Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH

Status Status: Aktiv
Rechtsform Rechtsform: GmbH
Adresse Adresse: Rudolf-Buchheim-Straße, 8, 35392, Gießen
Kapital: 50000000.00 EUR
Zweck: Die Gesellschaft ist "Universitätsklinikum" im Sinne des Gesetzes für die Hessischen Universitätskliniken (UniKlinG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Unterstützung der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität mit Sitz in Gießen und der Philipps-Universität mit Sitz in Marburg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Forschung und Lehre nach Maßgabe des UniKlinG in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft arbeitet auf der Basis von Kooperationsverträgen eng mit der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Philipps-Universität in Marburg und den dortigen Fachbereichen Medizin zusammen. Die Gesellschaft ist gemäß § 25a Abs. 2 UniKlinG vom 26. Juni 2000 (GVBl. I. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843) Beliehene im Hinblick auf die in § 5 Abs. 1 UniKlinG beschriebenen Unterstützungsaufgaben in der Forschung und Lehre der Fachbereiche Medizin der Universitäten in Gießen und Marburg. Der Betrieb und die Fortentwicklung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Zentraleinrichtungen für Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben. Die Gesellschaft betreibt Fachabteilungen und Ausbildungsstätten, mindestens in dem Umfang, wie sie für Aufgaben der Lehre und Forschung notwendig sind, und mindestens im Umfang des jeweiligen Krankenhausplanes des Landes Hessen. Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen und die Erfüllung besonderer Aufgaben im Sinne des § 17 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz - HKHG) nach Maßgabe des jeweiligen Krankenhausplanes des Landes Hessen. Die bedarfsgerechte Versorgung umfasst daneben auch ambulante und ggf. rehabilitative Leistungen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Zweigniederlassungen und weitere Betriebe und Einrichtungen gründen, betreiben und übernehmen oder sich an solchen beteiligen, wenn dies der Förderung des Gesundheitswesens, der ambulanten, vor- und nachstationären Versorgung, der Kooperation und Vernetzung mit Leistungserbringern anderer Versorgungssektoren, der Wirtschaftlichkeit und Optimierung der Aufgabenerfüllung der Krankenhäuser und der Gesellschaft oder der Erfüllung der Unterstützungsaufgaben der Gesellschaft in Bezug auf Forschung und Lehre dient.

Historische Daten

Datum Adresse Rechtsform Gegenstand Rechtsverhältnisse Satzung Kommentar
30.12.2021 Unzeitig - - - - - Fall 41
29.07.2021 Muth - Die Gesellschafterversammlung vom 31.05.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrates) beschlossen. - - - Fall 40
28.07.2020 Muth - - - - - Fall 38
07.08.2019 Muth - - - - - Fall 37
03.08.2018 Muth - - - - - Fall 35
04.07.2016 Muth - - - - - Fall 30
04.05.2016 Ochs - - - - - Fall 29
18.01.2016 Muth - - - - - Fall 28
18.01.2016 Muth - - - - - Fall 27
31.07.2015 Muth - - - - - Fall 24
14.10.2014 Muth - - - - - Fall 23
14.08.2014 Muth - - - - - Fall 22
28.06.2013 Otto - - - - - Fall 20
21.12.2012 Otto - - - - - Fall 19
25.07.2012 Otto - - - - - Fall 18
06.07.2012 Schwarz - - - - - Fall 17
23.04.2012 Otto - - - - - Fall 16
04.10.2011 Otto - - - - - Fall 15
24.06.2010 Otto - - - - - Fall 14
- - - - - - Fall 13
04.01.2010 Schwarz - - - - - Fall 12
08.04.2009 Otto Geschäftsanschrift: Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392 Gießen - - - - Fall 11
12.11.2008 Otto - - - - - Fall 10
06.05.2008 Otto - - - - - Fall 9
10.01.2008 Otto - - - - - Fall 8
28.06.2006 Nesbigall - Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2006 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 10 (Zusammensetzung und Organisation des Aufsichtsrates) und 12 Abs. 7 (Gesellschafterversammlung) beschlossen. - - - Beschluss Blatt 216 ff Sonderband
- - - - - - Beschluss Blatt 125 ff Sonderband
13.04.2006 Nesbigall - Die Gesellschafterversammlung vom 10.02.2006 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere Änderungen in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 Die Gesellschaft ist "Universitätsklinikum" im Sinne des Gesetzes für die Hessischen Universitätskliniken (UniKlinG) in seiner - Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen -
02.01.2006 Jäger Gießen Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 15.12.2005 Die Gesellschaft ist "Universitätsklinikum" im Sinne des Gesetzes für die Hessischen Universitätskliniken in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Unterstützung der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und der Philipps-Universität Marburg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der klinischen Forschung und Lehre nach Maßgabe des Gesetzes für die Hessischen Universitätsklinken (UniKlinG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft arbeitet auf der Basis von Kooperationsverträgen eng mit der Justus- Liebig-Universität in Gießen und der Philipps-Universität in Marburg und den dortigen Fachbereichen Medizin zusammen. Der Betrieb und die Fortentwicklung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Zentraleinrichtungen für Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben. Hierzu gehören im Wesentlichen sämtliche Einrichtungen, die bis zur Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister von der Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Universitätsklinikum Gießen und Marburg Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Gießen und Marburg nach Maßgabe der Verordnung zur Umwandlung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( UK- UmwVO ) vom 1.12.2005 in Verbindung mit dem Umwandlungsbeschluss des Gesellschafters vom 15.12.2005. Die Gesellschaft hat mindestens drei Geschäftsführer. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten. Gesellschaftsvertrag Blatt 8 ff. Sonderband

Firmendokumente

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K und M GmbH GmbH Langenhagen Am Hohen Brink, 36, 30851, Langenhagen
W und S GmbH GmbH Marl Heerstraße, 49, 45721, Marl
R und Z GmbH GmbH Hennef Bahnhofstr., 30, 53773, Hennef
H und V GmbH GmbH Rathenow Hegelallee, 8, 14467, Rathenow
Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen Die Gesellschaft ist "Universitätsklinikum" im Sinne des Gesetzes für die Hessischen Universitätskliniken (UniKlinG) in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Unterstützung der Fachbereiche Medizin der Justus-Liebig-Universität mit Sitz in Gießen und der Philipps-Universität mit Sitz in Marburg bei der Erfüllung ihrer Aufgaben in der Forschung und Lehre nach Maßgabe des UniKlinG in seiner jeweils geltenden Fassung. Die Gesellschaft arbeitet auf der Basis von Kooperationsverträgen eng mit der Justus-Liebig-Universität in Gießen und der Philipps-Universität in Marburg und den dortigen Fachbereichen Medizin zusammen. Die Gesellschaft ist gemäß § 25a Abs. 2 UniKlinG vom 26. Juni 2000 (GVBl. I. S. 344), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2005 (GVBl. I S. 843) Beliehene im Hinblick auf die in § 5 Abs. 1 UniKlinG beschriebenen Unterstützungsaufgaben in der Forschung und Lehre der Fachbereiche Medizin der Universitäten in Gießen und Marburg. Der Betrieb und die Fortentwicklung von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Zentraleinrichtungen für Krankenhäuser einschließlich Ausbildungsstätten, Nebeneinrichtungen und Hilfsbetrieben. Die Gesellschaft betreibt Fachabteilungen und Ausbildungsstätten, mindestens in dem Umfang, wie sie für Aufgaben der Lehre und Forschung notwendig sind, und mindestens im Umfang des jeweiligen Krankenhausplanes des Landes Hessen. Die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausleistungen und die Erfüllung besonderer Aufgaben im Sinne des § 17 Abs. 5 Satz 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Krankenhauswesens in Hessen (Hessisches Krankenhausgesetz - HKHG) nach Maßgabe des jeweiligen Krankenhausplanes des Landes Hessen. Die bedarfsgerechte Versorgung umfasst daneben auch ambulante und ggf. rehabilitative Leistungen. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Zweigniederlassungen und weitere Betriebe und Einrichtungen gründen, betreiben und übernehmen oder sich an solchen beteiligen, wenn dies der Förderung des Gesundheitswesens, der ambulanten, vor- und nachstationären Versorgung, der Kooperation und Vernetzung mit Leistungserbringern anderer Versorgungssektoren, der Wirtschaftlichkeit und Optimierung der Aufgabenerfüllung der Krankenhäuser und der Gesellschaft oder der Erfüllung der Unterstützungsaufgaben der Gesellschaft in Bezug auf Forschung und Lehre dient. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 50000000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Gießen, Rudolf-Buchheim-Straße 8, 35392. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .

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