Straßenbau Pfungstadt GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.05.2008 Schäfer - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - Fall 4
22.01.2008 Mahn - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt (Az. 9 IN 226/03) vom 20.11.2007 ist das Insolvenzverfahren nach Schlußverteilung aufgehoben. - Fall 2
27.02.2006 Fischer Pfungstadt Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.11.1994 zuletzt geändert am 05.09.2000 Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen, Tochtergesellschaften zu gründen, eigene Niederlassungen oder solche mit Drittfirmen im In- und Ausland zu gründen oder entsprechende Außenstellen im In- und Ausland zu errichten. Sie ist weiter berechtigt, auch die Geschäftsführung und die personliche Haftung in Kommanditgesellschaften zu übernehmen. Der Zweck des Unternehmens sind Straßenbau- und Pflasterarbeiten aller Art sowie Asphaltarbeiten und Tiefbau und alle damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere Verlegung von Pflasterarbeiten, Ausführung von Naturpflasterarbeiten. Der Zweck des Unternehmens sind Straßenbau- und Pflasterarbeiten aller Art sowie Asphaltarbeiten und Tiefbau und alle damit zusammenhängenden Arbeiten, insbesondere Verlegung von Pflasterarbeiten, Ausführung von Naturpflasterarbeiten. Durch Beschluss des Amtsgerichts Darmstadt ist über das Vermögen der Gesellschaft (9 IN 226/03) ist das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Tag der ersten Eintragung: 20.12.1994 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 52 Sonderband

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