Teleflex Automotive Germany GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.09.2006 Kellner - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.06 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.08.06 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 28.08.06 mit der Teleflex Automotive Europe (Holding) GmbH mit Sitz in Dassel - -
25.07.2006 Jahnke Dassel Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.12.1967 zuletzt geändert am 06.04.2006 ist die Herstellung und der Vertrieb industrieller Erzeugnisse, insbesondere für die Automobilindustrie einschließlich Stahlverformung. Die Gesellschaft ist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern geeignet sind. Die Gesellschaft ist befugt, in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland gleichartige und ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an solchen zu beteiligen, soweit sie für den Gesellschaftszweck erforderlich oder dienlich erscheinen. Die Gesellschaft kann in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland Schutzrechte erwerben und darüber verfügen, sowie Vertretungen, Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften errichten. Die Gesellschaft hat am 13.12.2004 mit der Teleflex Automotive Europe (Holding) GmbH (Amtsgericht Northeim, HRB 1365) als herrschendem Unternehmen einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen, dem die beteiligten Gesellschaften am 02.12.2004 und 13.12.2004 zugestimmt haben. Dieser Vertrag wurde am 27.09.2005 geändert und neu gefasst. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Im übrigen kann die Gesellschafterversammlung die Vertretungsbefugnis im Einzelfall abweichend regeln. Einzelnen Geschäftsführern kann Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ergebnisabführungsvertr ag vom 13.12.2004 Bl. 32 - 44 Sonderband Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.07.2006.

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