Thompson-Siegel GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
19.08.2003 Haueiss - - - Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien am 04.08.2003 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
30.07.2003 Haueiss - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.07.2003 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag mit der Henkel KGaA mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Beschluss Blatt 233 Sonderband Verschmelzungsvertrag
31.08.2001 Haueiss - Die Gesellschafterversammlung hat am 3. August 2001 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.001.00,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 511.803,17 um EUR 196,83 auf EUR 512.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 3 (Stammpkapital) zu ändern. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tage wurde der Gesellschaftsvertrag ferner vollständig neu gefaßt und insbesondere geändert in § 2 (Gegenstand) und § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) - nur redaktionell-. - - - Beschluss Blatt 205 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 207ff Sonderband
27.08.2001 Thürasch Düsseldorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 24. Juli 1998 mit Änderung vom 22. Juli 1998 Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Reinigungs- und Pflegemitteln, von Reinigungs- und Pflegegeräten und -apparaten für Haushalt, Gebäude, Kraftfahrzeuge und Schuhe, von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Klebemitteln, Waren aus Vliesstoff und Papier, Kunststoff-Folien sowie Pflanzenpflege- und Pflanzenschutzprodukten. Zwischen der Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien mit dem Sitz in Düsseldorf, eingetragen beim Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 4724 als herrschender und der Thompson-Siegel GmbH als beherrschter Gesellschaft ist am 01.10.1998 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden. Die Hauptversammlung der Henkel KGaA hat dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag am 03.05.1999 und die Gesellschaftsversammlung der Thompson-Siegel GmbH hat dem Vertrag am 07.12.1998 zugestimmt. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er die Gesellschaft allein. Bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Ein Geschäftsführer kann zur Alleinvertretung ermächtigt werden. Die Gesellschafter können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluß von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien. Tag der ersten Eintragung: 27.07.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.08.2001. Gesellschaftsvertrag Blatt 33 Sonderband

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