a) dass die Gesellschaft zur Zweckerreichung anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellt, wenn diese Stellen mit den Mitteln oben genannte Maßnahmen fördern, b) dass die Gesellschaft die Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO akquiriert und beschafft. tätig. Die Registrierungsnummer lautet HRB 238230 B. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von SpreeFlanke gemeinnützige GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Berlin, Columbiadamm 10, 12101. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von SpreeFlanke gemeinnützige GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist SpreeFlanke gemeinnützige GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region Berlin und darüber hinaus.
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