Stift und Papier gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)



Kapital:
1000.00 EUR
Zweck:
(1) Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, durch selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 25 AO), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 AO), die Förderung der Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff.7 AO) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 S.1 Nr. 1 AO). (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Die freigiebige Vermittlung von generationsübergreifenden Briefkontakten zwischen Menschen, die in Pflegeeinrichtungen, Altenheimen (ambulant und stationär), Hospizeinrichtung, Krankenhäusern etc. untergebracht sind, die aufgrund ihrer Unterbringungssituation nur eingeschränkte soziale Kontakte haben, mit Menschen aller Generationen. b) Kooperation mit vorgenannten Einrichtungen, deren Bewohner/Patienten Interesse an einer Brieffreundschaft mit einer Person jeglicher Generation haben, um so der sozialen Vereinsamung im Alter sowie in anderen aufgrund ihres Gesundheitszustandes vorübergehend oder dauerhaft in sozialer Isolation lebenden Menschen entgegenzuwirken und so auch den Austausch zwischen den Generationen zu fördern, c) Bereitstellung einer Internetplattform, auf der sich Interessenten aller Generationen mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren können und entsprechende Daten zur Kontaktaufnahme mit einer in einer Einrichtung der vorgenannten Kategorie befindlichen Person zugewiesen bekommen, d) Die Förderung des Austauschs zwischen den Generationen, indem insbesondere jüngere Menschen dazu animiert werden, Kontakt in Form eines Briefes zu einer in einer vorgenannten Einrichtung lebenden Person aufzunehmen und dabei zu unterstützen, dass es hierbei zu einem längerfristigen Austausch kommt und somit der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter entgegengewirkt wird, e) Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Problematik der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen und insbesondere im Alter sowie den notwendigen Austausch zwischen den Generationen aufmerksam zu machen, f) Kooperation mit Organisationen, die sich im Kampf gegen die soziale Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter und den generationsübergreifenden Austausch einsetzen, g) Einen Beitrag zur Förderung des Schriftbildes der Handschrift in Zeiten der Digitalisierung zu leisten, durch Veranstaltungen und Zusammenarbeit mit Schulen, in denen Schülern das Projekt vorgestellt, sie für die Thematik der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter sensibilisiert und so zur Aufnahme einer Brieffreundschaft mit einer in einer Einrichtung der vorgenannten Kategorie lebenden Person sowie zum Austausch zwischen den Generationen animiert werden, h) Kooperation mit Organisationen, die sich für die Erhaltung des handschriftlichen Schriftbildes im Rahmen der Bildungsarbeit einsetzen, i) Durchführung von sonstigen Veranstaltungen zur Förderung der Gesellschaftszwecke. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. a) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. b) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die unter § 2 genannten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. c) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. d) Die Gesellschafter erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, entsprechend § 14 Absatz 2 an eine unmittelbar und ausschließliche für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke steuerbegünstigte juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts. f) Die Gesellschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 der AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
- | Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die unter § 2 genannten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. | - | Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. d) Die Gesellschafter erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder | - |
02.11.2020 Keusch | Kooperation mit vorgenannten Einrichtungen, deren Bewohner/Patienten | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2020 | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Verfolgung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, durch selbstlose Förderung der Allgemeinheit auf materiellem, geistigen oder sittlichem Gebiet, die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger oder mildtätiger Zwecke (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 25 AO), die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff. 4 AO), die Förderung der Erziehung und Volksbildung (§ 52 Abs. 2 S. 1 Ziff.7 AO) sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 S.1 Nr. 1 AO). (2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.07.2020
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.11.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 14.07.2020
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Protokoll / Beschluss / Niederschrift // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.11.2020
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2020 // Anmeldung vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2020 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 14.07.2020
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2020 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 02.11.2020
- Anzeige nach Eingang // 29.10.2020 // Protokoll / Beschluss / Niederschrift vom 14.07.2020
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(2) Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) Die freigiebige Vermittlung von generationsübergreifenden Briefkontakten zwischen Menschen, die in Pflegeeinrichtungen, Altenheimen (ambulant und stationär), Hospizeinrichtung, Krankenhäusern etc. untergebracht sind, die aufgrund ihrer Unterbringungssituation nur eingeschränkte soziale Kontakte haben, mit Menschen aller Generationen. b) Kooperation mit vorgenannten Einrichtungen, deren Bewohner/Patienten Interesse an einer Brieffreundschaft mit einer Person jeglicher Generation haben, um so der sozialen Vereinsamung im Alter sowie in anderen aufgrund ihres Gesundheitszustandes vorübergehend oder dauerhaft in sozialer Isolation lebenden Menschen entgegenzuwirken und so auch den Austausch zwischen den Generationen zu fördern, c) Bereitstellung einer Internetplattform, auf der sich Interessenten aller Generationen mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren können und entsprechende Daten zur Kontaktaufnahme mit einer in einer Einrichtung der vorgenannten Kategorie befindlichen Person zugewiesen bekommen, d) Die Förderung des Austauschs zwischen den Generationen, indem insbesondere jüngere Menschen dazu animiert werden, Kontakt in Form eines Briefes zu einer in einer vorgenannten Einrichtung lebenden Person aufzunehmen und dabei zu unterstützen, dass es hierbei zu einem längerfristigen Austausch kommt und somit der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter entgegengewirkt wird, e) Öffentlichkeitsarbeit, um auf die Problematik der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen und insbesondere im Alter sowie den notwendigen Austausch zwischen den Generationen aufmerksam zu machen, f) Kooperation mit Organisationen, die sich im Kampf gegen die soziale Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter und den generationsübergreifenden Austausch einsetzen, g) Einen Beitrag zur Förderung des Schriftbildes der Handschrift in Zeiten der Digitalisierung zu leisten, durch Veranstaltungen und Zusammenarbeit mit Schulen, in denen Schülern das Projekt vorgestellt, sie für die Thematik der sozialen Vereinsamung im Allgemeinen sowie insbesondere im Alter sensibilisiert und so zur Aufnahme einer Brieffreundschaft mit einer in einer Einrichtung der vorgenannten Kategorie lebenden Person sowie zum Austausch zwischen den Generationen animiert werden, h) Kooperation mit Organisationen, die sich für die Erhaltung des handschriftlichen Schriftbildes im Rahmen der Bildungsarbeit einsetzen, i) Durchführung von sonstigen Veranstaltungen zur Förderung der Gesellschaftszwecke. (3) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. a) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. b) Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die unter § 2 genannten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. c) Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. d) Die Gesellschafter erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile zurück. e) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Gesellschaftszweck fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Gesellschafter übersteigt, entsprechend § 14 Absatz 2 an eine unmittelbar und ausschließliche für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke steuerbegünstigte juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts. f) Die Gesellschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich des § 62 der AO grundsätzlich zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendung in diesem Sinne ist auch die Verwendung der Mittel für die Anschaffung oder Herstellung von Vermögensgegenständen, die satzungsmäßigen Zwecken dienen. Eine zeitnahe Mittelverwendung ist gegeben, wenn die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Kalender- oder Wirtschaftsjahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 1000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Stift und Papier gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Köln, Rennbahnstraße 152, 50737. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Stift und Papier gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt). Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Stift und Papier gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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