thinXXS Microtechnology AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
29.12.2021 Daun - - - Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 23.11.2021 im Wege des Formwechsels in die thinXXS Microtechnology GmbH mit Sitz in Zweibrücken (Amtsgericht Zweibrücken HRB 32659) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. - Fall 37
26.10.2018 Hüther - - - - - Fall 34
26.02.2018 Hüther - - - - - Fall 32
22.02.2018 Hüther - - - - - Fall 31
04.01.2018 Hüther - Die Hauptversammlung vom 22.12.2017 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. - - - Fall 30
17.10.2017 Hüther - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 26.08.2014 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 750.000,00 EUR unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals (2014/I) auf 4.750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 18.07.2017 ist § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - Das genehmigte Kapital 2014/I beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 250.000,00 EUR. - Fall 29
20.10.2016 Hüther - - - - - Fall 28
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2014 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis 31.05.2017 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kaptial 2012/2). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26.08.2014 ermächtigt mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital bis 31.07.2019 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig um insgesamt bis zu 1.000.000,00 EUR zu erhöhen, wobei das Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen werden kann (Genehmigtes Kaptial 2014/I). Das noch bestehende Genehmigte Kapital 2012/I ist aufgehoben. - Fall 27
15.08.2013 Hüther - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.06.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 500.000,00 EUR unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I auf 4.000.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 04.07.2013 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das Genehmigte Kapital 2012/I beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 500.000,00 EUR. - Fall 26
16.05.2013 Pfaff - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 19.06.2012 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 500.000,00 EUR unter teilweiser Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2012/I auf 3.500.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 17.04.2013 ist § 5 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. - Das genehmigte Kapital 2012/I beträgt nach teilweiser Ausnutzung noch 1.000.000,00 EUR. - Fall 25
- - - - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
26.07.2012 Hüther - Die Hauptversammlung vom 19.06.2012 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 7 (Genehmigtes Kapital 2012/I) beschlossen. - - - -
02.07.2009 Pfaff Geschäftsanschrift: Amerikastr. 21, 66482 Zweibrücken - - - - -
20.05.2008 Klein - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 07.05.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 350.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 14.05.2008 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - - - -
18.07.2007 Klein - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 07.05.2007 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 400.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - - - -
01.06.2007 Klein - Die Hauptversammlung vom 07.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals - Genehmigtes Kapital 2007/I) beschlossen. - Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom - -
05.02.2007 Klein - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 31.10.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 750.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.01.2007 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - - - Blatt 735-775 SB
02.02.2007 - - - Die mit der tbg Technologie-Beteiligungs-Gesellschaft mbH - -
07.11.2006 Klein - Die Hauptversammlung vom 31.10.2006 hat die Änderung der Satzung in § 5 Abs. 7 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals - - - - Blatt 600-629 SB
27.10.2006 Klein - Eintragung lfd.Nr. 9 Spalte 6 von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der durch Satzungsermächtigung vom 30.05.2006 erteilten Ermächtigung -Genehmigtes Kapital 2006/I- ist die Erhöhung des Grundkapitals um 493.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.09.2006 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung geändert. - Das Genehmigte Kapital 2006/I beträgt noch 102.000,00 EUR. - -
09.10.2006 Klein - - - Eintragung lfd. Nr. 8 Spalte 6 von Amts wegen berichtigt: Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.05.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 493.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.09.2006 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und - Blatt 559-599 SB
09.10.2006 Klein - - - Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.05.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 493.200,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.09.2006 ist § 5 Abs. 1 und 2 (Höhe und - -
04.10.2006 Klein - - - Der mit der Wagnisfinanzierungsgesellschaft für Technologieförderung in Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (WFT) in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 5625) am 02./03.04.2002, ergänzt am 26.10.2005 und geändert am 30.05.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Gesellschaft zum 30.09.2006 beendet. Der mit der S-Innovations- Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mit beschränkter Haftung (S-IFG) in Mainz am 02./03.04.2002, ergänzt am 26.10.2005 und geändert am 30.05.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Gesellschaft zum 30.09.2006 beendet. Der mit der VcR Venture-Capital Rheinhessen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz am 02./08.04.2002, ergänzt am 26.10.2005 und geändert am 30.05.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Gesellschaft zum 30.09.2006 beendet. Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) am 24.09.2004, ergänzt am 26.10.2005 und geändert am 30.05.2006 abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Gesellschaft zum 30.09.2006 beendet. - Blatt 544-558 SB
04.10.2006 Klein - - - - - Blatt 539-543 SB
21.06.2006 Klein - - - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: lfd. Nr. 3 Eintragung vom 02.06.2006 und lfd. Nr. 4 Eintragung vom 07.06.2006 berichtigt in: Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) am 24.09.2004, ergänzt am 26.10.2005, abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.05.2006 geändert.Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat der Änderung zugestimmt. - -
07.06.2006 Klein - - - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: lfd. Nr. 3 Eintragung vom 06.06.2006 berichtigt in: Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesell- schaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6566) am 24.09.2004, ergänzt am 26.10.2005, abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.05.2006 geändert. Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 - -
- - - - Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6566) am 02./03.04.2002, ergänzt am 26.10.2005, abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.05.2006 geändert. Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 hat der Änderung zugestimmt. Der mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft in Mainz (Amtsgericht Mainz HRB 6566) am 24.09.2004, ergänzt am 26.10.2005, abgeschlossene Teilgewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 30.05.2006 geändert. Die Hauptversammlung vom 30.05.2006 - -
19.12.2005 Klein Zweibrücken Aktiengesellschaft Satzung vom 07.12.2005 Entwicklung, Fertigung und Vertrieb von mikrotechnischen Komponenten und Systemen vorzugsweise aus Kunststoff. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "thinnXXS GmbH", Zweibrücken (HR B 1760) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005. Die Hauptversammlung vom 07.12.2005 hat die bedingte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 78.400,- Euro beschlossen. Mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) als herrschendem Unternehmen ist am 02./03.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der FIB Fonds für Innovation und Beschäftigung Rheinland-Pfalz Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz (Amtsgericht Mainz HR B 6566) als herrschendem Unternehmen ist am 24.09.2004 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 100.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der S-Innovations-Beteiligungsfinanzierungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH in Mainz als herrschendem Unternehmen ist am 02./03.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom 07.12.2005 zugestimmt. Es sind 250.000,- Euro des Bilanzgewinns abzuführen. Mit der VcR Ventur-Capital Rheinhessen Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH in Mainz als herrschendem Unternehmen ist am 02./08.04.2002 ein Teilgewinnabführungsvertrag geschlossen der am 26.10.2005 ergänzt wurde. Ihm hat die Hauptversammlung vom Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Blatt 1-237 SB
24.01.2006 Klein - - - Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: lfd. Nr. 1 Eintragung vom 19.12.2005 berichtigt in: Entstanden durch Umwandlung der "thinXXS GmbH", Zweibrücken (HR B 1760) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.12.2005. Die Hauptversammlung vom 07.12.2005 hat die genehmigte Erhöhung des Grundkapitals um einen Betrag bis zu 78.400,- Euro beschlossen. Ermächtigung bis zum 18.12.2010. - -

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G.R.E.I.F. AG AG Ludwigsburg Königsallee, 43, 71638, Ludwigsburg
P.A.C.S. AG AG Frankfurt am Main c/o Santeri, Schäfergasse, 50, 60313, Frankfurt am Main
N.M.F. AG AG Frankfurt am Main Thurn-und-Taxis-Platz, 6, 60313, Frankfurt am Main
M&L AG AG Frankfurt am Main Schwarzwaldstr., 122, 60528, Frankfurt am Main
M.O.S AG AG Aachen Kurbrunnenstraße, 26, 52066, Aachen
thinXXS Microtechnology GmbH GmbH Zweibrücken Amerikastraße, 21, 66482, Zweibrücken
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