Turquoise Technology AG

Status Status: Gelöscht
Rechtsform Rechtsform: AG

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
05.04.2004 Dr. Fritzsche - - - Die Gesellschaft ist gemäß § 141 a Absatz 1 FGG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. - -
- - - - - - Blatt 371,372 Sonderband
07.10.2003 Webersinke - - - Die Gesellschaft ist durch Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse aufgelöst (Amtsgericht Friedberg (Hessen), 62 IN 138/03). Die Gesellschaft wird durch den/die Abwickler vertreten. -
- - - - Der Vorstand ist noch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2006 das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage um einen Betrag von insgesamt höchstens 224.808,00- Euro zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts. - Satzung Blatt 538 ff. Sonderband
23.12.2002 Dr. Fritzsche - Auf Grund der in der Satzung vom 10.12.2001 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 19.906,00 EUR auf 121.906,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 13.12.2002 ist die Satzung in § 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitalsl) geändert. - Der Vorstand ist noch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2006 das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage um einen Betrag von insgesamt höchstens 31.094,00- Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). - Satzung Blatt 222 ff. Sonderband
09.12.2002 - - - - Eintragung vom 01.03.2002 von Amts wegen -
11.06.2002 Webersinke - - - - - Blatt 140-142 Sonderband
01.03.2002 König Wölfersheim Aktiengesellschaft Satzung vom 10.12.2001 Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb von Management- und Speichersystemen für Multimedia-Content und von sonstiger Software Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 31. Dezember 2006 das Grundkapital durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlage um einen Betrag von insgesamt höchstens 51.000,- Euro zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Der Vorstand entscheidet mit Zustimmung des Aufsichtsrates über einen Ausschluss des Bezugsrechts. Das genehmigte Kapital darf nur ausgenutzt werden, um Privatinvestoren oder institutionelle Investoren mit strategischer Bedeutung für die Gesellschaft und/oder Mitarbeiter im Rahmen eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms aufzunehmen. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit Satzung Blatt 105 Sonderband

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