Tesla AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
28.01.2004 Bott - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
08.07.2003 Fuchs - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf (503 IN 137/01) vom 27.05.2003 ist die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse rechtskräftig abgewiesen worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. - -
27.01.2003 Perez Neuss Aktiengesellschaft Satzung vom 14. September 2000 zuletzt geändert am 13. März 2001 Beratung in Datenverarbeitungsangelegen- heiten und der Verkauf von Datenverarbeitungsgeräten und aller sonstigen damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte. Rechtsanwalt Friedrich Wilhelm Metzeler, Düsseldorf ist durch Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2001 (AZ: 503 IN 137/01) zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt worden. Gleichzeitig wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Von Amts wegen eingetragen. Der Vorstand der Gesellschaft besteht aus einer oder mehreren Personen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder und bestimmt deren Zahl. Die Bestellung von Stellvertretern der Mitglieder des Vorstandes ist zulässig. Der Aufsichtsrat kann einen Vorsitzenden des Vorstands ernennen. Die Gesellschaft wird durch zwei Mitglieder des Vorstandes oder durch ein Mitglied des Vorstandes in Gemeinschaft mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Besteht der Vorstand nur aus einem Vorstandsmitglied, so ist dieses alleine zur Vertretung befugt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats kann einzelnen Vorstandsmitgliedern Alleinvertretungsmacht allgemein oder für bestimmte Geschäfte eingeräumt werden. Ebenso kann durch Beschluss des Aufsichtsrates einzelnen Vorstandsmitgliedern allgemein oder für einzelne Fälle für Geschäfte zwischen der Gesellschaft und verbundenen Unternehmen eine Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB in den Grenzen des § 112 AktG erteilt werden. Tag der ersten Eintragung in Neuss: 1. Dezember 2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag und Versammlungsbeschluss Blatt 148 ff. Sonderband

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