STAPLA Ultraschalltechnik GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
03.01.2007 Lemmer - - - - - Anmeldung Blatt 12 Sonderband
04.04.2006 Schwarz - - - - - Anmeldung Blatt 7 ff. Sonderband
24.02.2006 Unzeitig - - - - - Anmeldung Blatt 1 Band II Sonderband
09.11.2005 Müller - - - - - Anmeldung Blatt 173 ff. Sonderband
26.10.2005 König Wettenberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 30.06.1969, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlungen vom 05.09.2005 und 29.09.2005 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Änderungen in den §§ 1 (betr. Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 4 (Stammkapital) und mit ihnen die Umstellung des Stammkapitals auf 2.096.296,71 Euro und die Erhöhung des Stammkapitals auf 2.100.000,00 Euro sowie die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Kelsterbach (bisher STAPLA Ultraschall-Technik, Amtsgericht Darmstadt HRB 83436) nach Wettenberg beschlossen. Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen und Geräten der Ultraschall-Technik und verwandter Gebiete, einschließlich dazugehöriger elektronischer und mechanischer Vorrichtungen. Mit der Schunk Verwaltungsgesellschaft mbH, 35452 Heuchelheim (Amtsgericht Gießen, HRB 79) als herrschendem Unternehmen wurde am 02.02.2001 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 12.02.2001 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. Bisher nicht eingetragen: Die Gesellschaft hat keinen Beirat mehr. Bisher nicht eingetragen: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Beschlüsse Blatt 121 ff und 140 ff Sonderband
- - - - - - Fall 7
13.07.2007 - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach - -
08.01.2007 Becker - - - Der mit der Schunk Verwaltungsgesellschaft mbH, Heuchelheim (Amtsgericht Gießen, HRB 79) am 02.02.2001 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist aufgrund einer ordentlichen Kündigung vom 18.05.2006 beendet worden. - Kündigung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertra ges Blatt 23 Sonderband II

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E & P GmbH GmbH Dresden Lennéstr., 1, 01069, Dresden
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