STadtteilARbeit Hallschlag gemeinnützige GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.05.2009 Bayer - - - Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 141 a FGG von Amts wegen gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen. - -
23.12.2008 Bayer - - - Eintragung lfd. Nr. 2 von Amts wegen berichtigt: Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.08.2006 (3 IN 657/01) ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. - -
11.10.2005 Maier Stuttgart Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 27.08.1997 mit Nachtrag vom 14.07.1998 zuletzt geändert am 11.09.2000 Gegenstand der Gesellschaft ist es, schwer vermittelbaren, arbeitslosen Menschen, insbesondere jüngeren Arbeitslosen mit schlechten Eingangsvoraussetzungen, arbeitslosen Menschen, bei denen besonders soziale Schwierigkeiten in Bezug auf Teilnahme am Arbeitsprozess entgegenstehen, wie zum Beispiel langzeitarbeitslosen Menschen, durch Beschäftigung und durch Hilfestellung bei der Sanierung ihre persönlichen Lebensumstände den Wiedereinstieg in den normalen Arbeitsalltag zu ermöglichen. Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst insbesondere die soziale Betreuung dieser Menschen, das Anbieten und Durchführen von beruflichen Qualifizierungsmassnahmen. Besondere Aufgaben der Gesellschaft liegen in der arbeitstherapeutischen Beschäftigung und der berufs- und sozialpädagogischen Betreuung, mit dem Ziel, diese Personen wieder auf den normalen Arbeitsprozess vorzubereiten und einzugliedern. Die berufliche Qualifizierung soll insbesondere in folgenden Arbeitsbereichen erfolgen: Garten- und Landschaftsbau, Wohnungsrenovierung, Stadtteilküche, Schreinerei. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart (3 IN 657/01) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Stuttgart, 3 IN 657/01) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2005. Tag der ersten Eintragung: 20.08.1998 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 64
23.12.2008 Bayer - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.08.2008 (3 IN 657/01) ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben. - -

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