Thomas F. Weyrauch Krankentransport GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
10.11.2009 Dr. Elsner - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
- - - - - - Fall 11
18.06.2009 - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. - -
23.02.2007 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1533/06 W) vom 16.02.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen - -
22.01.2007 Seltmann - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1533/06 W) vom 17.01.2007 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
31.01.2006 Klab - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 1474/05 W) vom 26.01.2006 ist die am 25.01.2006 eingetragene Sicherungsmaßnahme aufgehoben. - -
25.01.2006 Klab - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 1474/05 W) vom 20.01.2006 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
21.12.2005 Klab - - - Die am 06.05.2004 eingetragene Sicherungsmaßnahme ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 - -
27.01.2005 Sikora - - - Die am 20.01.2005 eingetragene Sicherungsmaßnahme ist durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 780/04 W) vom 18.01.2005 aufgehoben worden. - -
20.01.2005 Leifert - - - Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 780/04 W) vom 13.01.2005 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. - -
30.08.2004 Siebrecht Frankfurt am Main Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2001 Krankentransporte, Behindertentransporte, Dialysefahrten, Vermittlung von Taxi-, Mietwagen-, und medizinische Kurierfahrten, Hilfeleistung in Katastrophenfällen, sowie Ausbildung im Rettungsdienst und Sanitätsdienst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 28.04.2004 (810 IN 421/04) ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Tag der ersten Eintragung: 20.09.2001 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 7 ff. Sonderband

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