Stora Enso Pulp International GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
06.12.2002 Koelpin - - - Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stora Enso Deutschland GmbH am 14.11.2002 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
29.10.2002 Koelpin - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19. August 2002 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Stora Enso Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 53806) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Zustimmungsbeschlüsse Blatt 141, 143 Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 138 ff Sonderband
24.07.2002 Thieme Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 11. Mai 1988 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 26. August 1999 geändert. Der Handel sowie die Koordinierung des Handels mit Zellstoff und artverwandten Faserprodukten, die die Stora Enso-Gruppe herstellt oder vertreibt, sowie der Handel und die Koordinierung des Handels mit Papier und Karton in Europa. Gegenstand des Unternehmens ist ferner insbesondere die Beteiligung an Gesellschaften, die einen gleichen oder ähnlichen Geschäftsgegenstand wie diese Gesellschaft zum Inhalt haben unter Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung. Die Gesellschaft hat mit der Stora Beteiligungen GmbH mit Sitz in Hochheim/Main den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 28. Oktober/ 6. November 1997 abgeschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluß vom 10. Dezember 1997 zugestimmt. Die Gesellschafterversammlung der herrschenden Gesellschaft hat am 12. Dezember 1997 ebenfalls zugestimmt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Auch bei Vorhandensein von mehreren Geschäftsführern kann durch Gesellschafterbeschluß einzelnen von ihnen oder allen Alleinvertretungsbefugnis erteilt werden. Die Gesellschafterversammlung kann auch darüber hinaus einzelnen oder allen Geschäftsführern Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen. Tag der ersten Eintragung: 24.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 24.07.2002. Gesellschaftsvertrag Blatt 118 Sonderband

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