Vision Breakthrough gGmbH



Kapital:
25000.00 EUR
Zweck:
(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO (Abgabenordnung). Die Gesellschaft widmet sich dem gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 AO) der Förderung von Religion, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und dem mildtätigen Zweck (§ 53 Ziffer 2 AO) der Armutsbekämpfung. (2) Durch finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen im Ausland soll nachhaltig Armut und Not aller politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligter und verarmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, vornehmlich in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika bekämpft werden und hierdurch Zukunftsperspektiven geschaffen werden. Im Fokus der Tätigkeit im Ausland stehen die Schulung und die fortlaufende Unterstützung von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Personen (Kleinstunternehmern) bei ihrer Unternehmensgründung (Existenzgründung) durch Vermittlung von ökonomischem und finanziellem Fachwissen (Knowhow-Transfer) und durch die Bereitstellung von materiellen und finanziellen Ressourcen (z.B. Arbeitsmaterialien, schulische/berufliche Ausstattung) und durch die Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln (Mikrofinanzierung). Das Bestreben ist, die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe am Leben dieser bedürftigen Bevölkerungsgruppen durch Integration in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen und zu motivieren, für sich selbst und andere Verantwortung zu übernehmen und hierfür zu sensibilisieren und das bürgerschaftliche Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht - im Ausland und insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, wie in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika - insbesondere durch Vermittlung von zeitgemäßen Ansätzen, die zum Verständnis der christlichen Religion und Lehre in unserer Gesellschaft beitragen und durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von christlichen Bildungs- und Kursangeboten an Schulen, Ausbildungszentren und durch außerschulische Bildungsangebote und durch Mitwirkung bei der Herstellung und Beschaffung von Schulungs- und Lehrmaterialien. Finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Vorträge und Seminare zu innovativen Methoden der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Finanzielle Unterstützung und Beratung und zwar auch durch Einrichtung von Geschäftsstellen bzw. Implementierungspartnern vor Ort, von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Existenzgründern. Die einzelne Ausgestaltung der Angebote richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann flexibel regelmäßig angepasst werden. (3) Der Finanzbedarf/Haushaltsmittel der Gesellschaft wird ausschließlich gedeckt durch gewährte Drittmittel, sonstige externe Zuwendungen, z.B. Spenden, Erträge aus eigener Vermögensverwaltung.
Historische Daten
Datum | Adresse | Rechtsform | Gegenstand | Satzung |
---|---|---|---|---|
30.06.2021 Amann | Radolfzell am Bodensee Geschäftsanschrift: Fritz-Reichle-Ring 6 A, 78315 Radolfzell am Bodensee | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2021. | (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO (Abgabenordnung). Die Gesellschaft widmet sich dem gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 AO) der Förderung von Religion, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und dem mildtätigen Zweck (§ 53 Ziffer 2 AO) der Armutsbekämpfung. (2) Durch finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen im Ausland soll nachhaltig Armut und Not aller politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligter und verarmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, vornehmlich in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika bekämpft werden und | Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. |
Firmendokumente
- Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 08.06.2021
- Liste der Gesellschafter // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.06.2021
- Weitere Urkunden / Unterlagen // Anmeldung // Anmeldung vom 08.06.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Anmeldung vom 08.06.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 08.06.2021
- Anzeige nach Eintragung // lfd. Nr. 1 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.06.2021
- Anzeige nach Eingang // 28.06.2021 // Anmeldung vom 08.06.2021
- Anzeige nach Eingang // 28.06.2021 // Gesellschaftsvertrag / Satzung / Statut vom 08.06.2021
- Anzeige nach Eingang // 28.06.2021 // Liste der Gesellschafter - Aufnahme in den Registerordner am 30.06.2021
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Acker Vision Stiftung gGmbH | GmbH | Berlin | Bessemerstraße, 2-14, 12103, Berlin |
w.i.r. gGmbH | GmbH | Aurich | Kornkamp, 1, 26605, Aurich |
Vision Breakthrough gGmbH ist ein Unternehmen vom Typ GmbH. Das Unternehmen ist in den Bereichen (1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der AO (Abgabenordnung). Die Gesellschaft widmet sich dem gemeinnützigen Zweck (§ 52 Absatz 2 AO) der Förderung von Religion, der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, einschließlich der Studentenhilfe, der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit und der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke und dem mildtätigen Zweck (§ 53 Ziffer 2 AO) der Armutsbekämpfung. (2) Durch finanzielle Unterstützung von Existenzgründungen im Ausland soll nachhaltig Armut und Not aller politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligter und verarmter Bevölkerungsgruppen, insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, vornehmlich in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika bekämpft werden und hierdurch Zukunftsperspektiven geschaffen werden. Im Fokus der Tätigkeit im Ausland stehen die Schulung und die fortlaufende Unterstützung von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Personen (Kleinstunternehmern) bei ihrer Unternehmensgründung (Existenzgründung) durch Vermittlung von ökonomischem und finanziellem Fachwissen (Knowhow-Transfer) und durch die Bereitstellung von materiellen und finanziellen Ressourcen (z.B. Arbeitsmaterialien, schulische/berufliche Ausstattung) und durch die Unterstützung bei der Beschaffung von Finanzmitteln (Mikrofinanzierung). Das Bestreben ist, die berufliche und gesellschaftliche Teilhabe am Leben dieser bedürftigen Bevölkerungsgruppen durch Integration in den Wirtschaftskreislauf zu unterstützen und zu motivieren, für sich selbst und andere Verantwortung zu übernehmen und hierfür zu sensibilisieren und das bürgerschaftliche Engagements zugunsten dieser gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke zu fördern. Der Satzungszweck wird verwirklicht - im Ausland und insbesondere in rechtlich als Entwicklungs- bzw. Schwellenländern anerkannten Gebieten, wie in der Region Subsahara-Afrika, Südostasien und Südamerika - insbesondere durch Vermittlung von zeitgemäßen Ansätzen, die zum Verständnis der christlichen Religion und Lehre in unserer Gesellschaft beitragen und durch finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von christlichen Bildungs- und Kursangeboten an Schulen, Ausbildungszentren und durch außerschulische Bildungsangebote und durch Mitwirkung bei der Herstellung und Beschaffung von Schulungs- und Lehrmaterialien. Finanzielle Unterstützung, Beratung und Durchführung von Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, z.B. durch Vorträge und Seminare zu innovativen Methoden der Entwicklungszusammenarbeit nach dem Prinzip der "Hilfe zur Selbsthilfe". Finanzielle Unterstützung und Beratung und zwar auch durch Einrichtung von Geschäftsstellen bzw. Implementierungspartnern vor Ort, von politisch, sozial bzw. wirtschaftlich benachteiligten, verarmten bzw. in ihren finanziellen Mitteln eingeschränkten Existenzgründern. Die einzelne Ausgestaltung der Angebote richtet sich nach dem konkreten Bedarf und kann flexibel regelmäßig angepasst werden. (3) Der Finanzbedarf/Haushaltsmittel der Gesellschaft wird ausschließlich gedeckt durch gewährte Drittmittel, sonstige externe Zuwendungen, z.B. Spenden, Erträge aus eigener Vermögensverwaltung. tätig. Der eingetragene Kapitalbetrag beläuft sich auf 25000.00 EUR, was die finanzielle Stabilität von Vision Breakthrough gGmbH unterstreicht. Das Unternehmen hat seinen Sitz in Radolfzell am Bodensee, Fritz-Reichle-Ring 6 A, 78315. Diese Adresse bestätigt die lokale Präsenz und Erreichbarkeit von Vision Breakthrough gGmbH. Mit einer klaren Geschäftsausrichtung und einer soliden rechtlichen Grundlage ist Vision Breakthrough gGmbH ein vertrauenswürdiger Partner für Kunden und Geschäftspartner in der Region .
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