SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
31.08.2017 Kratzberg - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.06.2017 im Wege des Formwechsels in die SVHI Stadtverkehr Hildesheim GmbH & Co. KG mit Sitz in Hildesheim umgewandelt. Der Formwechsel ist heute mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Hildesheim HRA 201956) wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. - Fall 17
- - - - - - Fall 15
18.08.2017 Kratzberg - - - Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 27.06.2017 sowie der - -
20.07.2017 Heine - - - - - Fall 16
- - - die Planung und Durchführung von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr und damit zusammenhängender Geschäfte, die der Förderung und Ergänzung des Hauptgeschäftes dienen sowie die Ausrüstung, Wartung und Instandsetzung von Motoren und Fahrzeugen aller Art. Die Verkehrsleistungen umfassen den Linienverkehr nach § 42 PBefG, Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG, den Verkehr mit Taxen nach § 47 PBefG, den Verkehr nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG (Freistellungsverkehr) sowie Gelegenheitsverkehre. Änderungen gesetzlicher Regelungen sind sinngemäß anzuwenden. - - Fall 12
24.02.2014 Carstens-Voigt - Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2014 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages unter Änderung - - - -
17.12.2013 Carstens-Voigt - - - Der mit der Stadtwerke Hildesheim Aktiengesellschaft in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim HRB 312) als herrschendem Unternehmen bestehende Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag vom 20.08.1998 mit Änderung vom 12.12.2003 ist am 10.12.2013 durch einen neuen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ersetzt worden. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2013 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - -
04.04.2013 Kratzberg - - - - - Fall 10
30.08.2010 Frölich - - - - - Fall 9
31.08.2009 Frölich Geschäftsanschrift: Römerring 1, 31137 Hildesheim - - - - -
21.09.2007 Frölich - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 09.08.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 09.08.2007 mit der Erdgastankstelle Hildesheim - -
30.08.2007 Frölich - Die Gesellschafterversammlung hat am 09.08.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.000.000) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.291,88 um EUR 8,12 auf EUR 511.300 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 7 entsprechend zu ändern. Die Gesellschafterversammlung vom 09.08.2007 hat weiterhin die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um EUR 1.000 zum Zwecke der Verschmelzung mit der Erdgastankstelle Hildesheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Hildesheim (Amtsgericht Hildesheim, HRB 2459) beschlossen. - - - Beschluss Bl. 230ff, Gesellschaftsvertrag Bl. 248ff SoBd.
15.12.2005 Smyczyski Hildesheim Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.08.1998 zuletzt geändert am 01.03.2004 Die Planung und Durchführurg von Verkehrsleistungen mit Kraftfahrzeugen im Linien- und Gelegenheitsverkehr und damit zusammenhängender Geschäfte, die der Förderurg des Hauptgeschäfts dienen, sowie die Ausrüstung, Wartung und Instandsetzung von Motoren und Fahrzeugen aller Art. Die Verkehrsleistungen umfassen den Linienverkehr nach § 42 PBefG, Sonderformen des Linienverkehrs nach § 43 PBefG, den Verkehr nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG (Freistellungsverkehr) sowie Gelegenheitsverkehre. Änderungen gesetzlicher Regelungen sind sinngemäß anzuwenden. Die Gesellschaft hat am 20.08.1998 als beherrschte Gesellschaft mit der Stadtwerke Hildesheim AG als herrschende Gesellschaft einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen, dem die Gesellschafterversammlung am 21.08.1998 zugestimmt hat. Dieser Vertrag wurde mit Vertrag vom 12.12.2003 geändert. Die Spaltung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Tag der ersten Eintragung: 17.12.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.12.2005.

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