Thompson-Siegel GmbH

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: GmbH

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
25.09.2006 Pollmächer - - - Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt der übernehmenden Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien am 19.09.2006 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG. - -
08.09.2006 Pollmächer - - - Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom selben Tage mit der Henkel Kommanditgesellschaft auf Aktien mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 4724) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. - Verschmelzungs- vertrag u. Zustimmungs- beschluss Bl. 150 ff. Sonderband
01.09.2003 Pollmächer - und § 2 (Gegenstand des Unternehmens). Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Reinigungs- und Pflegemitteln, von Reinigungs- und Pflegegeräten und -apparaten für Haushalt, Gebäude, Kraftfahrzeuge und Schuhe, von Schädlingsbekämpfungsmitteln, - - Beschluss Blatt 94 ff. Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 122 ff. Sonderband
12.06.2002 Dick - - - Mit der Henkel KGaA in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 4724) als herrschendem Unternehmen ist am 11. März 2002 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 7. Mai 2002 zugestimmt. Die Hauptversammlung des herrschenden Unternehmens hat am 6. Mai 2002 zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen. - Beschl. Bl. 63 f. Vertrag Bl. 65 ff. Sonderband
20.11.2001 Haueiss Düsseldorf , § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital) -nur redaktionell- . Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 6. November 2001 wurde der Gesellschaftsvertrag ferner geändert in § 8 (Geschäftsjahr). Die Verwaltung des eigenen Vermögens. - Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Einem oder mehreren Geschäftsführern kann die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Beschluss Blatt 24 ff. , 46 Sonderband Gesellschaftsvertrag Blatt 48 ff. Sonderband

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