Telenet AG Rhein-Main

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.01.2017 Dissinger Sitz verlegt, nun: München - - Der Sitz ist nach München (jetzt AG München, HRB 230333) verlegt. - Fall 21
08.12.2014 Heusel Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 129b, 64293 Darmstadt - - - - Fall 18
14.05.2014 Feick - Die Hauptversammlung vom 05.05.2014 hat die Änderung der Satzung in den §§ 7 (Ort, Einberufung und Teilnahmeberechtigung) und 8 (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahme von Aufsichtsratsmitgliedern) beschlossen. - - - Fall 16
- - - - - - Fall 15
26.02.2013 Pullmann - - - - - Fall 14
02.01.2013 Feick - - - - - Fall 13
08.11.2012 Feick - - - - - Fall 12
18.11.2010 Geiger Gemäß § 18 EGAktG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Frankfurter Straße 129b, 64293 Darmstadt - - - - Fall 9
15.08.2006 Schuschke - Die Hauptversammlung vom 09.06.2006 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) und in § 4 Ziffer 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. - Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 30.04.2003 (§ 4 Abs. 4 der Satzung) ist aufgehoben. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 09.06.2006 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.05.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 315.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (§ 4 Abs. 4 der Satzung). - Anmeldung Blatt 1ff Sonderband II Satzung Blatt 30ff Sonderband II
15.02.2006 Weiß Darmstadt Aktiengesellschaft Satzung vom 05.06.2001 zuletzt geändert am 30.04.2003 Die Entwicklung und der Vertrieb von Hard- und Software sowie die dazugehörige Beratung. Das Grundkapital kann in den ersten fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister durch Vorstandsbeschluß einmal oder mehrmals um insgesamt bis zu 220.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Aktien gegen Einlage erhöht werden. Der Vorstand ist berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluß des Bezugsrechtes zu entscheiden. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss des Aufsichtsrates kann Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Tag der ersten Eintragung: 06.07.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Blatt 139 Sonderband

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