SynBiotic SE

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: SE

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
24.08.2023 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 15.12.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 227.900,- auf 4.905.279,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 24.6.2023 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - - - -
24.08.2023 Fischer - - - Der Verwaltungsrat ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 15.12.2022 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 14.12.2027 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 2.163.580,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2022/I). - Berichtigung des Eintrags Nr 13, Spalte 6 b, von Amts wegen
25.10.2022 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 5.8.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 142.261,- auf 4.327.161,-EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 27.9.2022 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 5.8.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.016.839,- EUR. - -
- - - - Das Genehmigte Kapital vom 5.8.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.159.100,-- EUR. - -
13.05.2022 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 5.8.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 450.900,- auf 4.184.900,-EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 20.4.2022 ist die Satzung in § 3 - - - -
08.02.2022 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 5.8.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 60.000,- auf 3.734.000,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 2.12.2021 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 5.8.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 1.610.000,-- EUR. - -
16.11.2021 Fischer - Die Hauptversammlung vom 5.8.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 334.000,- EUR beschlossen. Der Verwaltungsrat beschloß am 26.10.2021 die Änderung des § 5 (Grundkapital) der Satzung. Die Kapitalerhöhung ist in voller Höhe durchgeführt. - - - -
21.09.2021 Fischer - Die Hauptversammlung vom 5.8.2021 hat die Erhöhung des Grundkapitals um bis zu 334.000,-- Euro, die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2020/I, die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2020/II, die Schaffung zweier neuer Bedingten Kapitale sowie eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 4 (Bedingtes Kapital), 5 (Genehmigtes Kapitel) und 15 (Vergütung des Verwaltungsrats) der Satzung beschlossen. - Das Genehmigte Kapital vom 18.11.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/II) wurde aufgehoben. Der Verwaltungsrat ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5.8.2021 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 4.8.2026 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.670.000,-- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2021/I). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 5.8.2021 um 334.000,-- EUR bedingt - -
29.06.2021 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.11.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 715.000,-- auf 3.340.000,-- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 20.4.2021 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.11.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 35.000,-- EUR. - -
15.04.2021 Fischer - Die Hauptversammlung vom 18.11.2020 hat die Änderung der §§ 6 (Aktien), 18 (Einberufung der Hauptversammlung) und 19 (Voraussetzungen für die Teilnahme an der - - - -
22.12.2020 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 18.11.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 375.000,- auf 2.625.000,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 17.12.2020 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.11.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/II) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 750.000,- EUR. - -
24.11.2020 Fischer - Die Hauptversammlung vom 18.11.2020 hat die Schaffung eines Bedingten und eines Genehmigten Kapitals und die Änderung der §§ 4 (Bedingtes Kapital), 5 (Genehmigtes Kapital), 6 (Aktien), 11 (Verwaltungsrat), 13 (Sitzungen des Verwaltungsrates), 14 (Beschlussfassung und Willenserklärung des Verwaltungsrats), 15 (Vergütung des Verwaltungsrats), 21 (Stimmrecht und Beschlussfassung bei der Hauptversammlung) und 22 (Gewinnverwendung) der Satzung beschlossen. - Der Verwaltungsrat ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 17.11.2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.125.000,- EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/II). Das Grundkapital der Gesellschaft ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 18.11.2020 um 1.125.000,- EUR bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020/I). - -
16.09.2020 Fischer - Auf Grund der in der Satzung vom 18.12.2017 erteilten Ermächtigung und auf Grund des durch Beschluß der Hauptversammlung vom 21.4.2020 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 725.000,- auf 2.250.000,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 30.6.2020 ist die Satzung in §§ 3 (Grundkapital) und 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 18.12.2017 (Genehmigtes Kapital 2017/I) ist damit ausgeschöpft. Das Genehmigte Kapital vom 21.4.2020 (Genehmigtes Kapital 2020/I) ist damit ausgeschöpft. - -
09.07.2020 Dr. Koller München Geschäftsanschrift: Barer Straße 7, 80333 München Europäische Aktiengesellschaft (SE) Satzung vom 18.12.2017, zuletzt geändert am 21.04.2020. Die Hauptversammlung vom 21.04.2020 hat die Änderung des § 1 (Sitz, bisher Frankfurt am Main, Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 111617) der Satzung beschlossen. Beratungs-, Vermittlungs- und Programmierungsleistungen zu erbringen sowie als Holdinggesellschaft Beteiligungen an einem oder mehreren anderen Unternehmen zu halten und durch Tochterunternehmen, verbundene Unternehmen, Beteiligungen oder andere Rechtsträger und Vermögensmassen jeweils eine Geschäftsstrategie zu verfolgen, den langfristigen Wert dieser zu fördern und die Vornahme aller sonstigen damit verbundenen Geschäfte mit Ausnahme von allen eine behördliche oder gerichtliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. Der Verwaltungsrat ist durch Satzung vom 18.12.2017 mit Änderung vom 12.02.2018 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17.12.2022 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 125.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen ist (Genehmigtes Kapital 2017/I). Das Genehmigte Kapital vom 18.12.2017 mit Änderung vom 12.02.2018 (Genehmigtes Kapital 2017/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 100.000,00 EUR. Der Verwaltungsrat ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.04.2020 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 20.04.2025 gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 625.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kapital 2020/I). Ist nur ein geschäftsführender Direktor bestellt, so vertritt er allein. Sind mehrere geschäftsführende Direktoren bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein geschäftsführender Direktor mit einem Prokuristen. -
24.05.2023 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 15.12.2022 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 158.479,- auf 4.677.379,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 12.5.2023 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 15.12.2022 (Genehmigtes Kapital 2022/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 2.005.101,- EUR. - -
21.12.2022 Fischer - Die Hauptversammlung vom 15.12.2022 hat die Aufhebung des Genehmigten Kapitals 2021/I, die Schaffung eines neuen Genehmigten Kapitals und die Änderung des § 5 (Genehmigtes Kapital) und des § 19 (virtuelle Hauptversammlung) der Satzung beschlossen. - - - -
28.11.2022 Fischer - Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 5.8.2021 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 191.739,- auf 4.518.900,- EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Verwaltungsrats vom 31.10.2022 ist die Satzung in § 3 (Grundkapital) und § 5 (Genehmigtes Kapital) geändert. - Das Genehmigte Kapital vom 5.8.2021 (Genehmigtes Kapital 2021/I) beträgt nach teilweiser Ausschöpfung noch 825.100,- EUR. - -

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