The PostHouse visual effects and color arts AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Rechtsform Rechtsverhältnisse Kommentar
29.01.2010 Dr. Hess - Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. -
23.09.2009 Wendtland - Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Hamburg (67e IN 348/02) vom 24.07.2009 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst. von Amts wegen eingetragen
12.02.2003 - Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens -
06.11.2002 Kruse Die Hauptversammlung vom 08.10.2002 hat die Änderung der Satzung in § 5 durch Einfügung eines neuen Abs. (2) (genehmigtes Kapital) beschlossen. Der bisherige Abs. (2) ist nunmehr Abs. (3). Der Vorstand ist für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Eintragung dieser Ermächtigung in das Handelsregister ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 80.299 durch Ausgabe von bis zu 80.299 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Ausgabetrag für die neuen Aktien beträgt mindestens EUR 1,00. Über den weiteren Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist ausgeschlossen. Satzung Blatt 74 ff. Sonderband
- - Die Hauptversammlung vom 27.03.2002 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu EUR 17.844,-- durch Ausgabe von bis zu 17.844 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien beschlossen. Mit Herrn Moritz Bormann, Malibu/USA ist am 27.03.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag iSv § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG geschlossen. Ihm hat die Hauptversammlung vom 27.03.2002 zugestimmt. Satzung Blatt 69 ff. Sonderband Teil- Gewinnabführungsvertra g Blatt 71 ff. Sonderband
02.05.2002 Kruse Die Hauptversammlung vom 27.03.2002 hat die Neufassung der Satzung beschlossen, insbesondere in § 5 (Grundkapital und Aktien) und mit ihr die Erhöhung des Grundkapitals um - -
- für die Geschäftsjahre 2001 und 2002 6 % p.a. für die Geschäftsjahre 2003 bis 2006 7 % p.a. (2) Darüber hinaus erhält der stille Gesellschafter eine gewinnabhängige Vergütung von 8 % p.a. auf die geleistete Einlage, soweit der nach Maßgabe von § 7 Abs. (2) dieses Vertrages aufgestellte Jahresabschluß einen hierfür ausreichenden Jahresüberschuß ausweist, übersteigt die gewinnabhängige Vergütung auf die geleistete Einlage den Jahresüberschuß, so ist der Jahresüberschuß in voller Höhe als gewinnabhängige Vergütung an den stillen Gesellschafter zu leisten. Für die gewinnabhängige Vergütung ist von dem Ergebnis aus gewöhnlicher Geschäftstätigkeit ohne Berücksichtigung von steuerlichen Sonderabschreibungen, soweit diese die normale Abschreibung übersteigen, auszugehen, das sich aus dem nach Maßgabe von § 7 Abs. 2 dieses Vertrages aufgestellten Jahresabschlusses vor Berücksichtigung der dem stillen Gesellschafter zustehenden gewinnabhängigen Vergütung, jedoch nach Berücksichtigung der der Haspa BGM, der TFG sowie Herrn Bormann im Rahmen der von ihnen am heutigen Tage mit der Gesellschaft eingegangenen stillen Gesellschaftsverhältnisse zustehenden gewinnunabhängigen Vergütung und der der tbg zu zahlenden Vergütung ergibt. Die gewinnabhängige Vergütung ist jeweils zwei Wochen nach Feststellung des -

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