technotrans AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 17. Mai 2023 mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 3.450.000,00 zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Das Grundkapital ist um bis zu EUR 3.450.000,00 durch Ausgabe von bis zu 3.450.000,00 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 1,00 bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber oder Gläubiger von Options- oder Wandlungsrechten aus begebenen Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen, die von der Gesellschaft oder einer unmittelbaren oder mittelbaren hundertprozentigen Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 18. Mai 2018 bis zum 17. Mai 2023 ausgegeben bzw. garantiert werden, von ihren Options- bzw. Wandlungsrechten Gebrauch machen. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nicht durchgeführt, soweit ein Barausgleich gewährt wird oder eigene Aktien, Aktien aus genehmigtem Kapital oder Aktien einer anderen börsennotierten Gesellschaft zur Bedienung eingesetzt werden. Die Hauptversammlung vom 18.05.2018 hat entsprechend dem Umwandlungsplan vom 28.03.2018 die formwechselnde Umwandlung in die gleichzeitig errichtete technotrans SE mit Sitz in Sassenberg (AG Münster HRB 17351) beschlossen. - -
24.06.2014 Pruß-Steinigeweg - Die Hauptversammlung vom 15.05.2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 14.05.2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrag von höchstens 3.450.000,00 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder - -
05.06.2013 Janke - Der Aufsichtsrat hat am 15.05.2013 die Änderung der Fassung von § 4 (Bekanntmachungen) der Satzung beschlossen. - - - -
24.05.2011 König - Die Hauptversammlung vom 12.05.2011 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Herstellung, die Errichtung, der Vertrieb, die Installation, die Instandhaltung und die Wartung technischer Anlagen, Systeme und Komponenten, der Handel mit diesen Anlagen, Systemen und Komponenten sowie die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen einschließlich technischer Dienstleistungen. Die Gesellschaft liefert ihre technischen Anlagen, Systeme und Komponenten insbesondere an Hersteller und Anwender im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus, unter anderem in der Druckindustrie. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck - - -
- - - - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.04.2015 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrag von höchstens 3.450.000,00 Euro, durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen. - -
20.05.2009 Stöveken Geschäftsanschrift: Robert-Linnemann-Straße 17, 48336 Sassenberg - - - - -
09.06.2008 König - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 26.05.2008 berichtigt bzgl. des Satzungsdatums in: Die Satzungsänderung wurde durch die Hauptversammlung vom 09.05.2008 beschlossen. - - - -
26.05.2008 König - Die Hauptversammlung vom 09.04.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 ( Bekanntmachungen ), § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 11 ( Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats ), § 17 ( Ort und Einberufung der Hauptversammlung ) § 18 ( Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht ), § 19 (Vorsitz in der Hauptverhandlung) und § 20 (Beschlussfassung in der Hauptversammlung )beschlossen. - - - -
15.01.2008 König - Auf Grund der am 04.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2007 Bezugsaktien im Nennwert von 85.538,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 6.907.665,00 EUR.Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 18.09.2007 ist die Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert worden. - Das in der Hauptversammlung vom 04.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2007 noch 412.679,00 EUR. - -
03.08.2007 König - - - Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.07.2007 - -
05.06.2007 König - Die Hauptversammlung vom 11.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) beschlossen. - - - -
15.05.2007 König - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 13.05.2005 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 60.344,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 21.03.2007 ist § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - Das in der Hauptversammlung vom 13.05.2005 beschlossene genehmigte Kapital beträgt noch 3.239.656,00 EUR. - -
20.10.2006 König - Auf Grund der am 04.05.2001 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals sind im Geschäftsjahr 2006 Bezugsaktien im Nennwert von 78.182,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 6.761.783,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 19.09.2006 ist § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - Das in der Hauptversammlung vom 04.05.2001 beschlossene Bedingte Kapital beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2006 noch 498.217,00 EUR. - Beschluss Bl. 1502 Sbd. Satzung Bl. 1513-1519 Sbd.
17.05.2006 König - Die Hauptversammlung vom 05.05.2006 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) und § 18 (Teilnahme an der Hauptversammlung, Stimmrecht) beschlossen. - - - Beschluss der Hauptversammlung Bl. 1471 ff. Sbd. Satzung Bl. 1472-1478 Sbd.
17.06.2005 König - Die Hauptversammlung vom 13.05.2005 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. - Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 30.04.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital einmalig oder mehrmals bis zu einem Betrage von höchstens 3.300.000,00 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen. - Beschluss Bl. 1427 ff. Sbd. Satzung Bl. 1428-1434 Sbd.
26.01.2005 Leve Sassenberg Aktiengesellschaft Satzung vom 08.12.1997 zuletzt geändert am 28.05.2004 Gegenstand des Unternehmens sind die Entwicklung, die Herstellung, die Errichtung, der Vertrieb, die Installation, die Instandhaltung und die Wartung technischer Anlagen, Systeme und Komponenten, der Handel mit diesen Anlagen, Systemen und Komponenten sowie die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen einschließlich technischer Dienstleistungen. Die Gesellschaft ist tätig im Bereich der Druckindustrie, der Datenträgerindustrie und in sonstigen technischen Bereichen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen oder gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, mit Unternehmen, an denen sie die Mehrheit der Anteile hält oder die die Mehrheit ihrer Anteile halten, Unternehmensverträge abzuschließen. Die Gesellschaft ist nach dem Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 08. Dezember 1997 durch Umwandlung im Wege des Formwechsels aus der technotrans gmbh in Sassenberg hervorgegangen. Im Wege der Nachgründung gem. § 52 AktG hat die Gesellschaft den Vertrag vom 02. März 1998 unter Zustimmung der Hauptversammlung vom 03. März 1998 geschlossen. Eingetragen unter Bezugnahme auf die eingereichten Unterlagen. Die technotrans systems gmbh in Stadtbergen (HRB 7648 Amtsgericht Augsburg) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.06.1999, dem die Gesellschafterversammlung der technotrans systems gmbh mit Beschluß vom 18.06.1999 zugestimmt hat, gemäß § 2 Nr. 1 Umwandlungsgesetz mit der übernehmenden Aktiengesesellschaft im Wege der Aufnahme durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes verschmolzen. Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 04. Mai 2001 die Schaffung eines bedingten Kapitals in Höhe von bis zu EUR 660.000,00 zur Ausgabe von Bezugsrechten an Mitglieder des Vorstands und an Mitarbeiter der Gesellschaft sowie an Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Ausgabe im Sinne von §§ 15 ff AktG verbundener Unternehmen und die Ermächtigung von Vorstand und Aufsichtsrat zur Ausgabe der Bezugsrechte beschlossen. In § 5 der Satzung wurde dementsprechend der Absatz 3 lit. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Tag der ersten Eintragung: 29.12.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 1595 Amtsgericht Warendorf getreten. Freigegeben am 26.01.2005.

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